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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.07.2023

Rechtsprechung
   BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25984
BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22 (https://dejure.org/2023,25984)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2023 - VIII ZR 260/22 (https://dejure.org/2023,25984)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2023 - VIII ZR 260/22 (https://dejure.org/2023,25984)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ZR 300/18

    Erfordernis der Einlegung einer Gehörsrüge durch einen beim BGH zugelassenen …

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22
    Ein Sachverhalt, aus dem sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat ergeben würde (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO), ist nicht dargetan (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ZR 300/18, juris Rn. 2;… vom 13. Dezember 2022 - VIII ZA 15/22, juris Rn. 1).

    Im Übrigen gibt die Gegenvorstellung - ihre Zulässigkeit unterstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2020 - VIII ZR 300/18, juris Rn. 3) - auch keinen Anlass zu einer Abänderung des Senatsbeschlusses vom 4. Juli 2023.

  • BGH, 13.12.2022 - VIII ZA 15/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22
    Ein Sachverhalt, aus dem sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat ergeben würde (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO), ist nicht dargetan (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ZR 300/18, juris Rn. 2; vom 13. Dezember 2022 - VIII ZA 15/22, juris Rn. 1).
  • BGH, 04.05.2023 - I ZB 19/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22
    Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 12/20

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig hinsichtlich Erhebung innerhalb der …

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22
    Rn. 4 Soweit die Eingabe des Beklagten überdies als Gegenvorstellung zu werten wäre, hat diese - soweit sie die angefochtene Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde betrifft - bereits deshalb keinen Erfolg, weil das Gesetz in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein Rechtsmittel hiergegen nicht vorsieht (vgl. Senatsbeschluss vom 5. August 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 3), sondern insoweit lediglich die oben genannte Möglichkeit einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO - unter den in dieser Vorschrift genannten, hier indes nicht erfüllten Voraussetzungen - besteht.
  • BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19

    Zulässigkeit einer durch einen nicht beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt …

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22
    Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN;… vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 46/20

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anwaltszwangs

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22
    Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1;… vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2023 - VIII ZR 260/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18883
BGH, 04.07.2023 - VIII ZR 260/22 (https://dejure.org/2023,18883)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2023 - VIII ZR 260/22 (https://dejure.org/2023,18883)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2023 - VIII ZR 260/22 (https://dejure.org/2023,18883)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.2012 - VIII ZB 80/11

    Möglichkeit der Umdeutung eines wegen des Anwaltszwangs unwirksamen …

    Auszug aus BGH, 04.07.2023 - VIII ZR 260/22
    Darzulegen ist in diesem Zusammenhang, welche Rechtsanwälte aus welchen Gründen zur Übernahme des Mandats nicht bereit waren (Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9;… siehe auch Senatsbeschluss vom 21. August 2018 - VIII ZR 75/18, juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Denn selbst im Falle der Beiordnung eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt könnte dieser für den Beklagten schon deshalb nicht mit Erfolg eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beantragen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei, die trotz der Vornahme zumutbarer Bemühungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn innerhalb der Frist ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts bei Gericht eingegangen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9;… vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 239/20, juris Rn. 7; jeweils mwN).

  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 75/18

    Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für das …

    Auszug aus BGH, 04.07.2023 - VIII ZR 260/22
    Darzulegen ist in diesem Zusammenhang, welche Rechtsanwälte aus welchen Gründen zur Übernahme des Mandats nicht bereit waren (…Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9; siehe auch Senatsbeschluss vom 21. August 2018 - VIII ZR 75/18, juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Rn. 5 Zudem muss die Partei im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg an eine ausreichende Zahl bei dem Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwälte gewandt zu haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2018 - V ZA 51/17, juris Rn. 2; vom 21. August 2018 - VIII ZR 75/18, aaO Rn. 6 f.).

  • BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 239/20

    Antrag der Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts für das …

    Auszug aus BGH, 04.07.2023 - VIII ZR 260/22
    Denn selbst im Falle der Beiordnung eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt könnte dieser für den Beklagten schon deshalb nicht mit Erfolg eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beantragen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei, die trotz der Vornahme zumutbarer Bemühungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn innerhalb der Frist ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts bei Gericht eingegangen ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9; vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 239/20, juris Rn. 7; jeweils mwN).

    Rn. 7 2. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten ist als unzulässig zu verwerfen, da sie nicht - wie erforderlich - durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) und - wie vorstehend ausgeführt - auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht käme (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 239/20, aaO).

  • BGH, 12.03.2018 - V ZA 51/17

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 04.07.2023 - VIII ZR 260/22
    Rn. 5 Zudem muss die Partei im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg an eine ausreichende Zahl bei dem Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwälte gewandt zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2018 - V ZA 51/17, juris Rn. 2;… vom 21. August 2018 - VIII ZR 75/18, aaO Rn. 6 f.).
  • BGH, 16.04.2024 - VIII ZR 55/24
    Darzulegen ist in diesem Zusammenhang, welche Rechtsanwälte aus welchen Gründen zur Übernahme des Mandats nicht bereit waren (…Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9; vom 4. Juli 2023 - VIII ZR 260/22, juris Rn. 3;… siehe auch Senatsbeschluss vom 21. August 2018 - VIII ZR 75/18, juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Denn selbst im Falle der Beiordnung eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt könnte dieser für den Beklagten schon deshalb nicht mit Erfolg eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der - hier wegen Nichteinhaltung der Voraussetzungen des § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO - versäumten Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beantragen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei, die trotz der Vornahme zumutbarer Bemühungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn innerhalb der Frist ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts bei Gericht eingegangen ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9;… vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 239/20, juris Rn. 7; jeweils mwN; vom 4. Juli 2023 - VIII ZR 260/22, aaO Rn. 6).

    Rn. 6 2. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten ist als unzulässig zu verwerfen, da sie nicht - wie erforderlich - durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) und - wie vorstehend ausgeführt - auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht käme (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juli 2023 - VIII ZR 260/22, aaO Rn. 7 mwN).

  • BGH, 11.02.2025 - VIII ZA 16/24
    Darzulegen ist in diesem Zusammenhang, welche Rechtsanwälte aus welchen Gründen zur Übernahme des Mandats nicht bereit waren (…Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9; vom 4. Juli 2023 - VIII ZR 260/22, juris Rn. 3;… vom 16. April 2024 - VIII ZR 55/24, juris Rn. 3;… siehe auch Senatsbeschluss vom 21. August 2018 - VIII ZR 75/18, juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Rn. 6 Denn selbst im Falle der Beiordnung eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt könnte dieser für die Beklagte schon deshalb nicht mit Erfolg eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beantragen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei, die trotz der Vornahme zumutbarer Bemühungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn innerhalb der Frist ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts bei Gericht eingegangen ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9;… vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 239/20, juris Rn. 7; jeweils mwN; vom 4. Juli 2023 - VIII ZR 260/22, aaO Rn. 6;… vom 16. April 2024 - VIII ZR 55/24, aaO Rn. 5).

  • BGH, 20.02.2024 - IV ZR 349/22

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Rn. 5 Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2021 - IV ZR 213/21, r+s 2022, 119 juris Rn. 7 (insoweit bei r+s nicht abgedruckt);… vom 12. Januar 2021 - IV ZR 206/20, ZInsO 2022, 1260 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - VIII ZR 260/22, juris Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2024 - IV ZR 175/23

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag für das Verfahren der Beschwerde gegen die …

    Rn. 6 Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2021 - IV ZR 213/21, juris Rn. 7;… vom 12. Januar 2021 - IV ZR 206/20, ZInsO 2022, 1260 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - VIII ZR 260/22, juris Rn. 3; jeweils m.w.N.).
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