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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2021 - VIII ZR 329/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13114
BGH, 17.03.2021 - VIII ZR 329/20 (https://dejure.org/2021,13114)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2021 - VIII ZR 329/20 (https://dejure.org/2021,13114)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2021 - VIII ZR 329/20 (https://dejure.org/2021,13114)
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  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 552a ZPO, § 506 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, § 511 BGB, § 512 BGB, § 492 Abs. 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, Art. 267 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliches Widerrufsrecht bei Kilometerleasingverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gesetzliches Widerrufsrecht bei Kilometerleasingverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.2021 - VIII ZR 36/20

    Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - VIII ZR 329/20
    Diese Klärung ist mit dem grundlegenden Urteil des Senats vom 24. Februar 2021 (VIII ZR 36/20, juris, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) erfolgt, weswegen die Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision nicht mehr vorliegen.

    Rn. 4 b) Die Erteilung der mit "Widerrufsinformation" überschriebenen vorformulierten Widerrufsbelehrung stellt, wie der Senat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung aller damit befassten Senate des Bundesgerichtshofs entschieden hat, kein Angebot der Beklagten auf Gewährung eines (vorbehaltlosen) vertraglichen Widerrufsrechts dar, das die Klägerin mit Vertragsabschluss hätte annehmen können, weil der "Widerrufsinformation" ein rechtsgeschäftlicher Erklärungsinhalt nicht zukommt (Senatsurteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20, aaO Rn. 68 ff., siehe insbesondere Rn. 73, 74, 76).

    Für einen durchschnittlichen Leasingnehmer, der sich von der Sichtweise verständiger und redlicher Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der beteiligten Verkehrskreise leiten lässt, ergibt sich aus dem Inhalt der Erklärungen und der damit korrespondierenden Überschrift, dass die dort aufgeführten Angaben lediglich gesetzliche Vorgaben erfüllen, damit aber nicht - im Vertrag selbst nicht vorgesehene - rechtsgeschäftliche Erklärungen abgegeben werden sollten (Senatsurteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20, aaO Rn. 71).

    Rn. 6 aa) Für die Auslegung, ob eine formularmäßige rechtsgeschäftliche Willenserklärung vorliegt, ist die Bestimmung des § 305c Abs. 2 BGB nicht anwendbar, denn diese setzt voraus, dass nach objektivem Empfängerhorizont eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB gegeben ist (Senatsurteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20, aaO Rn. 69).

    Eine vorformulierte Widerrufsbelehrung, die um eine vermeintliche gesetzliche Pflicht zu erfüllen oder rein vorsorglich erteilt wird, obwohl ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht, ist bei der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Kunden bei der gebotenen objektiven Auslegung nicht als Angebot auf Vereinbarung eines voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts zu verstehen (Senatsurteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20, aaO Rn. 72 mwN).

    Rn. 8 Danach ist - auch bei unterstelltem Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung - im Streitfall nicht von der Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts auszugehen (Senatsurteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20, aaO Rn. 73).

    Denn auch ohne diesen Hinweis lässt sich der Widerrufsinformation bei der gebotenen objektiven Auslegung, die der Senat selbst vornehmen kann, unmissverständlich entnehmen, dass ein eigenständiges, von den gesetzlichen Vorgaben losgelöstes vertragliches Widerrufsrecht nicht begründet werden sollte (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20, aaO Rn. 74).

  • BGH, 09.01.2024 - VIII ZR 101/22

    Widerruf eines Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung

    Anders als das Berufungsgericht gemeint hat, kann in der Erteilung einer - der uneingeschränkten Beurteilung durch den Senat unterliegenden (…vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20, BGHZ 229, 59 Rn. 70 mwN) - Widerrufsinformation allerdings bereits kein Angebot auf Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts gesehen werden (…vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20, aaO Rn. 70 f.; Senatsbeschlüsse vom 17. März 2021 - VIII ZR 329/20, juris Rn. 4;… vom 9. März 2021 - VIII ZR 263/20, juris Rn. 2).
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