Rechtsprechung
| BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11, VIII ZR 246/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung nach fehlerhafter Betriebskostenabrechnung; Sicherheitszuschlag wegen möglicher Preiserhöhungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 560 Abs 4 BGB
Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung nach fehlerhafter Betriebskostenabrechnung; Sicherheitszuschlag wegen möglicher Preiserhöhungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter wegen nicht gezahlter Erhöhungsbeträge durch den Mieter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 560 Abs. 4
Anpassung von Vorauszahlungen nur nach formell und inhaltlich korrekter Betriebskostenabrechnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 560 Abs. 4; BGB § 569 Abs. 3 Nr. 3
Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter wegen nicht gezahlter Erhöhungsbeträge durch den Mieter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anpassung von Vorauszahlungen nur bei korrekter Abrechnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (27)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Abrechnungsfehlern - Mieterrechte bei Betriebskostenvorauszahlungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlich fehlerhafter Betriebskostenabrechnung
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Urteile aus Mietrecht, Nachbarrecht, Heim und Garten 2012
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
BGH ändert Rechtsprechung zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Betriebskostenvorauszahlungen - Erhöhung bei falscher Betriebskostenabrechnung
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung verneint
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Betriebskostenerhöhung auf dem Prüfstand - Mieter müssen nicht immer zahlen
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Abrechnung
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebskosten-Vorauszahlung nur bei inhaltlich korrekter Abrechnung erhöhbar
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebskosten-Vorauszahlung nur bei inhaltlich korrekter Abrechnung erhöhbar
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung verneint
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Erhöhung von Miet Vorauszahlungen bei fehlerhafter Nebenkostenabrechnung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Falsche Abrechnung führt nicht zu höheren Nebenkostenvorauszahlungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Keine Anpassung der Vorauszahlungen von Betriebskosten bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieter bei Nebenkostenabrechnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Inhaltlich korrekte Nebenkostenabrechnung ist Voraussetzung für Anpassung der Vorauszahlung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlerhafter Abrechnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterrechte bei den Betriebskostenvorauszahlungen
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Mieter profitiert von Inhaltsfehlern in Betriebskostenabrechnung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Rechte der Mieter
- 123recht.net (Kurzinformation)
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen: Inhaltlich korrekte Abrechnung erforderlich!
Besprechungen u.ä. (3)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
BGH ändert Rechtsprechung zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nur bei inhaltlich korrekten Abrechnungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskostenvorauszahlungen: Erhöhung nur bei sachlich richtiger Abrechnung! (IMR 2012, 314)
Verfahrensgang
- AG Hoyerswerda, 21.10.2010 - 1 C 73/10
- LG Bautzen, 22.07.2011 - 1 S 126/10
- BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11, VIII ZR 246/11
Papierfundstellen
- NJ 2012, 469
- NJ 2013, 487
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07
Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Hierfür genügte nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats allerdings eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; auf die inhaltliche Richtigkeit kam es danach nicht an (Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18;… vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 …sowie vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Ein solches Ergebnis wäre mit dem durch Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Besitzrecht des Mieters an der von ihm gemieteten Wohnung als dem Mittelpunkt seiner privaten Existenz (vgl. BVerfGE 89, 1, 5 ff.; BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659, sowie NZM 2004, 186) nicht vereinbar. - BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Aus diesem Grund dürfen nach der Rechtsprechung des Senats bereits absehbare Kostensteigerungen bei der Anpassung berücksichtigt werden, während ein abstrakter Sicherheitszuschlag nicht zulässig ist (Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10, NZM 2011, 880 Rn. 25).
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung; …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Hierfür genügte nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats allerdings eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; auf die inhaltliche Richtigkeit kam es danach nicht an (…Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18;… vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 sowie vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26). - BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03
Verfassungsmäßigkeit einer zivilgerichtlichen Verurteilung zur Räumung und …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Ein solches Ergebnis wäre mit dem durch Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Besitzrecht des Mieters an der von ihm gemieteten Wohnung als dem Mittelpunkt seiner privaten Existenz (vgl. BVerfGE 89, 1, 5 ff.; BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659, sowie NZM 2004, 186) nicht vereinbar. - BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Hierfür genügte nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats allerdings eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; auf die inhaltliche Richtigkeit kam es danach nicht an (…Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18; vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 …sowie vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26). - BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Ein solches Ergebnis wäre mit dem durch Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Besitzrecht des Mieters an der von ihm gemieteten Wohnung als dem Mittelpunkt seiner privaten Existenz (vgl. BVerfGE 89, 1, 5 ff.; BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659, sowie NZM 2004, 186) nicht vereinbar.
- BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete
Der Senat hat mit zwei Urteilen vom 15. Mai 2012 (VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11, jeweils juris Rn. 16) entschieden, dass eine Anpassung der Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB nur insoweit begründet ist, als sie auf einer auch inhaltlich korrekten Abrechnung beruht. - AG Leonberg, 22.04.2016 - 4 C 446/14
Umlagefähigkeit von Hauswartskosten
Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB ist jedoch nur insoweit begründet, als sie nicht nur auf einer formell ordnungsgemäßen, sondern auch auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht (BGH, Urteil vom 15.05.2015, Az.: VIII ZR 245/11). - LG Berlin, 13.04.2018 - 63 S 217/17
Mietvertragskündigung - Nichtzahlung Nebenkosten
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts war bei der Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen kein Sicherheitszuschlag von 2 % zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10 -, und vorangehend LG Berlin, Urteil vom 10. August 2010 - 63 S 622/09 - BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 245/11 -, juris; Blank/Börstinghaus, § 560 BGB, Rn 28).
- AG Hamburg, 24.10.2025 - 49 C 518/24
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel
Ein allgemeiner Sicherheitszuschlag ist demgegenüber nicht zulässig (vgl. BGH NJW 2011, 3642; BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 245/11, Rn. 15 zitiert nach juris).Kosten, die materiell fehlerhaft auf den Mieter umgelegt wurden, weil es an einer mietvertraglichen Umlagevereinbarung fehlt, vermögen eine Erhöhung nicht zu begründen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 245/11, Rn. 15 zitiert nach juris; AG Hamburg ZMR 2023, 120).
- AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12
Anspruch auf Zahlung eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung und …
Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (…BGH, Urt. v. 15.5.2012 - VIII ZR 246/11; WuM 2012, 321 = MietPrax-AK, § 560 BGB Nr. 7 mit Anm. Eisenschmid; BGH Urt. v. 15.05.2012 - VIII ZR 245/11).Soweit der BGH früher eine andere Auffassung vertreten hat (…BGH Urt. v. 28.11.2007 - VIII ZR 145/07, NJW 2008, 508 = NZM 2008, 121 = MietPrax-AK § 573 BGB Nr. 13 mit Anm. Börstinghaus; Blank, WuM 2008, 91; Rave, ZMR 2008, 199; Lammel, WuM 2008, 210; Fischer, WuM 2008, 251; Looff, ZMR 2008, 680; Langenberg, NJW 2008, 1269;… BGH Urt. v. 16.06.2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 = NJW 2011, 145 = MietPrax-AK § 26 NMV Nr. 1 mit Anm. Börstinghaus; Bub, NZM 2011, 644, 646), hat er diese Auffassung inzwischen aufgegeben (…BGH, Urt. v. 15.5.2012 - VIII ZR 246/11; BGH Urt. v. 15.05.2012 - VIII ZR 245/11).
- LG Berlin, 17.06.2022 - 63 S 128/21
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlegung von Kabelanschlussgebühren; …
Ausgenommen sind absehbare Kostensteigerungen, die bei der Anpassung berücksichtigt werden können (Anschluss BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 245/11, Rn. 15, juris).Ausgenommen sind absehbare Kostensteigerungen, die bei der Anpassung berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 245/11 -, Rn. 15, juris).
