Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 576
- MDR 1960, 397
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.09.1959 - VIII ZR 189/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Dagegen ist ein reiner Rechtsirrtum ohne jeden Irrtum über Tatsachen einschließlich solcher, die eine Grundlage eines Rechtsverhältnisses bilden können, kein gemäß § 779 BGB erheblicher Irrtum (vgl. Urt. des erkennenden Senate vom 24. September 1959 - VIII ZR 189/58 - NJW 1959, 2109 mit weiteren Nachweisen).Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn sich die Beteiligten aber einen tatsächlichen Umstand geirrt haben, der zwar Grundlage des Vergleichs geworden, aber ihm nicht ale feststehend zugrunde gelegt worden ist, oder wenn eine übereinstimmende, aber irrige Rechtsauffassung der Parteien als Geschäftsgrundlage anzuerkennen ist (vgl. die angeführte Entscheidung des erkennenden Senats in NJW 1959, 2109, 2110).
- RG, 13.03.1936 - V 184/35
Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und …
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Die Übermäßigkeit des Betrages der versprochenen Leistung macht grundsätzlich für sich allein (vgl. RGZ 150, 1) das Geschäft noch nicht zu einem unsittlichen. - BGH, 12.11.1959 - II ZR 40/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Dem steht auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. November 1959 - II ZR 40/58 - nicht entgegen.
- RG, 15.11.1911 - I 512/10
Irrtum. ; Arglistige Täuschung.
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Wenn es im Zusammenhang mit § 138 Abs. 1 BGB einen maßgebenden Einfluß des Gutachtens Sc. auf die endgültige Vertragsregelung verneint hat, so hat es, wie sich aus dem Zusammenhang seiner Ausführungen ergibt, doch jedenfalls im Rahmen des § 123 BGB verneint, daß die Berechnung des Geschäftswertes in dem Gutachten Sc. für die Entschließung des Beklagten, dem Vorschlag seines Beraters zuzustimmen, auch nur mitbestimmend gewesen sei (vgl. RGZ 77, 309, 314). - RG, 24.09.1913 - III 178/13
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vertrag, wodurch sich ein Rechtsanwalt …
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das Rechtsgeschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Motiv und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter, nach den objektiven und subjektiven Momenten gegen das gesunde Rechtsempfinden aller anständig und billig Denkenden verstoßt (RGZ 83, 109, 112 m.w.Nachw.; 97, 253, 254; 103, 35, 38). - RG, 06.12.1919 - I 123/19
Sittenwidrige Rechtsgeschäfte.
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das Rechtsgeschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Motiv und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter, nach den objektiven und subjektiven Momenten gegen das gesunde Rechtsempfinden aller anständig und billig Denkenden verstoßt (RGZ 83, 109, 112 m.w.Nachw.; 97, 253, 254; 103, 35, 38). - RG, 13.01.1939 - III 89/38
1. In welchem Umfange sind Vorbehaltsurteile des Urkundenprozesses für die …
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Daraus folgt, daß diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die in dem Vorbehaltsurteil, damit es überhaupt erlassen werden konnte, endgültig beschieden werden mußten, im Nachverfahren nicht mehr in Frage gestellt werden können; ein Streitteil, der das nicht hinnehmen will, ist darauf angewiesen, das Vorbehaltsurteil durch den Gebrauch der Rechtsmittel zu Beseitigen (RGZ 62, 93, 95; 159, 173, 175). - RG, 11.09.1941 - II 76/41
Zum Begriff des inneren Geschäftswerts eines Handelsunternehmens.
