Rechtsprechung
| BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 280/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Vereinbarung über die anteilige Kostentragung für künftige Schönheitsreparaturen einschließlich Umsatzsteuer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 BGB, § 157 BGB
Wohnraummiete: Vereinbarung über die anteilige Kostentragung für künftige Schönheitsreparaturen einschließlich Umsatzsteuer - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarung eines Abgeltungsbetrages für künftige Schönheitsreparaturen nach Einholung eines Kostenvoranschlags auf Bruttobasis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 133, 157
Vom Mieter zu tragende anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen können Umsatzsteuer umfassen - ra.de
- RA Kotz
Schönheitsreparaturen - Zahlung nach Kostenvoranschlag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 2
Vereinbarung eines Abgeltungsbetrages für künftige Schönheitsreparaturen nach Einholung eines Kostenvoranschlags auf Bruttobasis - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten der Schönheitsreparatur inkl. Umsatzsteuer!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schönheitsreparatur nach Kostenvoranschlag
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Renovierungskosten nach Kostenvorschlag - auch die Umsatzsteuer muss bezahlt werden!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erstattung nach Kostenvoranschlag mit Mehrwertsteuer
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Quotenabgeltungsklausel für künftige Schönheitsreparaturen: Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist inklusive Umsatzsteuer
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturen - Zahlung nach Kostenvoranschlag
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter muss bei Renovierungs-Abgeltung auch Umsatzsteuer erstatten
- kanzleibeier.eu (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturen Teil 12: Kostentragung künftiger Schönheitsreparaturen einschließlich Umsatzsteuer = Abgeltungsklausel?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Abgeltung der Kosten für Schönheitsreparaturen unter Einschluss der Umsatzsteuer
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Quotenabgeltungsklausel für künftige Schönheitsreparaturen: Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist inklusive Umsatzsteuer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kosten für künftige Schönheitsreparaturen: Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist inklusive Umsatzsteuer! (IMR 2010, 415)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 23.07.2008 - 3 C 39/08
- LG Berlin, 22.09.2009 - 65 S 298/08
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 280/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1310
- MDR 2010, 1043
- NZM 2010, 617
- ZMR 2010, 849
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 387/04
Ersatz von Aufwendungen für Veränderungen des Mieters an der Mietsache
Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 280/09
Da das Berufungsgericht eine Auslegung der Vereinbarung unterlassen hat und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, kann der Senat diese selbst vornehmen (BGHZ 65, 107, 112; Senatsurteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 387/04, WuM 2007, 443, Tz. 10). - BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 280/09
Da das Berufungsgericht eine Auslegung der Vereinbarung unterlassen hat und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, kann der Senat diese selbst vornehmen (BGHZ 65, 107, 112; Senatsurteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 387/04, WuM 2007, 443, Tz. 10).
- BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16
Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der …
Hat das Tatgericht jedoch unter Verkennung anerkannter Auslegungsregeln die gebotene Auslegung zur Ermittlung des mit einer Willenserklärung wirklich Gewollten unterlassen, kann diese Auslegung durch das Revisionsgericht erfolgen, wenn die erforderlichen Feststellungen getroffen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1975 - VII ZR 179/73, BGHZ 65, 107, 112; vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 280/09, NJW-RR 2010, 1310 Rn. 10;… vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 61; jeweils mwN). - BGH, 06.03.2024 - VIII ZR 79/22
Wirksamkeit von Quotenabgeltungsklausel mit hypothetischen Betrachtungen in AGB …
Zur Zulässigkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag (im Anschluss an Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 280/09, NJW-RR 2010, 1310 Rn. 9).Sie kann jedoch - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - grundsätzlich individualvertraglich wirksam zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart werden (vgl. bereits Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 280/09, NJW-RR 2010, 1310 Rn. 9;… ebenso BeckOK-BGB/Zehelein, Stand: 1. November 2023, § 535 Rn. 445).
- BGH, 29.09.2020 - II ZR 112/19
Die Forderung der GbR gegen ihren Gesellschafter - und die Inkassozession
Rn. 21 Da das Berufungsgericht eine Auslegung der mit "Abtretungsanzeige" überschriebenen Erklärung der Fondsgesellschaft unterlassen hat und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, kann der Senat diese selbst vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 280/09, NJW-RR 2010, 1310 NJW 10 mwN; Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 387/04, NJW-RR 2007, 1309 NJW 10 mwN; Urteil vom 7. März 2005 - II ZR 194/03, ZIP 2005, 1068, 1069; Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219 f.). - LG Berlin II, 25.06.2024 - 67 S 240/21
Wirksamkeit einer individualvertraglichen Quotenabgeltungsklausel; Vorliegen …
Dazu verhält sich weder das Revisionsurteil noch das dort in Bezug genommene Urteil des BGH vom 16. Juni 2010, auch wenn letzteres eine individualvertragliche Quotenabgeltungsklausel begründungslos als "wirksam" erachtet hat (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juni 2010 - VIII ZR 280/09, NJW-RR 2010, 1310, beckonline Tz. 9).
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