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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 114/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23830
BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 114/16 (https://dejure.org/2016,23830)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2016 - VIII ZR 114/16 (https://dejure.org/2016,23830)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 114/16 (https://dejure.org/2016,23830)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde: Entschuldigung der Fristversäumung durch Mittellosigkeit einer rechtsschutzversicherten Partei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 544 Abs 1 S 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde: Entschuldigung der Fristversäumung durch Mittellosigkeit einer rechtsschutzversicherten Partei

  • IWW

    § 233 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 117 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 115 ZPO, § 233 ZPO, § 230 ZPO, § 552 Abs. 1, § 572 Abs. 2, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mittellosigkeit als Entschuldigung für Fristversäumung zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Schadensersatzanspruch wegen Wasserschadens in einer Mietwohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittellosigkeit als Entschuldigung für Fristversäumung zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Schadensersatzanspruch wegen Wasserschadens in einer Mietwohnung

  • rechtsportal.de

    Mittellosigkeit als Entschuldigung für Fristversäumung zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Schadensersatzanspruch wegen Wasserschadens in einer Mietwohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei fehlender Mittellosigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.2015 - VI ZR 567/15

    Wiedereinsetzungsantrag in die versäumte Frist für eine …

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 114/16
    Denn in diesem Fall ist die Partei jedenfalls gehalten, innerhalb der Rechtsmittelfrist in einer den beschriebenen Anforderungen entsprechenden Weise Prozesskostenhilfe zu beantragen (BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1997 - VI ZB 48/97, NJW 1998, 1230 unter II 2; vom 24. November 2015 - VI ZR 567/15, WM 2016, 286 Rn. 2;… Wieczorek/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 233 Rn. 44).

    Gleiches gilt für die bei der Klägerin ersichtlich anzutreffende Einstellung, das Kostenrisiko einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht selbst tragen, sondern das Beschwerdeverfahren nur unter der Voraussetzung durchführen zu wollen, dass ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt (BGH, Beschluss vom 24. November 2015 - VI ZR 567/15, aaO).

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer …

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 114/16
    Denn eine Mittellosigkeit entschuldigt die Fristversäumung grundsätzlich nur dann, wenn die bedürftige Partei ihrem Unvermögen, die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzubringen, dadurch Rechnung trägt, dass sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist bei dem Rechtsmittelgericht ein den Anforderungen des § 117 ZPO gerecht werdendes Prozesskostenhilfegesuch einreicht (…BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Rn. 24; vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180 unter 1; jeweils mwN).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur …

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 114/16
    Denn eine Mittellosigkeit entschuldigt die Fristversäumung grundsätzlich nur dann, wenn die bedürftige Partei ihrem Unvermögen, die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzubringen, dadurch Rechnung trägt, dass sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist bei dem Rechtsmittelgericht ein den Anforderungen des § 117 ZPO gerecht werdendes Prozesskostenhilfegesuch einreicht (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Rn. 24; vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180 unter 1; jeweils mwN).
  • BGH, 16.12.1997 - VI ZB 48/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer …

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 114/16
    Denn in diesem Fall ist die Partei jedenfalls gehalten, innerhalb der Rechtsmittelfrist in einer den beschriebenen Anforderungen entsprechenden Weise Prozesskostenhilfe zu beantragen (BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1997 - VI ZB 48/97, NJW 1998, 1230 unter II 2;… vom 24. November 2015 - VI ZR 567/15, WM 2016, 286 Rn. 2;… Wieczorek/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 233 Rn. 44).
  • BGH, 07.02.2023 - VIII ZB 55/21

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in einen …

    Rn. 43 Unabhängig von der vom Berufungsgericht bejahten Frage, ob die Prozessbevollmächtigten der Klägerin durch geeignete Maßnahmen - insbesondere durch das Setzen entsprechender Vorfristen für die (nochmalige) Erkundigung bei dem Versicherer - einen früheren Eingang der Deckungszusage hätten bewirken können, bildet das (vorläufige) Fehlen einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung der rechtsmittelführenden Partei grundsätzlich keinen Hinderungsgrund im Sinne des § 233 ZPO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2015 - VI ZR 567/15, NJW-RR 2016, 637 Rn. 2; vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 114/16, juris Rn. 4, 6;… vom 21. Februar 2018 - XI ZR 547/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZB 30/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldete Versäumung der …

    Rn. 14 Entgegen der Ansicht der Beklagten kommt es - anders als in den den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2015 und 20. Juli 2016 zugrunde liegenden Fallgestaltungen, in denen entsprechende Prozesskostenhilfeanträge nicht vorlagen (VI ZR 567/15, VersR 2016, 209 sowie VIII ZR 114/16, juris) - darauf, ob der Kläger eine Deckungszusage seiner Versicherung früher hätte erhalten können, nicht an.
  • BGH, 21.02.2018 - XI ZR 547/17

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Denn eine Partei, die mangels Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung mittellos und deswegen nicht in der Lage ist, ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf eigene Kosten durchzuführen, ist gehalten, innerhalb der zu wahrenden Frist einen diesen Umstand umfassenden, den beschriebenen Anforderungen entsprechenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe einzureichen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2015 - VI ZR 567/15, WM 2016, 286 Rn. 2 und vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 114/16, juris Rn. 4).
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