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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10232
BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22 (https://dejure.org/2023,10232)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2023 - VIII ZR 99/22 (https://dejure.org/2023,10232)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 (https://dejure.org/2023,10232)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zwingende Zustellvorschrift bei Zustellung eines Versäumnisurteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 S 3 ZPO, § 182 Abs 2 Nr 6 ZPO, § 189 ZPO
    Zwingende Zustellvorschrift bei Zustellung eines Versäumnisurteils

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vermerken des Datums der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks als zwingende Zustellungsvorschrift; Schutzbedürftigkeit des Zustellungsadressaten und Dokumentation des Zeitpunkts der Bekanntgabe

  • Betriebs-Berater

    Zustellvermerk des § 180 S. 3 ZPO ist zwingende Zustellungsvorschrift i. S. d. § 189 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 180 S. 1-3; ZPO § 189
    Vermerken des Datums der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks als zwingende Zustellungsvorschrift; Schutzbedürftigkeit des Zustellungsadressaten und Dokumentation des Zeitpunkts der Bekanntgabe

  • datenbank.nwb.de

    Zwingende Zustellvorschrift bei Zustellung eines Versäumnisurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustellungsdatum muss auf die Zustellungsurkunde

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gelben Umschlag bloß nicht wegwerfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Förmliche Zustellung - und das nicht auf dem Umschlag vermerkte Zustelldatum

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Datumsvermerk als zwingende Voraussetzung einer Zustellung - Datumsvermerk als zwingende Voraussetzung einer Zustellung

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Ersatzzustellung: Datumsvermerk des Zustellers ist zwingende Zustellungsvorschrift i.S.d. § 189 ZPO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Zustellers zur Vornahme eines Vermerks des Zustellungsdatums auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustellungsdatum muss auf die Zustellungsurkunde! (IMR 2023, 296)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2283
  • NJW-RR 2023, 766
  • ZIP 2023, 1214
  • MDR 2023, 797
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Zustellung eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellvorschrift

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 Satz 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, handelt es sich um eine zwingende Zustellungsvorschrift im Sinne des § 189 ZPO mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081 Rn. 15 ff.).

    Mit Beschluss vom 29. Juli 2022 - nach Erlass des Berufungsurteils - hat er sich indes der zweiten Auffassung angeschlossen und - nunmehr in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzhof - entschieden, dass es sich bei § 180 Satz 3 ZPO um eine zwingende Zustellungsvorschrift handelt und das Schriftstück bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs (§ 189 ZPO) als zugestellt gilt (AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081 Rn. 15 ff.).

    Rn. 20 (2) In systematischer Hinsicht verdeutlicht hingegen der Umstand, dass die Pflicht, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, ausdrücklich in der die Art und Weise dieser Form der Ersatzzustellung regelnden Vorschrift des § 180 ZPO enthalten ist und nicht in der Vorschrift über die - nur dem Nachweis dienende (…vgl. BT-Drucks. 14/4554, S. 22) - Beurkundung der Zustellung (§ 182 ZPO), dass es sich bei der Anbringung des Vermerks um einen Bestandteil der Ersatzzustellung und nicht lediglich um einen Beurkundungsvorgang handeln soll (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081 Rn. 22).

    Dass dieser Bestandteil vom Gesetzgeber wiederum als wesentlich angesehen wird, ergibt sich daraus, dass die Vorschrift des § 182 Abs. 2 ZPO über den notwendigen Inhalt der Zustellungsurkunde in Nr. 6 die Aufnahme einer Bemerkung über das Anbringen des Vermerks als Nachweis für die Erfüllung der nach § 180 Satz 3 ZPO bestehenden Pflicht verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, aaO mwN).

    Rn. 23 (b) Im Hinblick auf diesen bei der Auslegung zu beachtenden verfassungsrechtlichen Rahmen (…vgl. hierzu Senatsurteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16, aaO Rn. 53 [zu § 189 ZPO]) kommt bei der Beantwortung der Frage, ob die Verpflichtung zur Anbringung des Vermerks über das Zustellungsdatum eine zwingende Zustellungsvorschrift darstellt, dem Umstand maßgebliche Bedeutung zu, dass der Gesetzgeber bei dieser Form der Ersatzzustellung den Vorgang der körperlichen Übergabe eines zuzustellenden Schriftstücks als Grundform der Bekanntgabe (vgl. § 166 Abs. 1, § 177 ZPO) durch das Einlegen in einen Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung ersetzt und hieran gemäß § 180 Satz 2 ZPO die Fiktion der Bekanntgabe geknüpft hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081 Rn. 19;… BFHE 244, 536 Rn. 71).

