Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
Kapitel 5 - Beendigung des Mietverhältnisses (§§ 568 - 576b) |
Unterkapitel 2 - Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit (§§ 573 - 574c) |
(1) Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Fortsetzung bestimmend gewesen war.
(2) 1Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis, dessen Fortsetzung auf unbestimmte Zeit durch Urteil bestimmt worden ist, so kann der Mieter der Kündigung widersprechen und vom Vermieter verlangen, das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. 2Haben sich die Umstände verändert, die für die Fortsetzung bestimmend gewesen waren, so kann der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nur nach § 574 verlangen; unerhebliche Veränderungen bleiben außer Betracht.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
Rechtsprechung zu § 574c BGB
16 Entscheidungen zu § 574c BGB in unserer Datenbank:
- LG München I, 30.11.2016 - 14 S 22534/14
Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei andauernder Depression des Mieters
Zum selben Verfahren:
- AG München, 07.11.2014 - 411 C 15579/14
Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung trotz Erkrankung des Mieters
- AG München, 07.11.2014 - 411 C 15579/14
- BGH, 15.03.2022 - VIII ZR 81/20
Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20
Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich ...
- LG Heidelberg, 27.02.2020 - 5 S 36/19
Räumungs- und Herausgabeverlangen betreffend eine Wohnung nach Kündigung wegen ...
- BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20
- LG Berlin, 07.12.2023 - 67 S 20/23
Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nur bei angemessener Miete
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") ...
- LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
Zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden ...
- AG Karlsruhe, 27.07.2012 - 6 C 386/11
Anspruch eines Vermieters auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung wegen ...
- BGH, 26.10.2022 - VIII ZR 390/21
Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei unabsehbar ...
Querverweise
Auf § 574c BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)