- AG Hamburg, 22.01.2025 - 49 C 468/24
Keine Änderung der Betriebskosten allein durch jahrelange Praxis
Kosten, die materiell fehlerhaft auf den Mieter umgelegt werden, weil es an einer mietvertraglichen Umlagevereinbarung fehlt, vermögen eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung nach § 560 Abs. 4 BGB nicht zu begründen (vgl. BGH, Urteil v. 15.05.2012 zum Az.: VIII ZR 245/11, Rn. 15 zitiert nach juris; AG Hamburg, Urteil v. 29.07.2022 zum Az.: 49 C 13/22 bei juris).Vielmehr eröffnet eine solche Verfahrensweise dem Vermieter die Möglichkeit, aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung Vorauszahlungen in einer Höhe zu erheben, die ihm aufgrund der Abrechnung nicht zustünden (BGH, Urteil v. 15.05.2012 zum Az.: VIII ZR 245/11, Rn. 5 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 560 Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen nur bei korrekter Abrechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 560 Abs 4 BGB
Wohnraummiete: Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen nur bei korrekter Abrechnung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung einer formell und inhaltlich korrekten Abrechnung für die Anpassung von Vorauszahlungen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anpassung mietrechtlicher Vorauszahlungen nur auf Grundlage einer auch inhaltlich korrekten Betriebskostenabrechnung
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 560 Abs. 4
Anpassung von Vorauszahlungen nur nach formell und inhaltlich korrekter Betriebskostenabrechnung - rechtsportal.de
BGB § 560 Abs. 4
Voraussetzung einer formell und inhaltlich korrekten Abrechnung für die Anpassung von Vorauszahlungen - ibr-online
Voraussetzung für Anpassung von Vorauszahlungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Abrechnungsfehlern - Mieterrechte bei Betriebskostenvorauszahlungen
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Abrechnung der Betriebskosten und Anpassung der Vorauszahlung
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
BGH ändert Rechtsprechung zulasten der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung: Kein Anpassungsrecht der Höhe der Vorauszahlungen, wenn vorangegangene Abrechnung fehlerhaft ist
- rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)
Zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Betriebskostenerhöhung auf dem Prüfstand - Mieter müssen nicht immer zahlen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wohnraummiete - Verpflichtung des Mieters zur Leistung erhöhter Betriebskostenvorauszahlungen
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebskosten-Vorauszahlung nur bei inhaltlich korrekter Abrechnung erhöhbar
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebskosten-Vorauszahlung nur bei inhaltlich korrekter Abrechnung erhöhbar
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung bei fehlerhafter Abrechnung
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Betriebskostenvorauszahlung - Anpassung nur durch den Vermieter?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterrechte bei den Betriebskostenvorauszahlungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Nichtzahlung erhöhter Betriebskostenvorauszahlungen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Betriebskostenvorauszahlung: Vorauszahlungserhöhungen wegen inhaltlicher Unrichtigkeit ungültig
- 123recht.net (Kurzinformation)
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen: Inhaltlich korrekte Abrechnung erforderlich!
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Erhöhte Betriebskostenvorauszahlung muss auch inhaltlich richtig sein
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Anpassung der Vorauszahlung bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung
Besprechungen u.ä. (2)
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nur bei inhaltlich korrekten Abrechnungen
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafte Abrechnung: Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen! (IMR 2012, 272)
Verfahrensgang
- AG Hoyerswerda, 15.07.2010 - 1 C 144/10
- LG Bautzen, 22.07.2011 - 1 S 95/10
- BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2186
- MDR 2012, 752
- NZM 2012, 455
- ZMR 2012, 683
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung; …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 16. Juni 2010, VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26).Hierfür genügte nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats allerdings eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; auf die inhaltliche Richtigkeit kam es nicht an (…Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18;… vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 sowie vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26).
- BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07
Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Hierfür genügte nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats allerdings eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; auf die inhaltliche Richtigkeit kam es nicht an (Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18;… vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 …sowie vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Ein solches Ergebnis wäre mit dem durch Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Besitzrecht des Mieters an der von ihm gemieteten Wohnung als dem Mittelpunkt seiner privaten Existenz (vgl. BVerfGE 89, 1, 5 ff.; BVerfG NJW 2000, 2658, 2659 sowie NZM 2004, 186) nicht vereinbar.
- BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Aus diesem Grund dürfen nach der Rechtsprechung des Senats bereits absehbare Kostensteigerungen bei der Anpassung berücksichtigt werden, während ein abstrakter Sicherheitszuschlag nicht zulässig ist (Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10, NZM 2011, 880 Rn. 25). - BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03
Verfassungsmäßigkeit einer zivilgerichtlichen Verurteilung zur Räumung und …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Ein solches Ergebnis wäre mit dem durch Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Besitzrecht des Mieters an der von ihm gemieteten Wohnung als dem Mittelpunkt seiner privaten Existenz (vgl. BVerfGE 89, 1, 5 ff.; BVerfG NJW 2000, 2658, 2659 sowie NZM 2004, 186) nicht vereinbar. - BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Hierfür genügte nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats allerdings eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; auf die inhaltliche Richtigkeit kam es nicht an (…Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18; vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 …sowie vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26). - BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im …
Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Ein solches Ergebnis wäre mit dem durch Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Besitzrecht des Mieters an der von ihm gemieteten Wohnung als dem Mittelpunkt seiner privaten Existenz (vgl. BVerfGE 89, 1, 5 ff.; BVerfG NJW 2000, 2658, 2659 sowie NZM 2004, 186) nicht vereinbar.
- BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete
Der Senat hat mit zwei Urteilen vom 15. Mai 2012 (VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11, jeweils juris Rn. 16) entschieden, dass eine Anpassung der Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB nur insoweit begründet ist, als sie auf einer auch inhaltlich korrekten Abrechnung beruht. - BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 184/12
Wohnraummiete: Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter
Rn. 8 1. Wie der Senat - nach Erlass des Berufungsurteils - in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, kommt es für die Anpassung von Vorauszahlungen (§ 560 Abs. 4 BGB) auf die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung an (Senatsurteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 246/11, NJW 2012, 2186 Rn. 15). - LG Berlin, 12.07.2013 - 65 S 141/12
Nebenkostenabrechnung: Anforderungen an die Wirksamkeit?
Vielmehr war für die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen darauf abzustellen, ob die Nebenkostenabrechnung für 2009 formell und materiell wirksam war (vgl. BGH, WuM 2012, 321).
- LG Berlin, 13.04.2018 - 63 S 217/17
Mietvertragskündigung - Nichtzahlung Nebenkosten
Eine Kündigung wegen Nichtzahlung des Erhöhungsbetrags ist daher nur dann gerechtfertigt, soweit die Anpassung auf einer inhaltlich richtigen Abrechnung beruht (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 246/11 -, GE 2012, 826; BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - VIII ZR 360/11 -, GE 2012, 1554). - AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12
Anspruch auf Zahlung eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung und …
Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (BGH, Urt. v. 15.5.2012 - VIII ZR 246/11; WuM 2012, 321 = MietPrax-AK, § 560 BGB Nr. 7 mit Anm. Eisenschmid;… BGH Urt. v. 15.05.2012 - VIII ZR 245/11).Soweit der BGH früher eine andere Auffassung vertreten hat (…BGH Urt. v. 28.11.2007 - VIII ZR 145/07, NJW 2008, 508 = NZM 2008, 121 = MietPrax-AK § 573 BGB Nr. 13 mit Anm. Börstinghaus; Blank, WuM 2008, 91; Rave, ZMR 2008, 199; Lammel, WuM 2008, 210; Fischer, WuM 2008, 251; Looff, ZMR 2008, 680; Langenberg, NJW 2008, 1269;… BGH Urt. v. 16.06.2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 = NJW 2011, 145 = MietPrax-AK § 26 NMV Nr. 1 mit Anm. Börstinghaus; Bub, NZM 2011, 644, 646), hat er diese Auffassung inzwischen aufgegeben (BGH, Urt. v. 15.5.2012 - VIII ZR 246/11;… BGH Urt. v. 15.05.2012 - VIII ZR 245/11).
- LG Dresden, 15.08.2013 - 4 S 610/12
Welche Tätigkeiten des Hausmeisters sind umlagefähig?
Die Anpassung der Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VIII ZR 246/11). - SG Altenburg, 12.09.2018 - S 20 AS 2385/14
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Landkreis …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass entgegen früherer Rechtsprechung die Anpassung der Vorauszahlungen nicht mehr bloß eine formell ordnungsgemäße Abrechnung voraussetzt sondern auch inhaltlich richtig sein muss (grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 246/11, Rn.14 ff; nach juris). - AG Berlin-Tiergarten, 30.08.2012 - 608 C 15/12
Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen; Bestreiten der per …
Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (vgl. BGH Urteil vom 15.5.2012 zum Az. VIII ZR 246/11). - AG Dortmund, 09.04.2013 - 406 C 7662/12
Kein Sicherheitszuschlag auf Nebenkostenvorauszahlung!
Denn die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus, wobei ein abstrakter Sicherheitszuschlag nicht zulässig ist (vgl. BGH, NJW 2012, 2186). - LG Berlin, 27.07.2012 - 63 S 4/12
Preisgebundener Wohnraum - Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung
Denn sie ist bereits formell unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 246/11, GE 2012, 826).
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