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Ein solcher Wert ist feststellbar, indem er, wie § 738 Abs. 2 BGB es für die Ermittlung des Gesellschaftsvermögens vorschreibt, soweit erforderlich im Wege der Schätzung zu ermitteln ist (vgl. für den inneren Geschäftswert eines Handelsunternehmens RGZ 167, 260, 261). - RG, 14.10.1921 - III 150/21
Unsittlicher Pachtvertrag
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das Rechtsgeschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Motiv und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter, nach den objektiven und subjektiven Momenten gegen das gesunde Rechtsempfinden aller anständig und billig Denkenden verstoßt (RGZ 83, 109, 112 m.w.Nachw.; 97, 253, 254; 103, 35, 38). - RG, 25.11.1905 - I 317/05
Kann der im Wechselprozeß aus einem auf bestimmte Zeit nach Sicht gestellten, …
Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Daraus folgt, daß diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die in dem Vorbehaltsurteil, damit es überhaupt erlassen werden konnte, endgültig beschieden werden mußten, im Nachverfahren nicht mehr in Frage gestellt werden können; ein Streitteil, der das nicht hinnehmen will, ist darauf angewiesen, das Vorbehaltsurteil durch den Gebrauch der Rechtsmittel zu Beseitigen (RGZ 62, 93, 95; 159, 173, 175).
- OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05
Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das …
Von der Bindungswirkung des im Urkundenprozess ergangenen Vorbehaltsurteils wird insbesondere die Schlüssigkeit der Klage oder vorgetragener Einwendungen des Beklagten erfasst (vgl. BGH NJW 2004, 1159 f.; BGH NJW 1991, 1117; BGH WM 1994, 961 ff.; BGH NJW 1993, 668 f.; BGHZ 82, 115 ff.; BGH NJW 1973, 467 f.; BGH NJW 1960, 576 f.; LG Berlin NJW 2005, 993; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff.;… Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 600 Rdnr. 4;… Musielak/Voit, ZPO, 4.Aufl., § 600 Rdnr. 9).Die Bindung an das Vorbehaltsurteil erstreckt sich danach jedenfalls auf die Behandlung derjenigen Anspruchsvoraussetzungen, ohne deren Beurteilung zugunsten des Klägers das Vorbehaltsurteil nicht hätte ergehen dürfen (BGH NJW 1960, 576 f.).
- BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
Streit um die Rückzahlung eines Darlehens nach erfolgter Abtretung und …
Ein Vorbehaltsurteil ist nur insoweit bindend, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen des Urkundenverfahrens beruht (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 192/58 = NJW 1960, 576; ähnlich Urteil vom 26. Oktober 1981 - II ZR 70/81 = NJW 1982, 183, 184 m.w.Nachw.). - BGH, 01.10.1987 - III ZR 134/86
Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß; Rechtsnatur …
Daraus hat der Bundesgerichtshof gefolgert, daß diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die in dem Vorbehaltsurteil beschieden werden mußten, damit es überhaupt ergehen konnte, im Nachverfahren als endgültig beschieden dem Streit entzogen sind (BGH Urteil vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 192/58 - NJW 1960, 576 f).
