Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Geltendmachung eines höheren Schadens bei Verzug - Möglichkeit der globalen Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen zur Begründung der Berufung - Fortwirkung des Streitstoffs der ersten Instanz im Berufungsrechtszug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 286, § 288; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
Übergehen eines erstinstanzlichen Beweisangebots in der Berufung; Bestreiten des Verzugsschadens in der Berufungsinstanz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
Jedenfalls ist es aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geboten (BVerfGE 36, 92, 99 f; 46, 315, 319 f; 60, 305, 311 f; 70, 288, 295; BVerfG…, Beschluß vom 16. Oktober 1991 aaO; Beschluß vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 234/94 = NJW-RR 1995, 828), auch nur global in Bezug genommenen erstinstanzlichen Vortrag dann zu berücksichtigen, wenn das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich oder für bereits erwiesen erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag oder ein in erster Instanz dazu angebotenes Beweismittel ankommt.Ist der Streitstoff des ersten Rechtszugs in der Berufungsbegründung zulässigerweise in Bezug genommen worden, so wirkt er im Berufungsrechtszug fort, bis er von den Parteien durch Änderung ihrer Behauptungen oder Anträge unerheblich gemacht wird (BVerfGE 60, 305, 309).
- BVerfG, 16.10.1991 - 2 BvR 458/89
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
Es ist indes schon fraglich, ob hier eine solche allgemeine Bezugnahme vorliegt, durch die es dem Berufungsgericht überlassen bleibt, die gesamten erstinstanzlichen Ausführungen auf ihre Relevanz für das Berufungsverfahren zu überpüfen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. Oktober 1991 - 2 BvR 458/89 = NJW 1992, 495 unter II 1).Jedenfalls ist es aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geboten (BVerfGE 36, 92, 99 f; 46, 315, 319 f; 60, 305, 311 f; 70, 288, 295; BVerfG, Beschluß vom 16. Oktober 1991 aaO; Beschluß vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 234/94 = NJW-RR 1995, 828), auch nur global in Bezug genommenen erstinstanzlichen Vortrag dann zu berücksichtigen, wenn das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich oder für bereits erwiesen erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag oder ein in erster Instanz dazu angebotenes Beweismittel ankommt.
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
Inhaltlich beruht die Entscheidung allerdings nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstandes (BGHZ 37, 79, 81).
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
Jedenfalls ist es aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geboten (BVerfGE 36, 92, 99 f; 46, 315, 319 f; 60, 305, 311 f; 70, 288, 295; BVerfG…, Beschluß vom 16. Oktober 1991 aaO; Beschluß vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 234/94 = NJW-RR 1995, 828), auch nur global in Bezug genommenen erstinstanzlichen Vortrag dann zu berücksichtigen, wenn das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich oder für bereits erwiesen erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag oder ein in erster Instanz dazu angebotenes Beweismittel ankommt. - BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96
Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
In ihrer Berufungsbegründung brauchten sich deshalb die Kläger mit diesem - von ihnen für richtig gehaltenen - Teil des landgerichtlichen Urteils nicht im einzelnen auseinanderzusetzen, sondern durften sich insoweit ohne Verstoß gegen § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auf eine bloße Bezugnahme auf ihr entsprechendes erstinstanzliches Vorbringen beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1997 - VI ZR 133/96 = WM 1997, 2046 unter II 2 c aa (a)). - BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71
Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
Jedenfalls ist es aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geboten (BVerfGE 36, 92, 99 f; 46, 315, 319 f; 60, 305, 311 f; 70, 288, 295; BVerfG…, Beschluß vom 16. Oktober 1991 aaO; Beschluß vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 234/94 = NJW-RR 1995, 828), auch nur global in Bezug genommenen erstinstanzlichen Vortrag dann zu berücksichtigen, wenn das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich oder für bereits erwiesen erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag oder ein in erster Instanz dazu angebotenes Beweismittel ankommt. - BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92
Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
Zwar verbietet § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO grundsätzlich eine nur globale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen zur Begründung der Berufung (BGH…, Urteil vom 24. September 1986 - VIII ZR 255/85 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 1;… Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 68/88 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 2; Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 209/92 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 5). - BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85
Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise …
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
Zwar verbietet § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO grundsätzlich eine nur globale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen zur Begründung der Berufung (BGH, Urteil vom 24. September 1986 - VIII ZR 255/85 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 1;… Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 68/88 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 2;… Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 209/92 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 5). - BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
Jedenfalls ist es aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geboten (BVerfGE 36, 92, 99 f; 46, 315, 319 f; 60, 305, 311 f; 70, 288, 295; BVerfG…, Beschluß vom 16. Oktober 1991 aaO; Beschluß vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 234/94 = NJW-RR 1995, 828), auch nur global in Bezug genommenen erstinstanzlichen Vortrag dann zu berücksichtigen, wenn das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich oder für bereits erwiesen erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag oder ein in erster Instanz dazu angebotenes Beweismittel ankommt. - BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 234/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96
Jedenfalls ist es aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geboten (BVerfGE 36, 92, 99 f; 46, 315, 319 f; 60, 305, 311 f; 70, 288, 295; BVerfG…, Beschluß vom 16. Oktober 1991 aaO; Beschluß vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 234/94 = NJW-RR 1995, 828), auch nur global in Bezug genommenen erstinstanzlichen Vortrag dann zu berücksichtigen, wenn das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich oder für bereits erwiesen erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag oder ein in erster Instanz dazu angebotenes Beweismittel ankommt. - BGH, 24.10.1988 - II ZR 68/88
Überweisung von Geldern aus einer Beteiligung einer stillen Gesellschaft auf ein …
- BGH, 23.10.2024 - IV ZR 205/22
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in privater Krankenversicherung; Anforderungen …
Eine solche allgemeine Bezugnahme, durch die es dem Berufungsgericht überlassen bleibt, die gesamten erstinstanzlichen Ausführungen auf ihre Relevanz für das Berufungsverfahren zu überprüfen, liegt dagegen nicht vor, wenn der Berufungskläger ausdrücklich auf einen bestimmten Schriftsatz aus der ersten Instanz verweist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1997 - VIII ZR 280/96, juris Rn. 11). - BGH, 18.09.2024 - IV ZR 4/23
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; …
Eine solche allgemeine Bezugnahme, durch die es dem Berufungsgericht überlassen bleibt, die gesamten erstinstanzlichen Ausführungen auf ihre Relevanz für das Berufungsverfahren zu überprüfen, liegt dagegen nicht vor, wenn der Berufungskläger ausdrücklich auf einen bestimmten Schriftsatz aus der ersten Instanz verweist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1997 - VIII ZR 280/96, juris Rn. 11). - BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 684/99
Substantiierungsmangel der Verfassungsbeschwerde gegen ein zivilgerichtliches …
Soweit sich aus der Berufungsbegründungsschrift ergeben haben könnte, daß nicht lediglich ein Fall unzureichender Bezugnahme auf früheres Vorbringen in der Berufungsbegründung vorgelegen hatte (…vgl. etwa BVerfG NJW 1992, S. 495; BGH Urt. vom 17. Dezember 1997 - VIII ZR 280/96 -), hat der Beschwerdeführer es entgegen §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG unterlassen, seine Berufungsbegründung vorzulegen oder in sonstiger Weise mitzuteilen.
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