Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
Kapitel 5 - Beendigung des Mietverhältnisses (§§ 568 - 576b) |
Unterkapitel 2 - Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit (§§ 573 - 574c) |
(1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
Rechtsprechung zu § 573a BGB
83 Entscheidungen zu § 573a BGB in unserer Datenbank:
- LG Traunstein, 03.05.2023 - 3 S 2451/22
Berufung, Mieter, Wohnnutzung, Wohnung, Vermieter, Nutzung, Revision, Auflage, ...
- AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19
Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!
- BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13
Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.02.2015 - VIII ZR 127/14
Wohnraummietvertrag: Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts für eine Wohnung in ...
Zum selben Verfahren:
- AG Bochum, 05.12.2013 - 83 C 99/13
- LG Bochum, 15.04.2014 - 9 S 18/14
Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter in einem von ihm ...
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
Wohnraummiete in einem "Reihenhausblock": Realteilung eines mit ...
- LG Traunstein, 03.05.2023 - 17 HKO 5744/20
Keine Kündigungsprivilegierung nach § 573a BGB bei nur gelegentlicher Nutzung ...
- BGH, 14.11.2018 - VIII ZR 109/18
Kündigungsschutzklausel eines kommunalen Wohnungsträgers bei ...
Querverweise
Auf § 573a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse