Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 332
- MDR 1960, 220
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 (BVersGE 4, 167 = NJW 1957, 356) und endgültig durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377, 443) ist zwar klargestellt, daß eine allgemeine grundsätzliche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit mit Prüfung des Bedürfnisses und Zulassung nur unter Berücksichtigung des Betriebsberechtigungsalters schon seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes verfassungswidrig gewesen ist.Dieses im Interesse der Volksgesundheit aufgestellte Erfordernis der Betriebserlaubnis für Apotheken tastet als solches das Grundrecht der freien Berufswahl noch nicht an (BVerwGE 4, 167, 169).
In dem vom Beklagten angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 (BVerwGE 4, 167) ist zwar dargelegt, eine allgemeine grundsätzliche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nach dem bisher fast überall gehandhabten System der Bedürfnisprüfung sei wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG unzulässig.
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Der Grundsatz der freien Berufswahl nach Art. 12 GG, der gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377) auch für den selbständigen Betrieb einer Apotheke gilt, hat nicht schon mit Inkrafttreten des Grundgesetzes dazu geführt, daß eine nach sonstigen Bestimmungen zulässige Verpachtung lediglich der Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke (Personalkonzession, hier im Landesteil Pfalz von Rheinland-Pfalz) als auf eine unmögliche Leistung gerichtet und daher als nichtig anzusehen ist.Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 (BVersGE 4, 167 = NJW 1957, 356) und endgültig durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377, 443) ist zwar klargestellt, daß eine allgemeine grundsätzliche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit mit Prüfung des Bedürfnisses und Zulassung nur unter Berücksichtigung des Betriebsberechtigungsalters schon seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes verfassungswidrig gewesen ist.
- BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 120/58
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Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Wegen der Bedenklichkeit seiner Auffassung ist auf das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1959 - VIII ZR 120/58 - zu verweisen, in dem der Senat die Feststellung des dortigen Berufungsgerichts gebilligt hat, der beteiligte Apotheker habe keinesfalls mit einer völligen; sondern, äußerstenfalls mit einer "gelenkten Niederlassungsfreiheit" nach einem von dsr deutschen Apothskerschaft ausgearbeiteten sog. "Frankfurter Entwurf" eines Apothekengesetzes vom 22. Juni 1950 (Süddeutsche Apothekerzeitung 1950, 584) gerechnet.
- BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der …
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Der Einwand, die Geltendmachung der vom Gläubiger aus dem Vertrage hergeleiteten Forderungen sei aus diesem Grunde unzulässig, kann nämlich gegenüber dem das ganze Rechtsleben beherrschenden Grundsatz, daß Verträge zu halten sind (pacta sund servanda), nur ausnahmsweise zum Erfolge führen, nämlich nur dann, wenn dem Schuldner die Erfüllung des Vertrages ganz oder doch teilweise nicht mehr zugemutet werden kann (Urteile des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4 = NJW 1957, 543 und vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 - LM BGB § 242 (Bb.) Nr. 27 = NJW 1958, 1772 = MDR 1958, 766). - BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Der Einwand, die Geltendmachung der vom Gläubiger aus dem Vertrage hergeleiteten Forderungen sei aus diesem Grunde unzulässig, kann nämlich gegenüber dem das ganze Rechtsleben beherrschenden Grundsatz, daß Verträge zu halten sind (pacta sund servanda), nur ausnahmsweise zum Erfolge führen, nämlich nur dann, wenn dem Schuldner die Erfüllung des Vertrages ganz oder doch teilweise nicht mehr zugemutet werden kann (Urteile des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4 = NJW 1957, 543 und vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 - LM BGB § 242 (Bb.) Nr. 27 = NJW 1958, 1772 = MDR 1958, 766). - BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
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Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Der vorliegende Sachverhalt ist hinsichtlich der Interessenlage der Vertragsparteien dem vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. April 1957 - I ZR 1/56 - LM PatG § 9 Nr. 8 = GRUR 1957, 595 entschiedenen Fall ähnlich. - BGH, 05.03.1951 - IV ZR 107/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Daß ein auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung, das hier aber auch nicht festgestellt ist, allein den Vertrag nicht als sittenwidrig im Sinne der genannten Gesetzesbestimmung erscheinen lassen kann, daß vielmehr ein subjektives Moment, insbesondere eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteiles, hier des Klägers, hinzukommen muß, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 5. März 1951 - IV ZR 107/50 - NJW 1951, 397;… Urt. v. 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2 = NJW 1957, 1274). - BGH, 21.05.1957 - VIII ZR 226/56
