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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11922
BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08 (https://dejure.org/2009,11922)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2009 - VIII ZB 66/08 (https://dejure.org/2009,11922)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2009 - VIII ZB 66/08 (https://dejure.org/2009,11922)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung aufgrund einer Verfristung der Berufungsbegründung; Anforderungen an den rechtzeitigen Eingang eines Fristverlängerungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2; ZPO § 574 Abs. 2
    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Einreichung eines Fristverlängerungsantrages bei der auch für das Berufungsgericht zuständigen zentralen Postannahmestelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.06.2003 - VIII ZB 126/02

    Wirksamkeit eines Fristverlängerungsantrags bei Angabe eines falschen …

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    a) Für den rechtzeitigen Eingang eines einzureichenden Schriftstücks ist entscheidend, ob es vor Fristablauf tatsächlich an das zur Entscheidung berufene Gericht gelangt ist (Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418, unter II 2).

    Denn die Auslegung von Prozesshandlungen, die freier revisionsrechtlicher Nachprüfung unterliegt, hat sich an dem Grundsatz zu orientieren, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse entspricht (Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003, aaO m.w.N.).

  • BGH, 10.01.1990 - XII ZB 141/89

    Rechtsmittelschrift - Berufung - Telefax - Gemeinsame Einlaufstelle

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    Das gilt entsprechend für den Eingang eines einzureichenden Schriftsatzes durch Telefax (BGH, Beschluss vom 10. Januar 1990 - XII ZB 141/89, NJW 1990, 990, unter II 2).

    Zwar ist ein Schriftstück, das bei einer gemeinsamen Einlaufstelle für mehrere Gerichte eingeht, bei dem Gericht eingereicht, an das es gerichtet ist, da nur dieses Gericht durch den Eingang die zur Kenntnisverschaffung vom Inhalt des eingereichten Schriftstücks erforderliche tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt (BGH, Beschluss vom 10. Januar 1990, aaO; BAG, NJW 2002, 845, 846 m.w.N.).

  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 19/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht die Berufung nur dann wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verwerfen dürfen, wenn der Antrag des Beklagten auf Verlängerung dieser Frist durch den Vorsitzenden der Berufungskammer abgelehnt worden wäre (BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931, unter II; Beschluss vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581, unter II).

    Dem entsprechend stellt sich die Frage einer Fristversäumung und damit des Erfordernisses einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erst, wenn die rechtzeitig beantragte Fristverlängerung abgelehnt werden sollte (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2001 und vom 3. Februar 1988, aaO).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00

    Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    Zwar ist ein Schriftstück, das bei einer gemeinsamen Einlaufstelle für mehrere Gerichte eingeht, bei dem Gericht eingereicht, an das es gerichtet ist, da nur dieses Gericht durch den Eingang die zur Kenntnisverschaffung vom Inhalt des eingereichten Schriftstücks erforderliche tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt (BGH…, Beschluss vom 10. Januar 1990, aaO; BAG, NJW 2002, 845, 846 m.w.N.).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZB 37/00

    Verwerfung der Berufung vor Entscheidung über Verlängerungsantrag

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht die Berufung nur dann wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verwerfen dürfen, wenn der Antrag des Beklagten auf Verlängerung dieser Frist durch den Vorsitzenden der Berufungskammer abgelehnt worden wäre (BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931, unter II; Beschluss vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581, unter II).
  • BGH, 21.06.2004 - II ZB 18/03

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Einwurf eines an die …

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    Angesichts der Offenkundigkeit der tatsächlich gemeinten Adressierung des Schriftstücks wandelt sich in diesem Fall ein zunächst gegebener Mitgewahrsam aller an der gemeinsamen Einlaufstelle beteiligten Gerichte umgehend in einen für den Zugang ausreichenden Alleingewahrsam des zuständigen Gerichts, so dass für eine einzuhaltende Frist auf den Zugang des Schriftstücks bei der gemeinsamen Einlaufstelle abzustellen ist (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2004 - II ZB 18/03, FamRZ 2004, 1480, unter II 2).
  • BGH, 28.01.1992 - X ZB 17/91

