Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen mit Empfangsbekenntnis; Erfordernis der Empfangsbereitschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 168 Abs 1 S 1 ZPO, § 172 Abs 1 S 1 ZPO, § 174 Abs 1 ZPO, § 189 ZPO, § 517 ZPO
Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen mit Empfangsbekenntnis; Erfordernis der Empfangsbereitschaft - IWW
§ 172 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 174 ZPO; § 189 ZPO; § 517 ZPO; § 574 Abs. 2 ZPO
Zustellung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterlassen der Rücksendung des dem Anwalt zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses; Heilung des Zustellungsmangels wegen anderweitiger Feststellung der erforderlichen Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers
- Anwaltsblatt
§ 174 ZPO, § 189 ZPO
Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt - Urteil ist trotzdem zugestellt - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassen der Rücksendung des dem Anwalt zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses; Heilung des Zustellungsmangels wegen anderweitiger Feststellung der erforderlichen Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - und das Zustellungsdatum
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zivilrecht im Februar 2015
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Heilung eines Zustellungsmangels trotz unterlassener Rücksendung des Empfangsbekenntnisses durch Anwalt möglich
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 174 ZPO, § 189 ZPO
Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt - Urteil ist trotzdem zugestellt - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Heilung eines Zustellungsmangels trotz unterlassener Rücksendung des Empfangsbekenntnisses durch Anwalt möglich
Besprechungen u.ä.
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 174 ZPO, § 189 ZPO
Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt - Urteil ist trotzdem zugestellt
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.07.2013 - 18 O 52/10
- OLG Köln, 21.05.2014 - 3 U 178/13
- BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3521
- NJW-RR 2015, 953
- AnwBl 2015, 349
- AnwBl Online 2015, 160
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87
Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des …
Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Zugleich ist aber auch höchstrichterlich geklärt, dass allein der Umstand, dass der Rechtsanwalt - wie hier - eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, eine Heilung des Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO nicht hindert, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers anderweit festgestellt werden kann (BGH, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87, WM 1989, 238 unter II 2; BVerwG, NJW 2007, 3223).Hinzukommen muss noch die zumindest konkludente Äußerung des Willens, das zur Empfangnahme angebotene Schriftstück dem Angebot entsprechend als zugestellt entgegen zu nehmen (BGH, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87, aaO; BVerwG…, Urteil vom 29. April 2011 - 8 B 86/10, juris Rn. 6 f.; jeweils mwN).
- BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung
Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Zwar setzt die nach dem Inhalt der Akten von der Geschäftsstelle des Landgerichts nach § 168 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewählte Zustellung des Urteils gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 174 Abs. 1 ZPO zu ihrer Wirksamkeit voraus, dass der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegennimmt, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - IX ZB 303/11, WM 2012, 1210 Rn. 6;… Urteile vom 14. September 2011 - XII ZR 168/09, NJW 2011, 3581 Rn. 16;… vom 7. Dezember 2009 - II ZR 139/08, juris Rn. 12; jeweils mwN). - BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09
Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von …
Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Zwar setzt die nach dem Inhalt der Akten von der Geschäftsstelle des Landgerichts nach § 168 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewählte Zustellung des Urteils gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 174 Abs. 1 ZPO zu ihrer Wirksamkeit voraus, dass der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegennimmt, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet (BGH…, Beschluss vom 19. April 2012 - IX ZB 303/11, WM 2012, 1210 Rn. 6; Urteile vom 14. September 2011 - XII ZR 168/09, NJW 2011, 3581 Rn. 16;… vom 7. Dezember 2009 - II ZR 139/08, juris Rn. 12; jeweils mwN).
- BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Fehlen eines schriftlichen …
Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Zugleich ist aber auch höchstrichterlich geklärt, dass allein der Umstand, dass der Rechtsanwalt - wie hier - eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, eine Heilung des Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO nicht hindert, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers anderweit festgestellt werden kann (BGH, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87, WM 1989, 238 unter II 2; BVerwG, NJW 2007, 3223). - BVerwG, 29.04.2011 - 8 B 86.10
Empfangsbereitschaft als Zustellungsvoraussetzung für Urteilszustellung gegen …
Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Hinzukommen muss noch die zumindest konkludente Äußerung des Willens, das zur Empfangnahme angebotene Schriftstück dem Angebot entsprechend als zugestellt entgegen zu nehmen (BGH…, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87, aaO; BVerwG, Urteil vom 29. April 2011 - 8 B 86/10, juris Rn. 6 f.; jeweils mwN). - BGH, 07.12.2009 - II ZR 139/08
Betreiben eines nach § 32 KWG erlaubnispflichtigen Finanzkommmissionsgeschäfts …
Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Zwar setzt die nach dem Inhalt der Akten von der Geschäftsstelle des Landgerichts nach § 168 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewählte Zustellung des Urteils gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 174 Abs. 1 ZPO zu ihrer Wirksamkeit voraus, dass der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegennimmt, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet (BGH…, Beschluss vom 19. April 2012 - IX ZB 303/11, WM 2012, 1210 Rn. 6;… Urteile vom 14. September 2011 - XII ZR 168/09, NJW 2011, 3581 Rn. 16; vom 7. Dezember 2009 - II ZR 139/08, juris Rn. 12; jeweils mwN). - BVerwG, 12.10.1984 - 1 B 57.84
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Versäumung der Klagefrist - Übermittlung …
Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Ein hierbei vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1984 - 1 B 57/84, juris Rn. 8).
- BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21
Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten …
Es mangelt auch nicht an dem bei einer Zustellung nach § 174 ZPO erforderlichen Willen, das angebotene Schriftstück als zugestellt entgegenzunehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. September 2011 - XII ZR 168/09, BGHZ 191, 59 Rn. 16 mwN); die Feststellung dieses Willens ist notwendig, weil der Mangel des Empfangswillens bei einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht durch den bloßen Nachweis des tatsächlichen Zugangs im Sinne von § 189 ZPO geheilt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953 Rn. 12 sowie Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87, NJW 1989, 1154 zu § 187 ZPO aF). - BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18
Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher …
Das ist der Fall, wenn der Adressat das Dokument in die Hand bekommt (…BFHE 244, 536 Rn. 65; vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257 Rn. 14; Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953 Rn. 9). - OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17
Rechtsfolgen der unwirksamen Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger
Rn. 32 Der Mangel des Empfangswillens des Anwalts kann nicht über § 189 ZPO oder eine vergleichbare Heilungsvorschrift geheilt werden, so dass ein fehlender Annahmewille nach übereinstimmender Auffassung nicht durch den Nachweis des bloßen Zugangs ersetzt werden kann (BGH, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87, NJW 1989, 1154;… Beschluss vom 23. November 2004 - 5 StR 429/04, juris, Rdnr. 5; Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953, 954 (Rdnr. 12); BVerwG…, Beschluss vom 29. April 2011 - 8 B 86.10, BeckRS 2011, 50630, Rdnr. 7; Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 4 Bs 392/04, juris, Rdnr. 5;… MK-Häublein, ZPO, 5. Aufl., § 189, Rdnr. 6).Die Heilung setzt in diesen Fällen voraus, dass zugleich die Empfangsbereitschaft, die ggf. auch konkludent zum Ausdruck gebracht sein kann, festgestellt wird (BVerwG…, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 2 B 10.06, juris, Rdnr. 5 …und Beschluss vom 27. Juli 2015 - 9 B 33.15, juris, Rdnr. 5; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953, 954; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. April 2011 - L 5 AS 172/10 B, juris, Rdnr. 24; OLG Hamm, Urteil vom 12. Januar 2010 - 4 U 193/09, NJW 2010, 3380, 3382).
