Rechtsprechung
| BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 78b; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 321a; ; ZPO § 544 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung als Kriterium für die Bewilligung einer Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Notanwalts zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs wegen Verfristung der einzulegenden Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 23.03.2007 - 413 C 2847/06
- LG München I, 04.02.2009 - 14 S 5866/07
- BGH, 12.05.2009 - VIII ZA 1/09
- BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09
- BGH, 15.12.2009 - VIII ZR 153/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09
Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186, Tz. 6).Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern - wie hier - die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009, aaO, Tz. 7).
- BGH, 12.05.2009 - VIII ZA 1/09
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09
Die Anträge des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das am 6. Februar 2009 zugestellte Urteil des Berufungsgerichts und für einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem vorgenannten Urteil hat der Senat mit Beschluss vom 12. Mai 2009 (VIII ZA 1/09) zurückgewiesen.Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 12. Mai 2009 (VIII ZA 1/09) Bezug genommen.
- BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07
Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09
Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186, Tz. 6). - BGH, 03.07.2008 - III ZA 8/08
Rechtsfolgen und statthaftes Rechtsmittel bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09
Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186, Tz. 6). - BGH, 20.11.1951 - IV ZB 74/51
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09
Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186, Tz. 6).
- BGH, 08.09.2011 - III ZR 89/11
Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH: Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines …
Rn. 4 Allerdings ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels zu gewähren, wenn sie um Prozesskostenhilfe nachsucht und vernünftigerweise nicht damit rechnen muss, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (st. Rspr. z.B. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141;… vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Rn. 26 jew. mwN und vom 18. August 2009 - VIII ZR 153/09, WuM 2009, 691 Rn. 6). - BGH, 25.04.2018 - XI ZR 589/17
Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge; …
Bestand das Fristwahrungshindernis darin, dass sich eine Partei wegen finanziellen Unvermögens an der Begründung eines Rechtsmittels gehindert sehen durfte, entfällt dieses Hindernis jedenfalls mit der Zustellung des Beschlusses, mit dem die beantragte Prozesskostenhilfe versagt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, juris Rn. 14, vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f., vom 18. August 2009 - VIII ZR 153/09, WuM 2009, 691 Rn. 6 f. mwN …und vom 14. Mai 2013 - II ZB 22/11, juris Rn. 11;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 234 Rn. 9). - LAG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - 3 Sa 55/14
Wiedereinsetzungsfrist - Berufungseinlegung - PKH - Zurückweisung
Rn. 43 3. Die vom Kläger gegen den Beschluss vom 31. März 2015, mit dem sein Antrag auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Wege der Berufung zurückgewiesen wurde, erhobene Anhörungsrüge gemäß § 78a ArbGG hat den Beginn und den Ablauf der 2-wöchigen Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO schon deswegen nicht beeinflusst, weil die Rüge, wie im gerichtlichen Beschluss vom heutigen Tag im Einzelnen ausgeführt wird, unbegründet war (vgl. BGH 18. August 2009 - VIII ZR 153/09 - juris). - LAG Hamburg, 24.05.2012 - 3 Sa 30/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Dieses Hindernis entfällt mit der Bekanntgabe der insoweit ergehenden Entscheidung des Gerichts und dem Ablauf der für den Fall der Ablehnung dann sich noch anschließenden kurzen Überlegungsfrist (BGH vom 18.08.2009 - VIII ZR 153/09 - m.w.N., zitiert nach juris).
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Hinreichende Begründung eines Ablehnungsgesuchs mit einem Vorwurf über das Zurechtrücken eines Sachvorbringens zur offensichtlichen Bequemlichkeit des Senats
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ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 78b
Hinreichende Begründung eines Ablehnungsgesuchs mit einem Vorwurf über das Zurechtrücken eines Sachvorbringens zur offensichtlichen Bequemlichkeit des Senats - datenbank.nwb.de
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- BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09
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