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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1921
BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10 (https://dejure.org/2010,1921)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2010 - VIII ZR 90/10 (https://dejure.org/2010,1921)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10 (https://dejure.org/2010,1921)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 573a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erleichterte Kündigung des Vermieters von Wohnraum: Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 573a Abs 1 BGB
    Erleichterte Kündigung des Vermieters von Wohnraum: Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 573a
    Tatsächlich vorhandene Wohnungsanzahl (inkl. Einliegerwohnung) für erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters maßgeblich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen bei einem Wohnhaus mit je einer Wohnung im Erdgeschoss, im Obergeschoss und einer von dem Vermieter genutzten Einliegerwohnung im Untergeschoss

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung - bei Einliegerwohnung in Einfamilienhaus

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Sonderkündigungsrecht einer Einliegerwohnung bei zwei vom Vermieter genutzen Wohneinheiten; § 573a BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 573 a
    Kündigung im Zweifamilienhaus mit zusätzlicher und vom Vermieter genutzter Einliegerwohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 573a Abs. 1
    Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen bei einem Wohnhaus mit je einer Wohnung im Erdgeschoss, im Obergeschoss und einer von dem Vermieter genutzten Einliegerwohnung im Untergeschoss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Sonderkündigungsrecht für Wohnhaus mit drei Wohnungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wohnung über dem Vermieter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus bei zusätzlicher Einliegerwohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter wohnt selbst im Haus - Kündigung wird nur erleichtert, wenn das Gebäude höchstens zwei Wohnungen aufweist

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Keine erleichterte Kündigung des Vermieters, wenn er von drei Wohnungen im Haus zwei selbst nutzt

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Was eine "Wohnung" ist, bestimmt sich im Rahmen einer gem. § 573 a BGB erleichterten Vermieterkündigung nach der Verkehrsanschauung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Kündigung von Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietvertragskündigung nach § 573a BGB und Einliegerwohnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Integration einer Einliegerwohnung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Erleichterte Kündigung durch Vermieter nur bei selbst bewohntem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wann dem Vermieter nicht die erleichterte "Einliegerwohnungs-Kündigung" zugutekommt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    3 Wohnungen bleiben 3 Wohnungen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung ohne Begründung: Manche haben dieses Privileg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erleichterte Kündigung des Vermieters in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht greift nicht bei Dreifamilienhaus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 573a Abs. 1 BGB: Abweichende Nutzung beseitigt Wohnungscharakter nicht! (IMR 2011, 50)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 158
  • MDR 2011, 18
  • NZM 2011, 71
  • ZMR 2011, 363
  • NJ 2011, 77
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 307/07

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts hinsichtlich einer Wohnung im vom …

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10
    Rn. 8 a) Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564 Rn. 20; LG Hamburg, WuM 1994, 215;… Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2006, § 573a Rn. 6;… MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573a Rn. 10;… Bamberger/Roth/Hannappel, BGB, 2. Aufl., § 573a Rn. 14); auf eine eventuelle baurechtswidrige Errichtung kommt es danach schon deshalb nicht an, weil trotz Baurechtswidrigkeit eine tatsächliche Wohnnutzung erfolgen kann (LG Bochum, WuM 1984, 133 f.; LG Köln, WuM 1985, 63;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XI 391; Sonnenschein, NZM 2000, 1, 4;… Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 573a Rn. 4).

    Rn. 11 Das Berufungsgericht stützt sich zur Begründung seiner abweichenden Auffassung zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 25. Juni 2008 (VIII ZR 307/07, aaO).

  • LG Bochum, 07.01.1983 - 5 S 333/82
    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10
    Rn. 8 a) Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend (…vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564 Rn. 20; LG Hamburg, WuM 1994, 215;… Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2006, § 573a Rn. 6;… MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573a Rn. 10;… Bamberger/Roth/Hannappel, BGB, 2. Aufl., § 573a Rn. 14); auf eine eventuelle baurechtswidrige Errichtung kommt es danach schon deshalb nicht an, weil trotz Baurechtswidrigkeit eine tatsächliche Wohnnutzung erfolgen kann (LG Bochum, WuM 1984, 133 f.; LG Köln, WuM 1985, 63;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XI 391; Sonnenschein, NZM 2000, 1, 4;… Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 573a Rn. 4).
  • LG Köln, 25.06.1981 - 1 S 71/81
    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10
    Rn. 8 a) Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend (…vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564 Rn. 20; LG Hamburg, WuM 1994, 215;… Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2006, § 573a Rn. 6;… MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573a Rn. 10;… Bamberger/Roth/Hannappel, BGB, 2. Aufl., § 573a Rn. 14); auf eine eventuelle baurechtswidrige Errichtung kommt es danach schon deshalb nicht an, weil trotz Baurechtswidrigkeit eine tatsächliche Wohnnutzung erfolgen kann (LG Bochum, WuM 1984, 133 f.; LG Köln, WuM 1985, 63;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XI 391; Sonnenschein, NZM 2000, 1, 4;… Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 573a Rn. 4).
  • BGH, 18.02.2015 - VIII ZR 127/14

