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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 378/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12882
BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 378/04 (https://dejure.org/2005,12882)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2005 - VIII ZR 378/04 (https://dejure.org/2005,12882)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 378/04 (https://dejure.org/2005,12882)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 55/97

    Zur Wirksamkeit von Mietvorauszahlungen gegenüber dem neuen Eigentümer

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 378/04
    Käme das Revisionsgericht bezüglich des Räumungsanspruchs zu dem Ergebnis, daß das Berufungsgericht die Rechtsgrundsätze zur Wirksamkeit einmaliger Mietzinsvorauszahlungen dem Zwangsverwalter gegenüber verkannt habe und aufgrund des Mietvertrages und der Zahlung der 70.000 DM ein Räumungsanspruch nicht bestehe - was jedenfalls nicht von vornherein auszuschließen ist (vgl. BGHZ 37, 347 f. und 137, 106 f.) -, wären das Teilurteil aufzuheben und die Klage bezüglich des Räumungsanspruchs abzuweisen.
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der …

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 378/04
    Ein Teilurteil gemäß § 301 ZPO darf nur ergehen, wenn die Beurteilung des Teilanspruchs, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vom Ausgang des Streits über den Rest des Anspruchs unabhängig ist (BGHZ 107, 236, 242; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91, NJW-RR 1992, 1053 unter I 2).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des …

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 378/04
    Ein Teilurteil gemäß § 301 ZPO darf nur ergehen, wenn die Beurteilung des Teilanspruchs, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vom Ausgang des Streits über den Rest des Anspruchs unabhängig ist (BGHZ 107, 236, 242; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91, NJW-RR 1992, 1053 unter I 2).
  • BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 255/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 378/04
    Bei der Entscheidung über den Zahlungsanspruch ist das Berufungsgericht an sein Teilurteil über den Räumungsanspruch und die hierzu getroffenen Feststellungen nicht gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1967 - VIII ZR 255/64, NJW 1967, 1231).
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 269/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils auf Räumung einer Mietwohnung wegen …

    Ein Teilurteil gemäß § 301 ZPO darf daher nur ergehen, wenn die Beurteilung des durch das Teilurteil entschiedenen Anspruchs, auch unter Berücksichtigung einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vom Ausgang des Streits über die weiteren Ansprüche unabhängig ist (st.Rspr.; Senatsurteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 378/04, MietPrax-AK, § 301 ZPO Nr. 1, unter II; Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 236/05, WM 2007, 1901, Tz. 25).

    Es birgt die Gefahr widersprechender Entscheidungen in sich, weil das Amtsgericht bei der späteren Entscheidung über den Zahlungsanspruch an sein Teilurteil über den Räumungsanspruch und die hierzu getroffenen Feststellungen zum Zahlungsverzug der Beklagten nicht gebunden ist (Senatsurteil vom 22. Juni 2005, aaO).

    An diese Entscheidung wären jedoch das Amtsgericht und auch das Berufungsgericht im nachfolgenden Zahlungsprozess - wie ausgeführt (unter 1) - nicht gebunden (Senatsurteil vom 22. Juni 2005, aaO).

  • BGH, 25.04.2007 - VIII ZR 234/06

    Wirksamkeit einer einmalig geleisteten Mietvorauszahlung gegenüber dem …

    Auf die Revision der Beklagten ist durch den Bundesgerichtshof das Teilurteil vom 26. Juli 2004 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden (Urteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 378/04, MietPrax-AK § 301 ZPO Nr. 1), weil die Voraussetzungen eines Teilurteils nach § 301 ZPO nicht vorlagen.
  • LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14

    Unzulässiges Teilurteil

    Solche Urteilselemente sind insbesondere auch Tatsachenfeststellungen (vgl. z. B. BGH 22.06.2005 VIII ZR 378/04 sowie BAG 23.03.2005 - 4 AZR 243/04).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2012 - 12 U 181/11

    Ansprüche des Klägers gegen Versicherung wegen vertragswidrigen Verhaltens (hier: …

    Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen - auch im Instanzenzug - die den Erlass eines Teilurteils hindern würde (vgl. BGH VIII ZR 378/04, juris Rn. 10), besteht daher nicht.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

    Ein Teilurteil gemäß § 301 ZPO darf daher nur ergehen, wenn die Beurteilung des durch das Teilurteil entschiedenen Anspruchs, auch unter Berücksichtigung einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vom Ausgang des Streits über die weiteren Ansprüche unabhängig ist (st.Rspr.; BGH Urteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 378/04; BGHZ 107, 236; BGH Urteil vom 28.11.2002 VII ZR 270/01).
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