Rechtsprechung
| BGH, 30.04.1973 - VIII ZB 58/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristenwesen - Anwaltspflicht - Urlaub des Rechtsanwalts - Sorgfaltspflicht - Übersendung des Urteils - Urteilszustellung - Verkehrsanwalt - Prozessbevollmächtigter - Fristüberwachung - Berufungsfrist - Übertragung von Aufgaben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 665
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.10.1952 - IV ZR 48/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1973 - VIII ZB 58/72
Demgegenüber macht die Beschwerde mit Recht geltend, daß mit der Übersendung des Urteils des Landgerichts Bonn und der Mitteilung der Urteilszustellung das Mandat von Rechtsanwalt Dr. St. beendet war (BGH Beschluß vom 2. Juli 1952 - IV ZR 48/52 = LM ZPO § 233 Nr. 20) und er daher den Ablauf der Berufungsfrist nicht zu überwachen hatte.Er war nicht verpflichtet, sich in kürzeren Zeitabständen bei Rechtsanwalt Dr. St. zu erkundigen, ob das Urteil zugestellt worden war, sondern durfte sich darauf verlassen, daß Rechtsanwalt Dr. St. ihn von einer Zustellung des Urteils unverzüglich benachrichtigen werde (BGH Beschluß vom 2. Juli 1952 a.a.O.).
- BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1973 - VIII ZB 58/72
Ihm war auch die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übertragen (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59 = VersR 1960/181). - BGH, 26.04.1960 - VIII ZB 12/60
Auszug aus BGH, 30.04.1973 - VIII ZB 58/72
Ein Rechtsanwalt darf sich mit einer allgemeinen Anweisung an eine zuverlässige Bürokraft begnügen, Nachricht von der Zustellung eines Urteils der Partei oder dem Korrespondenzanwalt zu erteilen (Senatsbeschluß vom 26. April 1960 - VIII ZB 12/60 = LM ZPO § 233 (Fb) Nr. 18).
- BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs …
Daß die den Bürodienst allein versehende Sekretärin des Prozeßbevollmächtigten des Klägers die Revisionsschrift anschließend entgegen konkreter ausdrücklicher und noch am Absendetag bestätigter Weisung versehentlich nicht dem Verwaltungsgericht, sondern dem Bundesverwaltungsgericht zugeleitet hat, war unvermeidbar und berührt nach den Maßstäben des § 60 Abs. 1 VwGO die Erfüllung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht nicht (vgl. auch Beschluß vom 29. August 1963 - BVerwG V CB 53.63 - BAG NJW 1969, 710 f.; BGH VersR 1973, 665). - BGH, 02.12.1987 - IVa ZB 17/87
Sorgfaltspflicht des Verkehrsanwalts
Sogar vor der Neuregelung des Wiedereinsetzungsrechts war schon anerkannt, daß ein Verkehrsanwalt auch bei Kenntnis vom anberaumten Verkündungstermin darauf vertrauen darf, der Prozeßbevollmächtigte werde das zugestellte Urteil ihm rechtzeitig übersenden (BGH Beschlüsse vom 7.2.1952 und 30.4.1973 - IV ZB 48/52 und VIII ZB 58/72 - LM ZPO § 233 Nr. 20 und VersR 1973, 665). - BGH, 25.06.1997 - XII ZB 77/97
Pflichten des Rechtsanwalts bei Anweisung zur Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist
Rechtsanwalt B. trug nach der Übersendung des ihm zugestellten landgerichtlichen Urteils an Rechtsanwalt S. unter Mitteilung des Zustellungszeitpunkts keine weitere Verantwortung für das Verfahren, sein Mandat war beendet (vgl. BGH Beschluß vom 30. April 1973 - VIII ZB 58/72 - VersR 1973, 665, Zöller/Greger ZPO 20. Aufl. § 233 Rdn. 23, Stichwort Mehrere Anwälte, "Korrespondenzanwalt").
- BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 180/84
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Er konnte sich hierbei auf die Mitteilung durch einfachen Brief beschränken und hatte nach Sachlage keinen Anlaß, beim Beklagten rückzufragen, ob er den Brief erhalten habe (vgl. Senatsurteil v. 30. September 1958 - VIII ZR 133/57, LM ZPO § 232 Nr. 38 = NJW 1958, 2015; Senatsbeschluß v. 30. April 1973 - VIII ZB 58/72, VersR 1973, 665). - BGH, 26.09.1996 - V ZB 25/96
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
Dies hat zur Folge, daß seine Pflicht zur Fristenüberwachung mit der Übersendung des landgerichtlichen Urteils und Mitteilung des Zeitpunktes dessen Zustellung endet (BGH, Beschlüsse v. 2. Juli 1952, IV ZB 48/52, LM ZPO § 233 Nr. 20;v. 30. April 1973, VIII ZB 58/72, VersR 1973, 665). - BGH, 10.07.1984 - VI ZB 10/84
Versäumung - Rechtsmittelfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmittelkläger - Verschulden …
Da das v.Z. erteilte Mandat mit Übersendung des Urteils und Mitteilung über das Datum der Urteilszustellung an den Korrespondenzanwalt W. beendet war, oblag die Fristüberwachung allein diesem Rechtsanwalt (BGH, Beschlösse vom 2. Juli 1952 - IV ZB 48/52 - LM § 233 ZPO Nr. 20 und vom 30. April 1973 - VIII ZB 58/72 - VersR 1973, 665). - BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78 Es bedarf insoweit keiner generellen Stellungnahme zu der - in der Vorschrift des § 81 ZPO über den Umfang der Prozeßvollmacht nicht geregelten - Frage, wann das Mandat des Prozeßbevollmächtigten für eine durch Urteil abgeschlossene Instanz beendet ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.1. 63 - VIII ZB 19/62, LM ZPO § 233 Fc Nr. 23 unter 2 = VersR 1963, 435 [BGH 23.01.1963 - VIII ZB 19/62]; Beschl. v. 30.4. 73 - VIII ZB 58/72, VersR 1973, 665) und wieweit dabei nachwirkende Betreuungspflichten eine Rolle spielen (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2. 77 - IV ZR 170/76, LM ZPO § 232 Cd Nr. 19 = NJW 1977, 1198 = VersR 1977, 453; Müller, JR 1969, 161, 167 unter f).
- BGH, 07.01.1986 - VI ZB 12/85
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Im Regelfall war ihr Mandat zwar mit der Absendung der Mitteilung beendet (BGH Beschluß vom 30. April 1973 - VIII ZB 58/72 = VersR 1973, 665); das gilt jedoch hier deshalb nicht, weil ihnen bekannt wurde, daß die Mitteilung fehlgegangen war. - BGH, 11.10.1983 - VI ZB 11/83
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde - Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
Nachdem das Mandat des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Kläger mit der Übersendung des Urteils und der Mitteilung des Datums der Urteilszustellung an die Korrespondenzanwälte M. und W. beendet war, oblag die Fristüberwachung allein diesen Rechtsanwälten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1952 - IV ZB 48/52 - LM § 233 ZPO Nr. 20 und vom 30. April 1973 - VIII ZB 58/72 - VersR 1973, 665).
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