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| BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 195/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Pachtvertrags über einen Bauernhof - Erfordernis einer Abmahnung - Kündigung wegen erheblichen vertragswidrigen Gebrauchs der Pachtsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 572
- WM 1975, 365
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98
Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei unzulässiger Unterverpachtung
Des weiteren bedarf es einer Abmahnung nicht, wenn feststeht, daß der andere Vertragsteil diese nicht zum Anlaß genommen hätte, sein Verhalten entsprechend zu ändern (endgültige und ernsthafte Weigerung, sich vertragsgemäß zu verhalten, vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 195/73 - WM 1975, 365, 366). - BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78
Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die …
Von diesem, dem Schutz des Mieters dienenden Erfordernis kann nur bei Vorliegen strenger Voraussetzungen abgesehen werden (Senatsurteil vom 29. November 1967 - VIII ZR 103/65 = WM 1968, 252, 253), etwa wenn eine Beseitigung, bzw. Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs unter keinen Umständen zu erwarten ist, weil der Mieter bereits vollendete Tatsachen geschaffen hat (Senatsurteil vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 195/73 = WM 1975, 365, 366). - OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 5 U (Lw) 118/09
Landpachtvertrag: Kündigung wegen unerlaubter Nutzungsüberlassung an Dritte; …
Auch steht nicht fest, dass der Beklagte die jeweilige Abmahnung nicht zum Anlass genommen hätte, sein Verhalten entsprechend zu ändern (endgültige und ernsthafte Weigerung, sich vertragsgemäß zu verhalten, vgl. BGH WM 1975, 365;… Faßbaender/Hötzel/Lukanow, a.a.O., § 590a Rn. 7). - LG Berlin II, 26.09.2025 - 3 O 151/25
Kündigung des Mietvertrags einer politischen Partei wegen Veranstaltung einer …
Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragspartei sich ernsthaft und endgültig weigert, sich vertragsgemäß zu verhalten, künftige Vertragsverletzungen ankündigt oder sonst sicher davon auszugehen ist, dass zukünftige Vertragsverletzungen erfolgen werden (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1975 - VIII ZR 195/73, juris Rn. 26; BGH…, Urteil vom 31.10.2012 - XII ZR 126/11, juris Rn. 33; BGH…, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 281/06, juris Rn. 12;… Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl. 2024, § 543 BGB Rn. 228). - LG Heidelberg, 09.06.2000 - 5 S 22/00
Personenmehrheiten auf Mieterseite oder Vermieterseite; Unwirksame Kündigung …
An den Verzicht auf die Abmahnung sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen (BGH, MDR 1975, 572; OLG Koblenz, NZM 1998, 229 = NJW-RR 1998, 659 = ZMR 1997, 578;… Schmidt-Futterer/Blank, § 553 Rdnr. 17 m.w. Nachw.).
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