Rechtsprechung
| BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Fristsetzung zur Nacherfüllung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Fristsetzung zur Nacherfüllung vor Rücktrittserklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 323 Abs 1 BGB, § 440 S 1 Alt 2 BGB, § 440 S 1 Alt 3 BGB, § 440 S 2 BGB, Art 103 Abs 1 GG
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Fristsetzung zur Nacherfüllung vor Rücktrittserklärung - IWW
§ 440 BGB, § ... 440 Satz 2 BGB, § 544 Abs. 9 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 440 Satz 1 Alt. 2 und 3, Satz 2 BGB, § 440 Satz 1 Alt. 2, § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB, § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO, § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB
- Wolters Kluwer
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung und Unzumutbarkeit eines Nacherfüllungsverlangens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit Vortrag zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung sowie wegen Unzumutbarkeit (weiterer) Nacherfüllungsversuche ...
- rechtsportal.de
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung und Unzumutbarkeit eines Nacherfüllungsverlangens
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fristsetzung vor Rücktrittserklärung ausnahmsweise entbehrlich?
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 27.08.2020 - 4 O 346/17
- OLG Zweibrücken, 26.10.2021 - 5 U 163/20
- BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 1364
- NZV 2023, 179
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Es ist nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht bei der Beurteilung, ob dem Kläger unter den hier gegebenen Umständen ein (weiterer) Nacherfüllungsversuch unzumutbar gewesen ist (§ 440 Satz 1 Alt. 3 BGB; vgl. näher hierzu Senatsurteile vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 23;… vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 140/20, juris Rn. 22; jeweils mwN), zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, hätte es den genannten Vortrag des Klägers in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen.Wäre das Fahrzeug wegen der vom Kläger behaupteten - wiederholt aufgetretenen - Störungen am Luftfahrwerk nicht mehr hinreichend verkehrssicher gewesen, dürfte der Umstand, dass die konkrete Ursache der Funktionsstörungen bei den vorangegangenen Werkstattbesuchen nicht ermittelt werden konnte und die bisherigen - lediglich "vorsorglich" und mit Wirkung jeweils nur "für eine kurze Zeit" vorgenommenen - Versuche einer Mangelbeseitigung die Beseitigung des tatsächlich vorhandenen Mangels auf unbestimmte Zeit und mit der Ungewissheit über ein erneutes Auftreten hinausgeschoben haben, bei einer Gesamtwürdigung dazu führen, dass dem Kläger eine weitere Benutzung des Fahrzeugs nicht zumutbar war (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 24).
Rn. 24 Für das weitere Berufungsverfahren weist der Senat hinsichtlich der vom Berufungsgericht bisher nicht vorgenommenen Prüfung des - vom Landgericht bejahten - Vorliegens eines Sachmangels vorsorglich darauf hin, dass es für die Beurteilung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB) auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ankommt (vgl. nur Senatsurteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 29 f.) und nach der Rechtsprechung des Senats Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, grundsätzlich als erheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB anzusehen sind (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 30 mwN).
- BGH, 05.11.2019 - VIII ZR 344/18
Pflicht zur Aufklärung eines Widerspruchs zwischen gerichtlichem …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu würdigen und in den Entscheidungsgründen hierzu Stellung zu nehmen (Senatsbeschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, NJW-RR 2020, 186 Rn. 11 mwN).Es hat für die Beurteilung, ob aufgrund der im Streitfall gegebenen Umstände eine Fristsetzung vor der Rücktrittserklärung des Klägers gemäß § 440 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 BGB oder gemäß § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB ausnahmsweise entbehrlich gewesen war, maßgebliches Vorbringen des Klägers unberücksichtigt gelassen und somit den Prozessstoff hinsichtlich der für die Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nicht vollständig gewürdigt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, aaO, Rn. 18 mwN).
