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| BGH, 08.04.1968 - VIII ZR 18/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsgestaltende Tätigkeit in Ergänzung des Parteiwillens als Aufgabe eines ordentlichen Gerichts - Voraussetzungen einer Ermittlung des Mietzinses durch Auslegung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1229 (Ls.)
- MDR 1968, 656
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 211/82
Kein Bestimmungsrecht über Höhe der Provision
Diese kann dazu führen, daß im Streitfall das Gericht den "angemessenen« Betrag festlegen soll, und zwar ohne daß es zuvor einer besonderen Bestimmung durch einen der Beteiligten bedürfte (so im Ergebnis BGH Urteil vom 30. April 1969 - IV ZR 785/68 = WM 1969, 994 - Maklervertrag; BGHZ 71, 276, 284 - Bemessung des Ankaufspreises für ein Grundstück; Urteil vom 1. April 1955 - V ZR 154/54 = LM GRMG Nr. 1 - Mietvertrag; Urteil vom 8. April 1968 - VIII ZR 18/66 = LM Nr. 14 zu § 157 BGB - Mietvertrag; Urteil vom 5. Februar 1971 - V ZR 75/80 = WM 1971, 352 - Anpassung eines Erbbauzinses; Urteil vom 21. Dezember 1977 - WM 1978, 228). - BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 243/72
Erhöhung eines Mietzinses infolge eines sachverständigen Schiedsgutachtens - …
Was angemessener Mietzins ist, kann anhand der jeweiligen Marktverhältnisse unter Berücksichtigung des Inhalts des Mietvertrages gleichfalls im Wege der Auslegung ermittelt werden (vgl. das Senatsurteil vom 8. April 1968 - VIII ZR 18/66 = NJW 1968, 1229 = WM 1968, 575). - BGH, 18.10.1972 - VIII ZR 143/71
Hinreichende Bestimmtheit bei einem "Rahmenurteil"; Tenor eines Urteils muss …
Es bedarf keiner abschließenden Prüfung, ob dann, wenn die Parteien eine Vereinbarung über die Art und Weise, wie die Anpassung des Pachtzinses erfolgen soll, nicht getroffen haben, der Vertrag aber Anhaltspunkte für dessen Bemessung enthält, der Gläubiger nach §§ 316, 315 Abs. 1 BGB eine gerichtlich nachprüfbare (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB) Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen hat (Senatsurteil vom 4. Oktober 1967 - VIII ZR 51/66 = LM BGB § 535 Nr. 35 = WM 1967, 1201), oder ob der neue Pachtzins durch Auslegung (§ 157 BGB) zu ermitteln ist, wobei wiederum das ordentliche Gericht darüber entscheidet, ob die vom Gläubiger für richtig gehaltene Auslegung zutrifft (Senatsurteil vom 8. April 1968 - VIII ZR 18/66 = WM 1968, 575). - OLG Köln, 19.12.1990 - 13 U 141/90 Der Senat hält gemäß § 315 BGB (vgl. hierzu BGH NJW 1968, 1229) unter Berücksichtigung der Tatsache, daß nach den Bekundungen des Zeugen R. im wesentlichen nur ein - unstreitig 20 Jahre altes - Mehrzweckgerät und einige unwesentliche Kleinwerk-zeuge, nicht jedoch - wie der Beklagte behauptet hat - zusätzlich ständig ein LKW mit Kompressor gemietet waren, einen Mietzins von insgesamt 1.500,-- DM brutto für angemessen; dieser Preis trägt auch dem von den Parteien zugrundegelegten Umstand hinreichend Rechnung, daß der Klägerin für die im Auftrage des Beklagten mit dem Gerät durchgeführten Arbeiten bei den geringen Stundenlohn-sätzen ein hinreichender Verdienst verbleibt.
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