- BGH, 24.11.1992 - XI ZR 86/92
Umfang der Bindungswirkung eines Wechselvorbehaltsurteils im Nachverfahren - …
Neuem Sachvortrag des Beklagten im Nachverfahren kann der Erfolg deshalb nicht mit Rücksicht auf die Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils versagt werden (vgl. BGHZ 82, 115, 119 f.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 192/58, NJW 1960, 576, 577; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - IX ZR 18/91, WM 1992, 159, 161). - BGH, 26.10.1981 - II ZR 70/81
Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenverfahren
Nach der am häufigsten verwendeten Formel ist das Vorbehaltsurteil insoweit bindend, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenverfahren beruht (RG JW 1902, 217; BGH, Urt. v. 15.12.59 - VIII ZR 192/58;… Urt. v. 14.12.61 - II ZR 127/61;… Urt. v. 30.9.68 - II ZR 32/66, LM ZPO §§ 599 Nr. 1-3; Urt v. 18.9.69 - II ZR 130/67, WM 1969, 1279; v. 17.1.73 - VIII ZR 48/71, LM ZPO § 600 Nr. 4 u. v. 30.11.78 - II ZR 69/78, WM 1979, 273;… Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. S. 1001;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 38. Aufl. § 600 Anm. 1 C;… Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 600 Anm. V 2 [anders allerdings in der 20. Aufl. Rdnr. 13];… Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 600 Anm. 2;… Wieczorek, ZPO 1. Aufl. § 600 Anm. C. I c 3;… Schneider in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 600 Anm. V;… a. A. Stürner, ZZP 85, 424 u. 87, 87 sowie Schlosser aaO, 20. Aufl.). - OLG Hamm, 16.09.2005 - 30 U 78/04
Mietansprüche bei Übernahmen
Schließlich ist der Beklagte im Nachverfahren auch mit Einwendungen gegenüber dem Klageanspruch ausgeschlossen, die im Vorbehaltsurteil als unbegründet erkannt worden sind, über die das Gericht mit dem Vorbehaltsurteil also in der Sache bereits abschließend entschieden hat (vgl. BGH NJW 1960, 576; 1973, 467; WM 1994, 961). - BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts
Allerdings kann, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 192/58, LM ZPO § 599 Nr. 1 entschieden hat, ein Einwand dann nicht mehr im Nachverfahren geltend gemacht werden, wenn er bereits im Vorbehaltsurteil als unschlüssig zurückgewiesen worden ist, weil sich dann der Vorbehalt der Rechte nicht auf diesen Einwand erstreckt. - KG, 09.03.2015 - 23 U 112/11
Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters wegen unrichtiger anwaltlicher …
Bindungswirkung kann ein Vorbehaltsurteil nur dann entfalten, wenn vollständig und substantiiert vorgetragene Einwendungen als rechtlich unschlüssig zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 192/58). - OLG Köln, 21.04.2011 - 13 U 65/10
Anfechtung eines Bürgschaftsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den …
Dazu gehören neben den allgemeinen Prozessvoraussetzungen insbesondere auch solche vom Beklagten erhobenen materiellen Einwendungen, die im Vorbehaltsurteil (etwa wegen Unschlüssigkeit) als unbegründet behandelt worden sind (BGH NJW 1960, 576; NJW 2004, 1159;… Zöller/Greger, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 27. Auflage 2009, § 598 ZPO Rdn. 3 sowie § 600 ZPO Rdn. 19) und damit auch für die der Rechtsverteidigung des Beklagten zugrunde liegenden Ausführungen zur Bewertung der Stellung des Geschäftsführers der Hauptschuldnerin und die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis der Klägerin von einer etwaigen Täuschung. - LG Wiesbaden, 01.06.2011 - 12 O 58/10
Im Nachverfahren im Urkundenprozess ist dem Beklagten eine Einwendung dann nicht …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1960, 576 ff) ist dem Nachverfahren im Urkundenprozess eine Einwendung der Beklagten dann nicht vorbehalten, wenn ihre Begründung in tatsächlicher Hinsicht vollständig vorgetragen war, jedoch in dem rechtskräftig gewordenen Vorbehaltsurteil als unschlüssig zurückgewiesen worden ist. - BGH, 07.12.1978 - III ZR 140/76
Einstufung fällig gewordener Schuldscheine als selbstständige Schuldversprechen - …
- LG Leipzig, 15.07.2008 - 1 HKO 259/07
Verfahrensrecht - Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils
- OLG München, 18.06.1997 - 7 U 1943/97
Sicherungsübereignung bei Inkassoauftrag bei Einreichung eines …
- OLG Köln, 09.11.2000 - 18 U 41/00
- BGH, 23.02.1984 - III ZR 99/83
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Prüfung …
- BGH, 31.05.1972 - VIII ZR 219/71
Umfang der Bindung eines Vorbehaltsurteils für das Nachverfahren - Anforderungen …
- BGH, 30.11.1978 - II ZR 69/78
Einwendung gegen die Wechselforderung - Zurückweisung des Einwands der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".