Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 574 Abs. 2 ZPO, § 577 Abs. 6 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge gegen die Verwerfung einer an sich statthaften Rechtsbeschwerde; Ausführungen zu einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Bezug auf die Entscheidung des Senats über die Verwerfung der Beschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhörungsrüge gegen die Verwerfung einer an sich statthaften Rechtsbeschwerde; Ausführungen zu einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Bezug auf die Entscheidung des Senats über die Verwerfung der Beschwerde
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.11.2014 - V ZR 322/13
Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs …
Auszug aus BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14
Das erfordert wiederum den Vortrag von Umständen, aus denen sich ergibt, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen haben muss, weil Gründe, die insbesondere auch am Maßstab des § 574 Abs. 2 ZPO eine Verwerfung der Rechtsbeschwerde hätten tragen können, nicht erkennbar sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 1;… vom 8. April 2014 - V ZR 177/13, juris Rn. 4;… vom 15. August 2013 - I ZR 119/12, juris Rn. 2;… vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, juris Rn. 1; jeweils mwN).Insbesondere hätte der Kläger - wie hier nicht geschehen - näher darstellen müssen, weshalb die Entscheidung des Senats, und zwar unter Berücksichtigung der lediglich beschränkten Überprüfung der Ausgangsentscheidung auf das Vorliegen von Zulassungsgründen im Sinne von § 574 Abs. 2 ZPO, nur damit und nicht anders erklärt werden könnte, dass man eine Gehörsverletzung (auch) durch diese Entscheidung unterstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - V ZR 322/13, aaO;… vom 28. Mai 2013 - IV ZR 149/12, juris Rn. 5).
- BGH, 28.05.2013 - IV ZR 149/12
Anforderungen des § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO an die Darlegung eines Gehörsverstoßes
Auszug aus BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14
Insbesondere hätte der Kläger - wie hier nicht geschehen - näher darstellen müssen, weshalb die Entscheidung des Senats, und zwar unter Berücksichtigung der lediglich beschränkten Überprüfung der Ausgangsentscheidung auf das Vorliegen von Zulassungsgründen im Sinne von § 574 Abs. 2 ZPO, nur damit und nicht anders erklärt werden könnte, dass man eine Gehörsverletzung (auch) durch diese Entscheidung unterstellt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - V ZR 322/13, aaO; vom 28. Mai 2013 - IV ZR 149/12, juris Rn. 5).Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt anerkanntermaßen nicht die Verpflichtung, der von einer Partei vertretenen Rechtsauffassung zu folgen oder sich mit ihr sonst in einer Weise auseinander zu setzen, die die Partei für richtig hält (…BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - V ZR 1/13, juris Rn. 3; vom 28. Mai 2013 - IV ZR 149/12, aaO Rn. 4;… vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, aaO Rn. 3).
- BGH, 07.07.2011 - IX ZB 128/08
Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle einer …
Auszug aus BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14
Das erfordert wiederum den Vortrag von Umständen, aus denen sich ergibt, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen haben muss, weil Gründe, die insbesondere auch am Maßstab des § 574 Abs. 2 ZPO eine Verwerfung der Rechtsbeschwerde hätten tragen können, nicht erkennbar sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 1;… vom 8. April 2014 - V ZR 177/13, juris Rn. 4;… vom 15. August 2013 - I ZR 119/12, juris Rn. 2; vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, juris Rn. 1; jeweils mwN).Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt anerkanntermaßen nicht die Verpflichtung, der von einer Partei vertretenen Rechtsauffassung zu folgen oder sich mit ihr sonst in einer Weise auseinander zu setzen, die die Partei für richtig hält (…BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - V ZR 1/13, juris Rn. 3;… vom 28. Mai 2013 - IV ZR 149/12, aaO Rn. 4; vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, aaO Rn. 3).
- BGH, 17.10.2013 - V ZR 1/13
Notanwaltsbestellung: Ablehnung wegen Herbeiführung der Mandatsniederlegung durch …
Auszug aus BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14
Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt anerkanntermaßen nicht die Verpflichtung, der von einer Partei vertretenen Rechtsauffassung zu folgen oder sich mit ihr sonst in einer Weise auseinander zu setzen, die die Partei für richtig hält (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - V ZR 1/13, juris Rn. 3;… vom 28. Mai 2013 - IV ZR 149/12, aaO Rn. 4;… vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, aaO Rn. 3). - BGH, 15.08.2013 - I ZR 119/12
Anforderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes bei Zurückweisung einer …
Auszug aus BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14
Das erfordert wiederum den Vortrag von Umständen, aus denen sich ergibt, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen haben muss, weil Gründe, die insbesondere auch am Maßstab des § 574 Abs. 2 ZPO eine Verwerfung der Rechtsbeschwerde hätten tragen können, nicht erkennbar sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 1;… vom 8. April 2014 - V ZR 177/13, juris Rn. 4; vom 15. August 2013 - I ZR 119/12, juris Rn. 2;… vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, juris Rn. 1; jeweils mwN). - BGH, 11.03.2013 - IX ZR 88/12
Begründungspflichten zur Vermeidung einer Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14
Von einer weiterreichenden Begründung sieht er auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 577 Abs. 6 Satz 2 ZPO ab (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2013 - IX ZR 88/12, juris Rn. 1 mwN). - BGH, 08.04.2014 - V ZR 177/13
Gewährung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht
Auszug aus BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14
Das erfordert wiederum den Vortrag von Umständen, aus denen sich ergibt, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen haben muss, weil Gründe, die insbesondere auch am Maßstab des § 574 Abs. 2 ZPO eine Verwerfung der Rechtsbeschwerde hätten tragen können, nicht erkennbar sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 1; vom 8. April 2014 - V ZR 177/13, juris Rn. 4;… vom 15. August 2013 - I ZR 119/12, juris Rn. 2;… vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, juris Rn. 1; jeweils mwN).
- BGH, 25.08.2020 - VIII ZR 59/20
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache: Relevanz …
Aus diesem Verfahrensgrundrecht folgt jedoch nicht die Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsauffassung zu folgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2015 - VIII ZB 93/14, juris Rn. 4;… vom 29. November 2018 - I ZR 26/17, juris Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 07.05.2024 - VIII ZA 7/23 Von einer weitergehenden Begründung wird auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO abgesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2015 - VIII ZB 93/14, juris Rn. 5 mwN).
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| BGH, 05.05.2015 - VIII ZB 93/14 |
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