Das Berufungsgericht musste davon ausgehen, dass der Kläger sich sowohl die vorgenannten Ausführungen der Beklagten als auch den Inhalt des Sachverständigengutachtens als jeweils für ihn günstig zumindest hilfsweise zu eigen gemacht hat (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, NJW-RR 2020, 186 Rn. 12 mwN).
- BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Zwar obliegt dem Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die Erfolglosigkeit des Nachbesserungsversuchs, wenn er - wie hier der Kläger - die Kaufsache nach einer Nachbesserung wieder entgegengenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664 Rn. 11 mwN).Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Sachmangel möglicherweise auf eine neue Mangelursache zurückgeführt werden kann, wenn die Mangelursache allein im Fahrzeug zu suchen ist und nicht auf einer unsachgemäßen Behandlung seitens des Käufers oder eines Dritten beruhen kann (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, aaO Rn. 12 f.).
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18 mwN).Rn. 20 bb) Da dieser Vortrag den Kern des klägerischen Vorbringens zu der Bedeutung und zu den Auswirkungen der Störung am Luftfahrwerk für die Benutzbarkeit des Fahrzeugs darstellt und bei der Beurteilung der (Un-)Zumutbarkeit eines Nacherfüllungsverlangens von entscheidender Bedeutung ist, lässt seine Nichterwähnung im Rahmen der im Berufungsurteil vorgenommenen tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung den Schluss zu, dass er vom Berufungsgericht nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18 mwN).
- BGH, 26.08.2020 - VIII ZR 351/19
Kaufrecht: Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht die Frage der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung im Sinne von § 440 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 BGB (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 26. August 2020 - VIII ZR 351/19, BGHZ 227, 15 Rn. 53 ff.) unter Berücksichtigung der übergangenen Umstände anders beurteilt hätte. - BGH, 21.06.2022 - VIII ZR 285/21
Bestreiten von Behauptungen der Gegenseite durch vorausgegangenen Parteivortrag
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Rn. 11 1. Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.;… siehe etwa BVerfG, NVwZ-RR 2021, 131 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 21. Juni 2022 - VIII ZR 285/21, NJW-RR 2022, 1144 Rn. 12 mwN). - BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Rn. 11 1. Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; siehe etwa BVerfG, NVwZ-RR 2021, 131 Rn. 26;… Senatsbeschluss vom 21. Juni 2022 - VIII ZR 285/21, NJW-RR 2022, 1144 Rn. 12 mwN). - BGH, 26.01.2022 - VIII ZR 140/20
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung vor der Erklärung des …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Es ist nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht bei der Beurteilung, ob dem Kläger unter den hier gegebenen Umständen ein (weiterer) Nacherfüllungsversuch unzumutbar gewesen ist (§ 440 Satz 1 Alt. 3 BGB;… vgl. näher hierzu Senatsurteile vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 23; vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 140/20, juris Rn. 22; jeweils mwN), zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, hätte es den genannten Vortrag des Klägers in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen.
- BGH, 04.08.2026 - VIII ZR 328/25
Entscheidungserheblicher Vortrag ist zu "bescheiden"!
Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (…BVerfG, NJW 2026, 2163 Rn. 14; Senatsbeschlüsse vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, juris Rn. 11;… vom 23. April 2024 - VIII ZR 35/23, NJW 2024, 2393 Rn. 12;… vom 14. Januar 2025 - VIII ZR 100/24, juris Rn. 17; jeweils mwN). - BGH, 06.05.2026 - VIII ZR 257/23
Rechtmäßiger Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag über Pendelschwingungen eines …
Hiernach sind Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit, die nicht nur den Fahrkomfort schmälern, sondern je nach der Verkehrssituation, in der sie auftreten, die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, selbst wenn sie nur sporadisch auftreten, als ein erheblicher Mangel anzusehen (…vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 30 mwN; Senatsbeschluss vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, juris Rn. 24). - BGH, 26.08.2025 - VIII ZR 262/24
Gerichtliche Verletzung des Anspruchs des auf Räumung verklagten Mieters auf …
Rn. 23 Da sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände - und damit auch die mit dem eigenen Vortrag korrespondierenden Ausführungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen - regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, aaO Rn. 12; vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, MDR 2022, 1364 Rn. 15;… vom 29. Mai 2024 - IV ZR 189/23, juris Rn. 13; jeweils mwN), ist der Anspruch der betreffenden Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn das Gericht Unklarheiten oder Widersprüche im Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen nicht (hinreichend) aufklärt, sondern diese Ausführungen des Sachverständigen nicht beziehungsweise nicht hinreichend berücksichtigt (…vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, aaO Leitsatz und Rn. 17 f.).