    Wohnraummietvertrag: Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts für eine Wohnung in …

    Das Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, wenn in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude neben zwei Wohnungen Räume vorhanden sind, in denen eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist, auch wenn diese als Gewerberaum vermietet sind, es sei denn, sie wurden schon vor Abschluss des Mietvertrags, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume genutzt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 25. Juni 2008, VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564; und vom 17. November 2010, VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158).

    Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist - ungeachtet einer etwaigen abweichenden baurechtlichen Einordnung - die Verkehrsanschauung maßgebend (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158 Rn. 8 mwN;… vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564 Rn. 19 f.).

    Da eine eigenständige Haushaltsführung gemeinhin voraussetzt, dass eine Küche oder eine Kochgelegenheit vorhanden ist (Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, aaO Rn. 9), müssen die dafür erforderlichen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom) vorhanden sein.

    Damit verkennt das Berufungsgericht die der Senatsrechtsprechung zugrundeliegenden Grundsätze (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, aaO;… vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, aaO).

  • LG Bochum, 15.04.2014 - 9 S 18/14

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter in einem von ihm …

    (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10).

    (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10) Zur Beurteilung ist die Verkehrsanschauung maßgeblich.

    (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158).

  • BGH, 24.05.2023 - VIII ZR 213/21

    Mieterhöhung bei Ersatz vorhandener Rauchwarnmelder durch gleichwertige Geräte

    Sie übersieht zudem, dass es im Wohnraummietrecht für die Beurteilung, ob eine Wohnung vorliegt, maßgeblich auf die Verkehrsanschauung ankommt, wonach unter einer Wohnung ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich zu verstehen ist, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158 Rn. 8 [zum Begriff der "Wohnung" im Sinne von § 573a Abs. 1 Satz 1 BGB]).
  • BGH, 19.08.2026 - VIII ZR 104/25

    Aus Gewerberäumen wird eine Wohnung: Mietpreisbremse passé?

    Die Frage, ob die Räumlichkeiten bereits vor den Baumaßnahmen nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung objektiv als Wohnung hätten genutzt werden können, beantwortet sich - ungeachtet der baurechtlichen Beurteilung - gemäß der Verkehrsanschauung danach, ob sie als selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich die Führung eines eigenständigen Haushalts ermöglicht hätten (im Anschluss an Senatsurteile vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158 Rn. 8;… vom 18. Februar 2015 - VIII ZR 127/14, NZM 2015, 452 Rn. 15;… vom 24. Mai 2023 - VIII ZR 213/21, NJW-RR 2023, 1250 Rn. 19).

    Rn. 37 c) Die für die Beurteilung, ob im Rahmen des § 556f Satz 1 BGB bei Fällen der Nutzungsänderung neuer, bis zum Stichtag nicht genutzter Wohnraum vorliegt, maßgebliche Frage, ob die Räumlichkeiten bereits vor den Baumaßnahmen nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung objektiv als Wohnung hätten genutzt werden können, beantwortet sich - ungeachtet der baurechtlichen Beurteilung - gemäß der Verkehrsanschauung danach, ob sie als selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich die Führung eines eigenständigen Haushalts ermöglicht hätten (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158 Rn. 8 [zu § 573a BGB];… vom 18. Februar 2015 - VIII ZR 127/14, NZM 2015, 452 Rn. 15 [zu § 573a BGB];… vom 24. Mai 2023 - VIII ZR 213/21, NJW-RR 2023, 1250 Rn. 19 [zur Anwendung von Wohnraummietrecht]; vgl. auch BVerwGE 38, 290, 293; 72, 233, 235; BVerwG, NJW-RR 1990, 1425, 1426 f.).