- BVerwG, 06.08.2026 - 5 C 6.24
Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung nur durch elektronisches …
Zudem ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass auch die Zustellungsfiktion des § 189 ZPO in den Fällen einer (papiergebundenen oder elektronischen) Zustellung gegen Empfangsbekenntnis über die ausdrücklich geregelten Voraussetzungen des § 189 Alt. 1 ZPO hinaus den Annahmewillen oder die Empfangsbereitschaft des Zustellungsadressaten erfordert (…vgl. etwa für die papiergebundene Zustellung gegen analoges Empfangsbekenntnis BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - 2 B 10.06 - Buchholz 303 § 174 ZPO Nr. 2 Rn. 5 f. …und vom 29. April 2011 - 8 B 86.10 - Buchholz 310 § 56 VwGO Nr. 13 Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 - NJW-RR 2015, 953 Rn. 7 …und vom 16. April 2015 - I ZB 3/14 - WM 2015, 2018 Rn. 37 sowie für die elektronische Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis BGH…, Urteil vom 11. Februar 2022 - V ZR 15/21 - NJW 2022, 1816 Rn. 22;… Beschluss vom 9. Mai 2025 - AnwZ 8/25 - NJW-RR 2025, 1012 Rn. 10; BSG…, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - B 8 SO 1/24 B - juris Rn. 7; BFH…, Beschluss vom 3. Juni 2025 - VIII R 16/23 - BFH/NV 2025, 1301 Rn. 21).Rn. 27 Die auch im Fall der elektronischen Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten (vgl. etwa BSG…, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - B 8 SO 1/24 B - juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 9. Mai 2025 - AnwZ 8/25 - NJW-RR 2025, 1012 Rn. 9 m. w. N.) erforderliche Empfangsbereitschaft, ohne deren Feststellung eine Heilung nach § 189 ZPO nicht möglich ist, ist nach einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung der auf die konkrete Zustellung bezogene Willen des Zustellungsempfängers, das (papiergebundene oder elektronische) Dokument als zugestellt entgegenzunehmen (stRspr, vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 29. April 2011 - 8 B 86.10 - Buchholz 310 § 56 VwGO Nr. 13 Rn. 6 f.; BSG…, Beschluss vom 23. April 2009 - B 9 VG 22/08 B - NJW 2010, 317 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 - NJW-RR 2015, 953 Rn. 12; BAG…, Beschluss vom 24. April 2024 - 7 ABR 26/23 - BAGE 183, 208 Rn. 14; BFH…, Beschluss vom 3. Juni 2025 - VIII R 16/23 - BFH/NV 2025, 1301 Rn. 19; s. a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 - NJW 2001, 1563 ).
Für die Anwendung des § 189 ZPO genügt es, dass er konkludent zum Ausdruck gebracht wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. April 2011 - 8 B 86.10 - Buchholz 310 § 56 VwGO Nr. 13 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 - NJW-RR 2015, 953 Rn. 12; BSG…, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - B 8 SO 1/24 B - juris Rn. 7).
- OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22
Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten …
Allein, dass naheliegend ist, dass eine solche Empfangsbereitschaft vor dem 29. Juni 2022 bestand, wie es namentlich der Fall wäre, wenn in der Kanzlei die entsprechenden Fristen notiert werden oder das Urteil dem Mandanten übersandt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 953), genügt nicht, weil gerade - ohne Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte - auch durch Verstreichen eines ungewöhnlich langen Zeitraums zwischen der gerichtlichen Verfügung und dem Zustellungsdatum die Richtigkeit des Empfangsbekenntnisses nach dem Gesagten nicht widerlegt wird und folglich auch bei unterbliebener Abgabe eines Empfangsbekenntnisses die Empfangsbereitschaft nicht fingiert und auf den tatsächlichen Zugangszeitpunkt abgestellt werden kann.Erfolgt die Zustellung nämlich gegen Empfangsbekenntnis (§§ 195, 174), ist auch insoweit nach dem oben Gesagten zu beachten, dass der fehlende Annahmewille nicht durch den Nachweis des bloßen Zugangs ersetzt werden kann (vgl. BGH NJW 1989, 1154; 1990, 122; NJW-RR 2015, 953 Rn. 12; NStZ-RR 2005, 77 (zu § 37 StPO); BVerwG…, Beschluss vom 29.04.2011 - 8 B 86/10, ZOV 2011, 138 Rn. 7).
Rn. 73 Allerdings lässt die fehlende Zurücksendung des Empfangsbekenntnisses für sich genommen keinen entscheidend gegen eine fehlende Empfangsbereitschaft sprechenden Willen des Adressaten erkennen (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 953 Rn. 12).