- BGH, 23.04.2024 - VIII ZR 35/23
Handelskauf: Gehörsverletzung bei fehlender Berücksichtigung des Vortrags zum …
Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, juris Rn. 11 mwN;… siehe auch BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 4/20, NJW-RR 2020, 1389 Rn. 17;… vom 1. Juni 2023 - I ZR 154/22, juris Rn. 12; jeweils mwN). - BGH, 06.10.2026 - VIa ZR 1024/23 Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (…BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18 mwN; BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, juris Rn. 11).
- OLG Celle, 25.11.2025 - 3 U 171/24
Umfang der Herstellungsverpflichtung bei Sonder- und Gemeinschaftseigentum; …
Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Partei sich regelmäßig zumindest hilfsweise Ausführungen der Gegenseite und die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände und Tatsachen zu eigen macht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, Rn. 15, beck-online; BGH…, Beschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, Rn. 12, beck-online). - BGH, 28.07.2026 - VIa ZR 46/24
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde der Fahrzeugherstellerin im Diesel-Skandal …
Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (…BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, juris Rn. 11; jeweils mwN). - BGH, 14.07.2026 - VIa ZR 970/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Hersteller wegen …
Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (…BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, juris Rn. 11; jeweils mwN). - BGH, 20.05.2025 - VIII ZR 137/24
Fehlerhafte Annahme einer Bindung: Gehörsverletzung?
Die Nichtzulassungsbeschwerde beanstandet zu Recht, dass das Berufungsgericht die erstinstanzliche Aussage des Zeugen V. zu den Angaben des Klägers im Rahmen der Vertragsverhandlungen - die den entsprechenden zentralen Beklagtenvortrag bestätigten und welche sich die Beklagte überdies auch zumindest konkludent zu Eigen gemacht hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 Rn. 17; vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21, juris Rn. 15; jeweils mwN;… BeckOK-ZPO/Bacher, Stand: 1. März 2025, § 321a Rn. 42) - keine Bedeutung zugemessen und sie damit bei der Entscheidung nicht erwogen hat. - BGH, 22.11.2023 - VII ZR 6/23
Stufenklage des Handelsvertreters auf Provision: Bemessung des Wertes des …
Ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG liegt auch vor, wenn das Berufungsgericht bei der Prüfung der Zulässigkeit der Berufung für den Rechtsmittelführer günstiges und damit letztlich unstreitiges Vorbringen der Gegenpartei nicht in Erwägung gezogen, sondern unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2023 - VI ZR 197/21 Rn. 12, MDR 2023, 1064; Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZR 352/21 Rn. 15, MDR 2022, 1364; Beschluss vom 17. Juni 2020 - VII ZR 111/19, NJW 2020, 3653). - BGH, 14.01.2025 - VIII ZR 100/24
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs in …
- OLG Celle, 04.04.2024 - 2 U 34/23
Zahlung ausstehender Vergütung in Verbindung mit dem Internet-System-Vertrag
- BGH, 09.06.2026 - VIa ZR 273/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines gebrauchten Wohnmobils gegen den …
- KG, 15.04.2024 - 7 U 152/21
Und wieder grüßt die Hinweispflicht!
- OLG Nürnberg, 15.10.2024 - 16 U 1784/21
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Nürnberg, 26.09.2024 - 16 U 3027/22
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Nürnberg, 12.09.2024 - 16 U 64/22
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Nürnberg, 15.10.2024 - 16 U 945/21
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
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