    Die Anbringung des Vermerks nach § 180 Satz 3 ZPO soll eine hieraus für den Zustellungsadressaten folgende Ungewissheit über den genauen Zeitpunkt der Zustellung und damit über den Beginn einer gegebenenfalls mit der Einlegung in Gang gesetzten Frist ausgleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, aaO; BT-Drucks. 14/4554, S. 22).

    Damit stellt aber nicht nur die Einlegung in den Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung, sondern auch der Vermerk ein Surrogat für die körperliche Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks dar und ist somit als notwendiger Teil der Bekanntgabe anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, aaO mwN).

    Rn. 24 (4) Dieser Auslegung steht - anders als das Berufungsgericht gemeint hat - die Begründung des Regierungsentwurfs zum Zustellungsreformgesetz nicht entgegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081 Rn. 24).

    Vielmehr ist mit der Anwendung des § 189 ZPO auf diese Fälle sichergestellt, dass insbesondere eine Notfrist - wie hier die Einspruchsfrist - erst mit dem tatsächlichen Zugang des Schriftstücks beim Zustellungsadressaten zu laufen beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081 Rn. 29; vgl. auch BVerfG, NVwZ 2020, 1661 Rn. 20).

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des …

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Der Zeitpunkt der Bekanntgabe soll dokumentiert werden (vgl. nur Senatsurteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16, BGHZ 214, 294 Rn. 38 mwN).

    Zudem gewährleisten die Vorschriften über die Zustellung den Anspruch des Zustellungsadressaten auf rechtliches Gehör, indem sie sicherstellen, dass der Betroffene Kenntnis von dem zuzustellenden Dokument nehmen und seine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darauf einrichten kann (vgl. BVerfGE 67, 208, 211;… BGH, Urteile vom 26. Juni 2012 - VI ZR 241/11, BGHZ 193, 353 Rn. 26; vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16, aaO Rn. 38, 57 mwN;… siehe auch BT-Drucks. 14/4554, S. 13).

    Rn. 23 (b) Im Hinblick auf diesen bei der Auslegung zu beachtenden verfassungsrechtlichen Rahmen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16, aaO Rn. 53 [zu § 189 ZPO]) kommt bei der Beantwortung der Frage, ob die Verpflichtung zur Anbringung des Vermerks über das Zustellungsdatum eine zwingende Zustellungsvorschrift darstellt, dem Umstand maßgebliche Bedeutung zu, dass der Gesetzgeber bei dieser Form der Ersatzzustellung den Vorgang der körperlichen Übergabe eines zuzustellenden Schriftstücks als Grundform der Bekanntgabe (vgl. § 166 Abs. 1, § 177 ZPO) durch das Einlegen in einen Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung ersetzt und hieran gemäß § 180 Satz 2 ZPO die Fiktion der Bekanntgabe geknüpft hat (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081 Rn. 19;… BFHE 244, 536 Rn. 71).

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende …

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Rn. 17 Hingegen ordnen der Bundesfinanzhof (…BFHE 235, 255 Rn. 9 mwN;… 241, 107 Rn. 40 f.; 244, 536 Rn. 63 ff. [Großer Senat];… Beschluss vom 15. Mai 2020 - IX B 119/19, juris Rn. 3 mwN) und Teile vor allem der verwaltungs- und finanzgerichtlichen Literatur (…vgl. etwa Schoch/Schneider/Schenk, Verwaltungsrecht, Stand: Januar 2020, § 56 VwGO Rn. 74;… Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 56 Rn. 81;… Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: August 2019, § 53 FGO Rn. 120) die Verpflichtung des Zustellers zur Anbringung des Vermerks nach § 180 Satz 3 ZPO als zwingende Zustellungsvorschrift ein.

    Rn. 23 (b) Im Hinblick auf diesen bei der Auslegung zu beachtenden verfassungsrechtlichen Rahmen (…vgl. hierzu Senatsurteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16, aaO Rn. 53 [zu § 189 ZPO]) kommt bei der Beantwortung der Frage, ob die Verpflichtung zur Anbringung des Vermerks über das Zustellungsdatum eine zwingende Zustellungsvorschrift darstellt, dem Umstand maßgebliche Bedeutung zu, dass der Gesetzgeber bei dieser Form der Ersatzzustellung den Vorgang der körperlichen Übergabe eines zuzustellenden Schriftstücks als Grundform der Bekanntgabe (vgl. § 166 Abs. 1, § 177 ZPO) durch das Einlegen in einen Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung ersetzt und hieran gemäß § 180 Satz 2 ZPO die Fiktion der Bekanntgabe geknüpft hat (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081 Rn. 19; BFHE 244, 536 Rn. 71).