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Daß ein auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung, das hier aber auch nicht festgestellt ist, allein den Vertrag nicht als sittenwidrig im Sinne der genannten Gesetzesbestimmung erscheinen lassen kann, daß vielmehr ein subjektives Moment, insbesondere eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteiles, hier des Klägers, hinzukommen muß, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…Urt. v. 5. März 1951 - IV ZR 107/50 - NJW 1951, 397; Urt. v. 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2 = NJW 1957, 1274). - RG, 02.11.1912 - V 283/12
Zwangsverwaltung; Nießbrauch; Mietzinsübertragung
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
In der Entscheidung RGZ 80, 311, 316 hat das Reichsgericht die von einem Grundstückseigentümer erklärte Abtretung der Mieten seines Hauses an den Nießbraucher des Grundstücks als nichtig betrachtet, weil diesem die Mietzinsforderungen bereits kraft eigenen Rechts zustanden. - OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1957 - 1 D 6/57
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Der Beklagte konnte aber auch nach der tatsächlichen Handhabung der Zulassung zur Errichtung neuer Apotheken nach damaliger Verwaltungspraxis in Rheinland-Pfalz eine Betriebserlaubnis zunächst nicht erhalten, wobei schon hier hervorgehoben werden mag, daß die dortigen Verwaltungsbehörden, wie der Runderlaß des Ministers des Inneren vom 5. Juni 1957 (MBl Sp 574) und auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dieses Landes vom 10. August 1957 (- 1 D 6/57 - PharmZ 1957, 986) ergeben, auch nach dem Bekanntwerden der oben erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 weiterhin an dem bisher geübten Zulassungsverfahren festgehalten haben. - RG, 07.02.1936 - V 183/35
Muß nach thüringischem Wegerecht der Eigentümer einer öffentlichen Straße …
- RG, 16.05.1931 - V 235/30
1. Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße ein in den Luftraum über der …
- BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 160/59 W i e n e r erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. Oktober 1959 (- VIII ZR 147/58 - NJW 1960, 332) eingehend dargelegt hat, ist seit Inkrafttreten des Gesetzes von 1935 die Zulässigkeit der Verpachtung auch für solche Apotheken allgemein zu bejahen und muß auch die rechtliche Möglichkeit, reine Betriebsberechtigungen zu verpachten, anerkannt werden.
wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 1959 (VIII ZR 147/58 = NJW 1960, 532) ausgeführt hat, daß jeder Apotheker ohne jede behördliche Erlaubnis eine Apotheke neu hätte errichten können.
in dem bereits erwähnten Urteil des erkennenden Senats vom 29- Oktober 1959 (NJW 1960, 332) Bezug genommen werden.
- BGH, 21.06.1961 - VIII ZR 125/60
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 = NJW 1960, 332 = Deutsche Apothekerzeitung 1960, 74 - Pharmazeutische Zeitg.Schon im Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 - ist unter Anführung weiterer Rechtsprechung betont, ein solcher Einwand könne nur ganz ausnahmsweise zum Erfolge führen, und in den weiteren Entscheidungen ausgeführt, es komme immer auf die Verhältnisse des einzelnen Falles an (vgl. die oben angeführten weiteren Urteile vom 12. April 1960, vom 3. Mai 1960 und 14. Juni 1960).
- BGH, 22.12.1960 - II ZR 16/59
Der Begriff der unmöglichen Leistung - Behandlung der anfänglichen Unmöglichkeit …
Das Landgericht hat zutreffend den vom Reichsgericht in mehreren Entscheidungen vertretenen Grundsatz, wonach Verträge über den Erwerb eines dem Erwerber ohnehin zustehenden Rechts als nichtig anzusehen sind (RG Gruchot 80, 880; RGZ 80, 311, 316; 132, 398, 402; 150, 216, 218; RG WarnRspr 1916 Nr. 162; vgl. ferner die Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung in der Entscheidung des VIII. Zivilsenats vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 = NJW 1960, 332, 334) [BGH 29.10.1959 - VIII ZR 147/58], hier für nicht anwendbar gehalten.Ob dies bei nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes abgeschlossenen Verträgen über den Erwerb einer Apothekenberechtigung in aller Regel so ist, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. im übrigen die Entscheidungen des VIII. Zivilsenats vom 13. Oktober 1959 - VIII ZR 120/58 = MDR 1960, 44, vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 = NJW 1960, 332, vom 12. April 1960 - VIII ZR 160/59 = MDR 1960, 667 und vom 3. Mai 1960 - VIII ZR 144/59).
