Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1975 - VIII ZR 83/73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,11090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1975, 2081
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.09.1955 - VI ZR 118/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1975 - VIII ZR 83/73
Zu einer derartigen Feststellung ist angesichts des insoweit keiner weiteren Aufklärung bedürftigen Sachverhalts auch das Revisionsgericht befugt (BGH Urt. v. 21. September 1955 - VI ZR 118/54 = LM BGB § 157 (D) Nr. 5). - BGH, 04.12.1964 - Ib ZR 151/63
Auszug aus BGH, 11.06.1975 - VIII ZR 83/73
Der zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte, aber im Rahmen der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) zulässige Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme, Schuldmitübernahme), der hier allein eine Inanspruchnahme der Beklagten als Gesamtschuldnerin neben dem Käufer P rechtfertigen könnte, setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus, - und zwar entweder zwischen dem ursprünglichen Schuldner und dem Beitretenden oder aber zwischen dem Beitretenden und dem Gläubiger (BGH Urt. v. 4. Dezember 1964 - Ib ZR 151/63 = WM 1965, 361;… Reimer Schmidt bei Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. Vorbem. vor § 414 Anm. 6;… Esser, Schuldrecht 4. Aufl. Bd. I S. 419; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 14. Bearbeitung S. 325 f). - BGH, 24.02.1954 - VI ZR 315/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1975 - VIII ZR 83/73
Der mit der Einschaltung der Beklagten in die Vertragsabwicklung verfolgte Vertragszweck - und diesem kommt angesichts des Fehlens einer ausdrücklichen Abrede die Bedeutung eines objektiven Maßstabes für die Ermittlung des Vertragsinhalts zwischen der Beklagten und P zu (BGH Urt. v. 24. Februar 1954 - VI ZR 315/52 = LM BGB § 328 Nr. 6) - rechtfertigt daher nicht die Feststellung, daß die Klägerin nach dem Willen der Vorgenannten ein unmittelbares Recht gegenüber der Beklagten erwerben sollte.
- BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81
Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines …
Das Revisionsgericht kann diese Auslegung hier selbst vornehmen, weil der Sachverhalt aufgrund der vorliegenden Schriftstücke insoweit hinreichend geklärt ist (Senatsurteile vom 11. Juni 1975 - VIII ZR 83/73 = WM 1975, 916; vom 25. Mai 1970 - VIII ZR 253/68 = WM 1970, 877, 878; BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]. - BGH, 14.12.2000 - IX ZR 300/98
Begründung der zu sichernden Hauptschuld durch Übersendung einer …
a) Zwar kann ein Schuldmitübernahmevertrag (§ 305 BGB) auch zwischen dem Schuldner und dem Beitretenden geschlossen werden; es handelt sich dann um einen Vertrag zugunsten des Gläubigers, der die Erfüllung der bereits vorhandenen Schuld auch vom Mitübernehmer verlangen kann (§ 328 BGB), es sei denn, daß nur eine Erfüllungsübernahme gemäß § 329 BGB vorliegt (vgl. BGHZ 72, 246, 250; BGH, Urt. v. 11. Juni 1975 - VIII ZR 83/73, DB 1975, 2081; v. 25. November 1992 - VIII ZR 176/91, NJW-RR 1993, 307, 308). - BayObLG, 07.09.1994 - REMiet 1/94
Unwirksamwerden einer fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses; …
Er setzt vielmehr eine vertragliche Vereinbarung entweder zwischen dem beitretenden Dritten und dem Gläubiger oder zwischen dem Beitretenden und dem ursprünglichen Schuldner voraus (vgl. BGH, WPM 1965, 361, 362; DB 1975, 2081;… Staudinger/Emmerich, aaO., § 554 Rdn. 38; a.A. LG Berlin, GE 1993, 157, 158).Denn der zwischen dem beitretenden Dritten und dem ursprünglichen Schuldner geschlossene Vertrag begründet im Zweifel keinen Forderungserwerb des Gläubigers (§ 329 BGB ; vgl. BGH, DB 1975, 2081).
- LAG Baden-Württemberg, 15.03.2005 - 2 Sa 15/04
Betriebsrente nach Insolvenz
Zu dieser Problematik: BGH 11.06.1975 - VIII ZR 83/73 - DB 1975, 2081; zur Abgrenzung des Schuldbeitritts von der Erfüllungsübernahme: Staudinger/Jagmann BGB [2001] § 329 Rnr. 1 ff, Münchner Kommentar- Gottwald BGB, 4. Aufl. § 329 Rnr. 6 ff, Erman-Westermann BGB 11. Aufl., § 329 Rnr. 1 ff, Palandt-Heinrichs BGB 62. Aufl. § 329 Rnr. 1 ff). - LAG Baden-Württemberg, 21.07.2005 - 21 Sa 89/04
Abgrenzung Schuldbeitritt/Erfüllungsübernahme des Betriebsveräußerers in Bezug …
Zu dieser Problematik: BGH 11.06.1975 - VIII ZR 83/73 - DB 1975, 2081; zur Abgrenzung des Schuldbeitritts von der Erfüllungsübernahme: Staudinger/Jagmann BGB [2001] § 329 Rnr. 1 ff, Münchner Kommentar- Gottwald BGB, 4. Aufl. § 329 Rnr. 6 ff, Ermann-Westermann BGB 11. Aufl., § 329 Rnr. 1 ff, Palandt-Heinrichs BGB 62. Aufl. § 329 Rnr. 1 ff).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.