Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98 (2) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 428; ; BGB § 320; ; BGB § 320 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 273 Abs. 1; ; ZPO § 732; ; ZPO § 767
- Wolters Kluwer
Zulässsigkeitsvoraussetzungen der Vollstreckungsabwehrklage - Anforderungen an Vollstreckungsfähigkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung - Unterwerfung unter die sofortigen Zwangsvollstreckung wegen einer Kaufpreiszahlung - Vollstreckungsgegenklage zur ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 110/98
- BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98 (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1080
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …
Auszug aus BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98
Der Bundesgerichtshof hat eine Vollstreckungsgegenklage unabhängig davon als zulässig angesehen, ob die Unterwerfungserklärung unwirksam ist, allerdings für den Fall, daß die Unterwerfungserklärung aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam und daß die Urkunde bereits mit einer Vollstreckungsklausel versehen war (BGHZ 118, 229; insoweit abweichend vom Urteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 210/86 - WM 1987, 1232).Ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels aus dem Gesichtspunkt, daß sie mit der Vollstreckungsgegenklage nicht zu überprüfen ist, überhaupt noch als Zulässigkeitsvoraussetzung angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - III ZR 261/86 - WM 1988, 109; Beschluß vom 13. November 1989 - III ZR 40/89 - WM 1990, 304) oder jedenfalls dann in der Revision nicht mehr zu prüfen ist, wenn bis zum Abschluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - III ZR 4/88 …und vom 20. Dezember 1990 - III ZR 366/89 - BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 1 und 2), kann dahingestellt bleiben (ebenso BGHZ 118, 229, 232).
Die daraus hergeleitete Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung kann somit nicht Streitgegenstand der Vollstreckungsgegenklage sein (vgl. BGHZ 118, 229, 236).
- BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96
Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile; …
Auszug aus BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98
Denn die Beklagten können auf diese in ihrem Interesse vorgesehene aufschiebende Bedingung der dinglichen Anteilsübertragung verzichten (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1998 - VIII ZR 185/96 = NJW 1998, 2360 unter II 2 b). - BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86
Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde
Auszug aus BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98
Ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels aus dem Gesichtspunkt, daß sie mit der Vollstreckungsgegenklage nicht zu überprüfen ist, überhaupt noch als Zulässigkeitsvoraussetzung angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - III ZR 261/86 - WM 1988, 109; Beschluß vom 13. November 1989 - III ZR 40/89 - WM 1990, 304) oder jedenfalls dann in der Revision nicht mehr zu prüfen ist, wenn bis zum Abschluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - III ZR 4/88 …und vom 20. Dezember 1990 - III ZR 366/89 - BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 1 und 2), kann dahingestellt bleiben (ebenso BGHZ 118, 229, 232).
- BGH, 22.01.1997 - VIII ZR 339/95
Formgültigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Entscheidung des Revisionsgerichts …
Auszug aus BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98
Auch soweit sich die Klägerin zu 2) gegen die Vollstreckbarkeit der Urkunde wendet, scheitert die Zulässigkeit ihrer Klage nicht an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, das als Prozeßvoraussetzung auch auf das Rechtsmittel der Kläger der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht unterliegt (…vgl. Musielak/Ball, ZPO § 536 Rdnr. 8; Senatsurteil vom 22. Januar 1997 - VIII ZR 339/95 - WM 1997, 1713 unter II, 4). - BGH, 21.05.1987 - VII ZR 210/86
Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen einen von vornherein unwirksamen Titel
Auszug aus BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98
Der Bundesgerichtshof hat eine Vollstreckungsgegenklage unabhängig davon als zulässig angesehen, ob die Unterwerfungserklärung unwirksam ist, allerdings für den Fall, daß die Unterwerfungserklärung aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam und daß die Urkunde bereits mit einer Vollstreckungsklausel versehen war (BGHZ 118, 229; insoweit abweichend vom Urteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 210/86 - WM 1987, 1232). - BGH, 20.12.1990 - III ZR 366/89
Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich wegen rückständiger Steuerschulden - …
Auszug aus BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98
Ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels aus dem Gesichtspunkt, daß sie mit der Vollstreckungsgegenklage nicht zu überprüfen ist, überhaupt noch als Zulässigkeitsvoraussetzung angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - III ZR 261/86 - WM 1988, 109; Beschluß vom 13. November 1989 - III ZR 40/89 - WM 1990, 304) oder jedenfalls dann in der Revision nicht mehr zu prüfen ist, wenn bis zum Abschluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - III ZR 4/88 und vom 20. Dezember 1990 - III ZR 366/89 - BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 1 und 2), kann dahingestellt bleiben (ebenso BGHZ 118, 229, 232). - BGH, 23.11.1989 - III ZR 40/89
Anforderungen an wirksame Vollstreckungstitel - Voraussetzungen eines abstrakten …
Auszug aus BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98
Ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels aus dem Gesichtspunkt, daß sie mit der Vollstreckungsgegenklage nicht zu überprüfen ist, überhaupt noch als Zulässigkeitsvoraussetzung angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - III ZR 261/86 - WM 1988, 109; Beschluß vom 13. November 1989 - III ZR 40/89 - WM 1990, 304) oder jedenfalls dann in der Revision nicht mehr zu prüfen ist, wenn bis zum Abschluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - III ZR 4/88 …und vom 20. Dezember 1990 - III ZR 366/89 - BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 1 und 2), kann dahingestellt bleiben (ebenso BGHZ 118, 229, 232). - BGH, 06.10.1988 - III ZR 4/88
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98
Ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels aus dem Gesichtspunkt, daß sie mit der Vollstreckungsgegenklage nicht zu überprüfen ist, überhaupt noch als Zulässigkeitsvoraussetzung angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - III ZR 261/86 - WM 1988, 109; Beschluß vom 13. November 1989 - III ZR 40/89 - WM 1990, 304) oder jedenfalls dann in der Revision nicht mehr zu prüfen ist, wenn bis zum Abschluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - III ZR 4/88 und vom 20. Dezember 1990 - III ZR 366/89 - BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 1 und 2), kann dahingestellt bleiben (ebenso BGHZ 118, 229, 232).
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 326/03
Rechtsstellung des Schuldners bei Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels
Die Möglichkeit einer Klauselerinnerung steht der Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage nicht mehr grundsätzlich entgegen (BGHZ 92, 347, 348; 118, 229, 232 ff.; BGH, Urteile vom 3. Dezember 1987 - III ZR 261/86 - WM 1988, 109; vom 21. April 1999 - VIII ZR 110/98 - NJW-RR 1999, 1080, 1081 unter II 1); jedenfalls ist es statthaft, mit der Vollstreckungsgegenklage eine weitere Klage in entsprechender Anwendung des § 767 ZPO zu verbinden, deren Streitgegenstand die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels ist. - BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01
Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung; …
Der VIII. Zivilsenat hat angenommen, die Vollstreckungsabwehrklage sei unabhängig von der Frage, ob sich der Kläger überhaupt in der notariellen Urkunde der Zwangsvollstreckung unterworfen habe, jedenfalls dann zulässig, wenn über diese Frage in den Tatsacheninstanzen nicht gestritten worden sei und wegen der Klage eines Streitgenossen über die materiell-rechtlichen Einwendungen ohnehin entschieden werden müsse (Urt. v. 21. April 1999 - VIII ZR 110/98, NJW-RR 1999, 1080, 1081).Der VIII. Zivilsenat hat angenommen, die Vollstreckungsabwehrklage sei unabhängig von der Frage, ob sich der Kläger überhaupt in der notariellen Urkunde der Zwangsvollstreckung unterworfen habe, jedenfalls dann zulässig, wenn über diese Frage in den Tatsacheninstanzen nicht gestritten worden sei und wegen der Klage eines Streitgenossen über die materiell-rechtlichen Einwendungen ohnehin entschieden werden müsse (Urt. v. 21. April 1999 - VIII ZR 110/98, NJW-RR 1999, 1080, 1081).
- BGH, 30.11.2000 - III ZR 89/00
Vollstreckungsfähigkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine …
Es kann offenbleiben, ob und inwieweit im allgemeinen die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels im Hinblick darauf, daß sie mit der Vollstreckungsgegenklage nicht zu überprüfen ist, überhaupt als Zulässigkeitsvoraussetzung angesehen werden kann (vgl. zu diesem Fragenkreis BGHZ 118, 229; BGHZ 124, 164, 168 ff; BGH, Urteil vom 21. April 1999 - VIII ZR 110/98 - NJW-RR 1999, 1080 m.w.N.). - OLG München, 11.04.2002 - 24 U 428/01
Zum Zurückhaltungsgebot eines Vertragspartners bei Eintritt in …
Soweit der Bundesgerichtshof in der in NJW-RR 1999, 1080 abgedruckten Entscheidung beim Fehlen einer Unterwerfungserklärung ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis angenommen hat, lag ein nicht einschlägiger Sonderfall vor.
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