- BGH, 24.01.1962 - VIII ZR 178/61
Rechtsmittel
Diese Darlegungen lassen keinen Rechtsirrtum zum Nachteil der Klägerin erkennen und entsprechen insbesondere der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 = NJW 1960, 332 = Deutsche Apothekerzeitung 1960, 74 = Pharmazeutische Zeitung 1960, 57; vom 12. April 1960 - VIII ZR 160/59 - LM, Gesetz über die Verpachtung und die Verwaltung öffentlicher Apotheken Nr. 1 = Pharm.Daß auch ein Betriebsrecht Gegenstand eines Pachtvertrages sein kann und daß ein solcher Vertrag insbesondere nicht gegen § 306 SGB verstößt, ist im Urteil des Senats vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 - für den Landesteil Pfalz vor Rheinland-Pfalz eingehend dargelegt.
- BGH, 24.01.1972 - VII ZR 85/70
Unmöglichkeit der Herstellung einer in qualitativer und funktioneller Hinsicht …
(Zu § 306 BGB vgl. BGH NJW 1957, 1317; 1960, 332 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; BGHZ 37, 233 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60]; 47, 48, 50 [BGH 31.01.1967 - V ZR 125/65]-52). - BFH, 19.10.1964 - III 344/60 U
Apothekenrecht als Gewerbeberechtigung
Das Apothekenbetriebsrecht habe frühestens Ende 1957, endgültig erst mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 seine Bedeutung verloren (hierzu auch Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1959, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1960 S. 332). - BGH, 14.06.1960 - VIII ZR 159/59
Rechtsmittel
Daß die Verpachtung von reinen Betriebsberechtigungen (sog. Personalkonzessionen) ohne weitere Betriebsbestandteile nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Verpachtung und Verwaltung Öffentlicher Apotheken vom 18. Dezember 1935 (RGBl I 1445) zulässig gewesen ist und daß sich daran nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 nichts geändert hat, ist vom erkennenden Senat bereits mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 - NJW 1960, 332 sowie vom 12. April 1960 - VIII ZR 160/59 - und vom 3. Mai 1960 - VIII ZR 144/59 -, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 144/59 II. Entgegen der Auffassung der Revision enthalten diese Ausführungen keinen Rechtsirrtum zum Nachteil des Beklagten, Daß das Iteichsgesetz über die Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Apotheken vom 18. Dezember 1935 (RGBl I 1445) der Verpachtung von reinen Betriebsberechtigungen "(sog. Personalkonzessionen) ohne weitere Betriebsbestandteile nicht, wie die Revision meint, entgegensteht, daß die Möglichkeit ihrer Verpachtung seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vielmehr sogar für Länder zu bejahen ist, in denen früher die Verpachtung von Apotheken, die auf Grund einer Personalkonzession betrieben wurden, als schlechthin unzulässig galt, hat der Senat bejreits in seinem Urteil vom 29 Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 - NJW 1960, 332 mit eingehender Begründung ausgesprochen.
- BGH, 03.05.1960 - VII ZR 144/59
Rechtsmittel
Daß das Reichsgesetz über die Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Apotheken vom 18. Dezember 1935 (RGBl I 1445) der Verpachtung von reinen Betriebsberechtigungen (sog. Personalkonzessionen) ohne weitere Betriebsbestandteile nicht, wie die Revision meint, entgegensteht, daß die Möglichkeit ihrer Verpachtung seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vielmehr sogar für Länder zu bejahen ist, in denen früher die Verpachtung von Apotheken, die auf Grund einer Personalkonzession betrieben wurden, als schlechthin unzulässig galt, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 1959 - VIII ZR 147/58 - NJW 1960, 332 mit eingehender Begründung ausgesprochen.
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