Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
Titel 3 - Versprechen der Leistung an einen Dritten (§§ 328 - 335) |
Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.
Rechtsprechung zu § 329 BGB
262 Entscheidungen zu § 329 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 13.02.2023 - 22 U 5/22
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 13 UF 21/22
Unterhalt für ein Kind nach Samenspende
- OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
Umweltschutz; Zur Auslegung eines von der Kostenlast der Altlastensanierung im ...
- BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20
Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 09.06.2020 - 3 U 762/19
Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters aus erbrachter Arbeitnehmerüberlassung; ...
- OLG Koblenz, 09.06.2020 - 3 U 762/19
- BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich ...
- BGH, 29.03.2007 - IX ZR 108/05
Vertrag zu Gunsten Dritter durch die Übernahme von Rechtsanwaltskosten
- BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10
Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten ...
- OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 4 U 25/22