    Rn. 38 Dies setzt - wie der Senat im Rahmen der Vorschrift des § 573a Abs. 1 Satz 1 BGB für die Frage, ob ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vorliegt, entschieden hat und worauf nach Ansicht der Revision mit Recht auch in der vorliegenden Fallgestaltung abzustellen ist - jedenfalls voraus, dass die Räumlichkeiten neben einem Wohn-/Schlafraum über eine Toilette und ein eingerichtetes Bad (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, aaO Rn. 9;… Senatsbeschlüsse vom 10. August 2010 - VIII ZR 316/09, VIII ZR 50/10, WuM 2010, 679 Rn. 4) sowie über eine Küche oder Kochgelegenheit verfügen, wobei nicht erforderlich ist, dass diese eingerichtet sind; es müssen lediglich die hierfür erforderlichen Versorgungsanschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom vorhanden sein (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, aaO;… vom 18. Februar 2015 - VIII ZR 127/14, aaO).

  • AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19

    Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!

    Ein Wohnhaus, in dem sich neben je einer Wohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss eine selbständig als Wohnung nutzbare Einliegerwohnung befindet, ist jedoch dann kein "Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" im Sinne des § 573a Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter neben der Erdgeschosswohnung auch die Einliegerwohnung nutzt (BGH GE 2011, 50 = WuM 2011, 34 = NZM 2011, 71 = ZMR 2011, 363).

    Danach wird unter einer Wohnung "ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich verstanden, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht" (BGH NZM 2011, 71; NZM 2015, 452; LG Hamburg WuM 1994, 215; LG Aachen WuM 1993, 617; LG Bochum WuM 1984, 133;… Sternel Mietrecht aktuell Rdn. XI 397).

  • LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarfs rechtsmissbräuchlich bei …

    Dann handelt es sich um ein Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10, juris Rn. 10 f.;… Urteil vom 18.02.2015, Az. VIII ZR 127/14, juris Rn. 18;… Blank in Schmidt-Futterer, a.a.O., § 573a Rn. 25).

    Dies hat sich auch im Zeitpunkt der Kündigungserklärung nicht geändert, so dass es auf die obergerichtlich umstrittene und höchtsgerichtlich bislang offen gelassene Frage, ob hinsichtlich des Wohnungsbestandes der Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses oder der Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich ist, nicht ankommt (offen gelassen auch BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10, juris Rn. 12).

  • AG Hamburg-Bergedorf, 10.01.2012 - 409 C 146/10

    Geltendmachung von Mietminderung auf Grund von Feuchtigkeitsschäden

    In seinem Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 90/10 hat der BGH lediglich festgestellt, dass in dem dort zu entscheidenden Fall drei Wohnungen tatsächlich vorhanden waren und deshalb die erleichterte Kündigungsmöglichkeit aus § 573a BGB nicht bestanden habe.
  • AG Gießen, 17.01.2025 - 46 C 55/24

    Rechtsmissbräuchliche Zahlungsverzugskündigung nach Mieterhöhung und erleichterte …

    Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist - ungeachtet einer etwaigen abweichenden baurechtlichen Einordnung - die Verkehrsanschauung maßgebend (vgl. BGH NZ;… 2015, 452 Rn. 15; NZM 2011, 71 = NJW-RR 2011, 158 Rn. 8 mwN;… NZM 2008, 682 = WuM 2008, 564 Rn. 19 f.).

    Da eine eigenständige Haushaltsführung voraussetzt, dass eine Küche oder eine Kochgelegenheit vorhanden ist (BGH NZM 2011, 71 = NJW-RR 2011, 158 Rn. 9), müssen die dafür erforderlichen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom) vorhanden sein.

  • AG Stuttgart, 04.04.2023 - 31 C 4334/22

    Fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens; erleichterte Kündigung des …

    Dies gilt auch dann, wenn die dritte (Dachgeschoss-) Wohnung vom Vermieter als Büro und Atelier verwendet wird (Anschluss BGH, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10).

    Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die dritte Wohnung wie hier als Teil seiner eigenen Wohnung nutzt (BGH, Urt. v.17.11.2010, VIII ZR 90/10).

  • AG Koblenz, 10.04.2025 - 152 C 2003/24

    Wohnung oder nicht - das ist hier die Frage!

    Rn. 24 a) Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend (BGH NJW-RR 2008, 1329; BGH NZM 2011, 71).
  • AG Nürtingen, 20.12.2016 - 10 C 2353/15
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