In der Folge ist nach der Rechtsprechung eine Anwendung des § 189 ZPO möglich, wenn der Rechtsanwalt eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers anderweitig festgestellt werden kann (vgl. BGH, NJW 1989, 1154 unter II 2; NJW 2005, 3216; NJW-RR 2015, 953 Rn. 7; NStZ-RR 2005, 77 (zu § 37 StPO) BVerwG, NJW 2007, 3223), etwa, wenn er seinen gebildeten Annahmewillen konkludent zum Ausdruck bringt, weil er sich auf das Dokument einlässt oder wenn in der Kanzlei die entsprechenden Fristen notiert werden oder das Urteil dem Mandanten übersandt beziehungsweise mit diesem erörtert wird (vgl. BGH NJW 1989, 1154; 1992, 2235 (2236); BGH NJW-RR 2015, 953 Rn. 13).
Rn. 74 Ein hierbei vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist insoweit unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 953 Rn. 12).
Rn. 75 Auch in diesem Fall ist aber für den Zeitpunkt des so ermittelten Fristbeginns dann aber maßgeblich, ab wann dieser Empfangswille spätestens dokumentiert festgestellt werden kann, weil zu diesem Zeitpunkt die maßgebliche, auf den Empfangswillen schließen lassende Handlung erfolgt, etwa der Ratschlag an den Mandanten oder die schriftsätzliche Einlassung auf das zuzustellende Schriftstück (vgl. BGH NJW-RR 2015, 953 Rn. 13; NStZ-RR 2005, 77 (zu § 37 StPO) oder wenn trotz der Nichteinreichung eines unterschriebenen Empfangsbekenntnisses die Gesamtumstände zwingend auf den Erhalt und die Empfangsbereitschaft schließen lassen (vgl. BVerwG, NJW 2007, 3223).
- OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19
Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt …
Zum Zugang des Beschlusses hinzukommen müsste noch die zumindest konkludente Äußerung des Willens des Bevollmächtigten, das zur Empfangnahme angebotene Schriftstück dem Angebot entsprechend als zugestellt entgegen zu nehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.1.2015, VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953, juris Rn. 12).Ein hierbei vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist aber dann beachtlich, wenn er nach außen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.1.2015, a.a.O., juris Rn. 12).
- OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2015 - Az. VIII ZB 55/14 (NJW-RR 2015, 953) ist vorliegend nicht übertragbar, denn dort ging es um die Feststellung der Empfangsbereitschaft bei tatsächlich erfolgtem Zugang - als Voraussetzung für eine Heilung nach § 189 ZPO - des Schriftstücks beim Prozessbevollmächtigten. - KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24
Zustellung eines Urteils bei Nichtabgabe des elektronischen Empfangsbekenntnisses …
Höchstrichterlich ist geklärt, dass allein der Umstand, dass der Rechtsanwalt - wie hier - eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, eine Heilung des Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO nicht hindert, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks (dazu aa)) die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers (dazu bb)) anderweit festgestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, juris Rn. 7 m.w.N.).Die erforderliche Empfangsbereitschaft kann nicht allein durch den bloßen Nachweis des tatsächlichen Zugangs im Sinne von § 189 ZPO ersetzt werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
Ein hierbei vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, juris Rn. 12; in diese Richtung auch Müller, Heilung von Mängeln der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, RDi 2024, 139 : "Jedes Indiz, das einen Schluss auf den Empfangswillen zulässt, dürfte bei technisch fehlerfreier Zustellung dagegen ausreichen. Die Hürden hierfür sind nicht sehr hoch zu hängen ...").
- OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23
Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in einem Vergabenachprüfgungsverfahren …
Dies ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung beispielsweise der Fall, wenn der Prozessbevollmächtigte eine in Zustellabsicht in sein Gewahrsam gelangte Urteilsabschrift zur Bearbeitung durch seinen Sozius auszeichnet (BGH, Beschl. v. 04.06.1974, VI ZB 5/74) oder ein ihm übermitteltes Urteil an die Mandantschaft weiterleitet (vgl. BGH, Beschl. v. 13.01.2015 - VIII ZB 55/14, juris Rn 12). - BGH, 09.05.2025 - AnwZ (Brfg) 8/25
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei; …
Rn. 10 (2) Der Mangel des Empfangswillens kann bei einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht durch den bloßen Nachweis des tatsächlichen Zugangs gemäß § 189 ZPO beziehungsweise gemäß § 8 VwZG, der der Vorschrift des § 189 ZPO nachgebildet und entsprechend auszulegen ist (…vgl. BT-Drucks. 15/5216, S. 14), geheilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953 Rn. 7, 12;… BVerwG, ZOV 2011, 138 Rn. 7).Weder hat er ein Empfangsbekenntnis abgegeben noch kann aus sonstigen Umständen hinreichend zuverlässig auf die empfangsbereite Entgegennahme des ihm am 26. November 2019 in seinem beA-Postfach zugegangenen Widerrufsbescheids geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953 Rn. 12 f.; BVerwG NJW 2007, 3223).