    Fristwahrung durch Eingang des Berufungsschriftsatzes bei Gemeinsamer …

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    Den für einen Zugang erforderlichen Alleingewahrsam erlangt hier sogleich das Gericht, für das das Schriftstück nach dem Ergebnis der vorzunehmenden Prüfung aufgrund seines Inhalts ersichtlich bestimmt ist (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1997 - VI ZB 28/96, NJW-RR 1997, 892, unter II 1; vgl. ferner Beschluss vom 28. Januar 1992 - X ZB 17/91, NJW 1992, 1047, unter II).
  • BGH, 18.02.1997 - VI ZB 28/96

    Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von Aufwendungen aus …

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    Den für einen Zugang erforderlichen Alleingewahrsam erlangt hier sogleich das Gericht, für das das Schriftstück nach dem Ergebnis der vorzunehmenden Prüfung aufgrund seines Inhalts ersichtlich bestimmt ist (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1997 - VI ZB 28/96, NJW-RR 1997, 892, unter II 1; vgl. ferner Beschluss vom 28. Januar 1992 - X ZB 17/91, NJW 1992, 1047, unter II).
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZB 17/95

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einhaltung einer beantragten Fristverlängerung zur …

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    Das Berufungsgericht hätte die Berufung des Beklagten nicht als unzulässig verwerfen dürfen, weil der Antrag auf weitere Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist rechtzeitig eingegangen ist und der Beklagte das Rechtsmittel vor Ablauf der Zeitspanne, für die die weitere Fristverlängerung beantragt worden war, begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - VII ZB 17/95, NJW 1996, 1350, unter II).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 275/99

    Eingang einer Rechtsmittelschrift beim Gericht; Abgabe einer Mehrzahl von …

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
    Anders verhält es sich, wenn in solch einem Fall die Falschadressierung sogleich erkannt und der Schriftsatz deshalb unmittelbar an das zuständige Gericht weitergeleitet wird; in diesem Fall ist das Schriftstück trotz der Falschadressierung sogleich bei dem zuständigen anderen Gericht der gemeinsamen Einlaufstelle eingegangen (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1960 - V ZB 11/60, NJW 1961, 361; BAG, AnwBl 2001, 72).
  • BGH, 21.10.1960 - V ZB 11/60

    Voraussetzung für eine vollzogene Einreichung einer Berufungsschrift - …

  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei …

    Fehlt es hieran, ist grundsätzlich die noch ausstehende Entscheidung über das Fristverlängerungsgesuch nachzuholen und die Sache hierzu an das Berufungsgericht zurückzuverweisen; erst im Falle der Ablehnung einer antragsgemäßen Fristverlängerung stellte sich dann die Frage einer Wiedereinsetzung des Berufungsführers in den vorigen Stand (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 6 ff.; vom 17. März 2009 - VIII ZB 66/08, juris Rn. 9; vom 15. März 2005 - VI ZB 83/04, NJW-RR 2005, 792 unter II 1-3; vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, FamRZ 2004, 1189 unter [II] 1 b; vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931 unter II; vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88, NJW-RR 1988, 581 unter II).
  • BGH, 08.11.2023 - VIII ZB 59/23

    Gehörsverletzung in Berufungsverfahren bei Nichtkenntnisnahme einer fristgerecht …

    Rn. 9 Für den rechtzeitigen Eingang einer Berufungsbegründungsschrift ist allein entscheidend, dass diese vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist an das zur Entscheidung berufene Gericht gelangt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2; vom 17. März 2009 - VIII ZB 66/08, juris Rn. 5; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17, juris Rn. 12 mwN [zum rechtzeitigen Eingang einer Duplik im Klageverfahren];… zum Eingang elektronischer Dokumente - wie hier - vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VI ZB 79/19, NJW-RR 2020, 1519 Rn. 7;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 18 mwN;… vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22, NJW-RR 2023, 351 Rn. 8;… zum Prüfvermerk siehe BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2022 - XII ZB 304/21, juris Rn. 7;… vom 30. November 2022 - IV ZB 10/22, juris Rn. 9;… jurisPK-ERV/H. Müller, 2. Aufl., § 130a ZPO Rn. 329;… Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 20. Aufl., § 130a Rn. 11).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts trotz …

    Daher ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 1997 VI ZR 28/96, NJW-RR 1997, 892; Beschluss vom 17. März 2009 VIII ZB 66/08, juris Rn. 6; BAG, NJW 2002, 845, 846).
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