Rechtsprechung
| BGH, 17.11.2020 - VIII ZR 263/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitwerts der Vorinstanzen i.R.d. Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
Festsetzung des Streitwerts der Vorinstanzen i.R.d. Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 22.03.2019 - 37 O 7706/18
- OLG München, 20.08.2019 - 32 U 2149/19
- BGH, 17.11.2020 - VIII ZR 263/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.07.2015 - XI ZR 263/14
Zulässigkeit der Revision: Ermittlung der Revisionsbeschwer bei …
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - VIII ZR 263/19
Das von der Beschwerde für ihre gegenteilige Auffassung herangezogene Urteil des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2015 (XI ZR 263/14, BGHZ 206, 276), wonach bei der Bemessung der Beschwer die Forderungen mehrerer Beschwerdeführer, die einfache Streitgenossen sind, grundsätzlich zusammenzurechnen sind, ist in der hier vorliegenden Konstellation nicht einschlägig. - BGH, 30.06.2020 - VIII ZR 167/19
Erreichen der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. Festsetzung des …
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - VIII ZR 263/19
Soweit sie nunmehr mit der Nichtzulassungsbeschwerde - um die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu erreichen - vorträgt, der Streitwert und demgemäß auch der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer übersteige den Betrag von 20.000 EUR, kann sie damit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr gehört werden (vgl. nur Senatsbeschluss vom 30. Juni 2020 - VIII ZR 167/19, juris Rn. 8 mwN).
- BGH, 26.01.2021 - VIII ZR 369/19
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Nichterreichung der …
Auch bei Anwendung des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO gilt der Grundsatz, dass bei der Inanspruchnahme von Streitgenossen durch eine Klage eine Wertaddition dann nicht stattfindet, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - VIII ZR 263/19, juris Rn. 10;… vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, aaO [zu § 26 Nr. 8 EGZPO a.F.]; vom 28. Oktober 1980 - VI ZR 303/79, NJW 1981, 578 unter I 1; vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927 unter 2; vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 135/90, NJW-RR 1991, 186 [jeweils zu § 546 Abs. 1 ZPO a.F.]). - OLG Koblenz, 28.03.2022 - 15 U 565/21
Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Gerüstherstellers hinsichtlich eines …
Rn. 72 Für die begehrte Änderung des erstinstanzlich festgesetzten Streitwerts nach § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG besteht auch bei entsprechender Auslegung der mit der Berufungsbegründung "hilfsweise" eingelegten Beschwerde der klägerischen Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2020 - VIII ZR 263/19, Rn. 11, juris) danach keine Veranlassung.
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