Die Frage bezieht sich nach dem Vorbringen der Beklagten darauf, ob die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach der Mangel des Empfangswillens bei einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht durch den bloßen Nachweis des tatsächlichen Zugangs gemäß § 189 ZPO beziehungsweise gemäß § 8 VwZG geheilt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953, Rn. 7, 12;… BVerwG, ZOV 2011, 138 Rn. 7), auch für den Fall einer elektronischen Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gilt.
- OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
- KG, 19.05.2025 - 2 U 15/25
Unbefristeter Bad Leaver Event bei Abberufung als Geschäftsführer wegen eines …
- LG Frankfurt/Main, 01.10.2025 - 6 O 286/25
Zur Heilung der Zustellung einer einstweiligen Verfügung samt Anlagen von Anwalt …
- OLG Bremen, 13.06.2023 - 2 W 23/23
Wirksamkeit der Zustellung per Empfangsbekenntnis an den dies verweigernden …
- BFH, 03.06.2025 - VIII R 16/23
Zustellung eines elektronischen Dokuments bei fehlender Rücksendung des …
- LG Köln, 25.02.2016 - 6 S 163/15
Empfangsbekenntnis als Beweis für den Zeitpunkt der Entgegennahme eines …
- BGH, 15.03.2022 - VI ZB 20/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Bezeichnung von Berufungskläger und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - 10 S 41.22
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde gesundheitliche und …
- LG Düsseldorf, 07.11.2018 - 2a O 71/18
- OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 54/21
Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens eines Barpreis-Leistungsverzeichnisses …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2019 - 7 Sa 62/19
Außerordentliche Kündigung eines Zeitungszustellers wegen Androhung einer …
- KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25
Verzögerung der Empfangsbereitschaft ist treuwidrig!
- OLG Köln, 06.11.2019 - 13 U 226/17
Anspruch aus einer Bürgschaft
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2020 - L 6 KR 109/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Urteilszustellung - keine Rücksendung des …
- OLG Karlsruhe, 24.10.2024 - 16 WF 133/24
Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Vermittlungsverfahren
- OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis; Abbruch eines …
- BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 68/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Empfangsbekenntnis - Maßgeblichkeit des vom …
- AGH Berlin, 17.07.2025 - I AGH 11/23
Erteilung eines Empfangsbekenntnisses durch Rechtsanwalt auf Postweg
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - 1 O 25/16
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen einen im Termin zur mündlichen Verhandlung …
- OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Keine schuldbefreiende Zahlung an vormaligen Bevollmächtigten
- OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 26 W 25/21
Ordnungsmittelverfahren: Keine Zurechnung der Kenntnis der …
- OLG München, 26.07.2021 - 33 U 1651/21
Erhebliche Gründe für Verlängerung der Stellungnahmefrist nach § 522 Abs. 2 S. 2 …
- OLG Zweibrücken, 12.05.2020 - 1 OWi 2 SsRs 91/20
Bußgeldverfahren: Nichterscheinen des mittels eines elektronischen Dokuments …
- BVerwG, 03.08.2018 - 10 B 4.18
Zurechnung eines bei der Herstellung eines komplett neuen papiernen …
- LG Hamburg, 27.07.2021 - 406 HKO 121/20
Untersagung von Werbung im Internet für eine kostenlose rechtliche Vertretung aus …
- OLG München, 09.08.2023 - 15 U 2470/23
Empfangsbekenntnis, Elektronischer Rechtsverkehr, Zur Zustellung, …
- AG Berlin-Schöneberg, 28.09.2016 - 770 C 4/16
WEG - Beschlussanfechtung - Beschlussersetzung bei Negativbeschluss
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