Rechtsprechung
| BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 166/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 139; ; BGB § 550 b a.F.; ; BGB § 550 b Abs. 1 Satz 3 a.F.; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 Alt. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Mietkaution; Nichtigkeit einer mietvertraglichen Klausel hinsichtlich der Zahlung einer Mietkaution; Einordnung einer mietvertraglichen Regelung als Individualabrede oder Allgemeine Geschäftsbedingung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Ratenzahlung der Kaution
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 550b Abs. 1 S. 3 a.F.
Wirksamkeit einer Kautionsabrede bei einem Wohnraummietvertrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Auch fehlerhafte Kautionsvereinbarungen sind wirksam
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 86/03
Rückzahlung einer Mietkaution
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 166/03
§ 23 Nr. 9 des Mietvertrages ist nur eine Fälligkeitsregelung, bei deren Wegfall die Bestimmung des § 22 des Mietvertrages auch eine sprachlich und inhaltlich selbständige Regelung enthält, die dem Vertragszweck dient, keine unzulässige geltungserhaltende Reduktion einer Allgemeinen Geschäftsbedingung darstellt und mit dem Sinn und Zweck des § 550 b BGB a.F. vereinbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 344/02, NJW 2003, 2899; Senat, Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 86/03, zur Veröffentlichung bestimmt).Das bedeutet in der Regel, daß die Parteien das objektiv Vernünftige gewollt und eine gesetzeskonforme Regelung angestrebt haben (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 2003 aaO; BGH, Urteil vom 13. März 1986 - III ZR 114/84, NJW 1986, 2576 unter II 5).
- BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines …
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 166/03
Das genügt für die erforderliche Wiedergabe der Berufungsanträge (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 392/02, BGH-Report 2003, 1128, 1129). - BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02
Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 166/03
§ 23 Nr. 9 des Mietvertrages ist nur eine Fälligkeitsregelung, bei deren Wegfall die Bestimmung des § 22 des Mietvertrages auch eine sprachlich und inhaltlich selbständige Regelung enthält, die dem Vertragszweck dient, keine unzulässige geltungserhaltende Reduktion einer Allgemeinen Geschäftsbedingung darstellt und mit dem Sinn und Zweck des § 550 b BGB a.F. vereinbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 344/02, NJW 2003, 2899; Senat, Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 86/03, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 13.03.1986 - III ZR 114/84
Vereinbarung eines Gesamthonorars für Rechtsanwalts- und Notartätigkeit
- BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03
Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der …
aa) Wie die Revision nicht verkennt, hat der Senat dies durch Urteil vom 25. Juni 2003 unter der Voraussetzung entschieden, daß die Formularbestimmung aus sich heraus verständlich ist, sich sinnvoll in einen zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen läßt und mithin keine unzulässige geltungserhaltende Reduktion einer Allgemeinen Geschäftsbedingung vorliegt (…VIII ZR 344/02, aaO unter II 2; Senatsurteile vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 86/03, NJW 2004, 1240, unter II 1 und vom 17. März 2004 - VIII ZR 166/03, WuM 2004, 269, unter II 2 a).Dies bedeutet in der Regel, daß die Parteien das objektiv Vernünftige gewollt und eine gesetzeskonforme Regelung angestrebt haben (Senatsurteil vom 17. März 2004, aaO unter II 2 b m.w.Nachw.).
- OLG Köln, 15.12.2025 - 20 U 105/25 Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszugs bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 166/03, juris).
- OLG Köln, 08.10.2025 - 20 U 105/25
Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung durch die …
Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszugs bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 166/03, juris).
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