    Für einen tatsächlichen Zugang des Versäumnisurteils hätte der Beklagte dieses an diesem Tag "in die Hand" bekommen müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 12. September 2019 - IX ZR 262/18, NJW-RR 2019, 1465 Rn. 31; BFHE 244, 536 Rn. 65 ff.; jeweils mwN).

  • BGH, 31.03.2003 - II ZB 12/01

    Beginn der Berufungsfrist bei Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten mit …

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Sie soll dem Zustellungsadressaten, der die an die Zustellung geknüpfte Rechtsfolge für und gegen sich gelten lassen muss, zu seinem Schutz den Tag der Zustellung bekannt geben (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2003 - II ZB 12/01, NJOZ 2003, 1050 unter II 1 [zu § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO aF]).

    Denn bereits die von § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der bis zum 30. Juni 2002 gültigen Fassung (nachfolgend aF) angeordnete Verpflichtung des Postbediensteten, im Falle der Ersetzung der Übergabe einer Abschrift der Zustellungsurkunde (§ 195 Abs. 2 Satz 1 ZPO aF) den Tag der Zustellung auf der Sendung zu vermerken, wurde als zwingende Zustellungsvorschrift verstanden, deren Nichteinhaltung - wegen der früheren Vorschrift zur Heilung von Zustellungsmängeln (§ 187 Satz 1 ZPO aF) - zwar nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Zustellung führte, aber zur Folge hatte, dass sie den Lauf von Notfristen nicht in Gang setzte (§ 187 Satz 2 ZPO aF; vgl. grundlegend Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 9. November 1976 - GmS-OGB 2/75, BGHZ 67, 355, 357 ff.; siehe ferner BGH, Beschluss vom 31. März 2003 - II ZB 12/01, NJOZ 2003, 1050 unter II 1).

  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Rn. 9 Zwar sei nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 67, 355) § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der bis zum 30. Juni 2002 gültigen Fassung als zwingende Zustellvorschrift anerkannt gewesen, bei deren Verletzung die Zustellung nicht unwirksam, der Mangel indes erst nach Maßgabe von § 187 ZPO in der bis zum 30. Juni 2002 gültigen Fassung durch einen tatsächlichen Zugang beim Zustellungsempfänger geheilt werde.

    Denn bereits die von § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der bis zum 30. Juni 2002 gültigen Fassung (nachfolgend aF) angeordnete Verpflichtung des Postbediensteten, im Falle der Ersetzung der Übergabe einer Abschrift der Zustellungsurkunde (§ 195 Abs. 2 Satz 1 ZPO aF) den Tag der Zustellung auf der Sendung zu vermerken, wurde als zwingende Zustellungsvorschrift verstanden, deren Nichteinhaltung - wegen der früheren Vorschrift zur Heilung von Zustellungsmängeln (§ 187 Satz 1 ZPO aF) - zwar nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Zustellung führte, aber zur Folge hatte, dass sie den Lauf von Notfristen nicht in Gang setzte (§ 187 Satz 2 ZPO aF; vgl. grundlegend Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 9. November 1976 - GmS-OGB 2/75, BGHZ 67, 355, 357 ff.; siehe ferner BGH, Beschluss vom 31. März 2003 - II ZB 12/01, NJOZ 2003, 1050 unter II 1).

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 59/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Wirksamkeit der Zustellung des …

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Rn. 8 Auch ein etwa fehlender Vermerk über das Zustellungsdatum auf dem Umschlag führe nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 59/17).

    Im Beschluss vom 14. Januar 2019, auf den sich das Berufungsgericht in seiner Entscheidung bezogen hat, hat der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs (noch) die erste Auffassung für richtig gehalten (AnwZ (Brfg) 59/17, juris Rn. 8 ff. [aufgehoben durch BVerfG, NVwZ 2020, 1661]).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2021 - 3 Sa 45/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellungsurkunde - fehlender Vermerk …

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Rn. 16 aa) Nach einer vor allem in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in Teilen der Literatur vertretenen Ansicht soll die Anbringung des Vermerks nicht als zwingende Voraussetzung einer Zustellung nach § 180 ZPO anzusehen sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 1. August 2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18, juris Rn. 6 ff.;… OVG Schleswig, NJW 2020, 633 Rn. 5; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 2021 - 3 Sa 45/20, juris Rn. 71 ff.;… MünchKommZPO/Häublein/Müller, 6. Aufl., § 180 Rn. 9;… Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 19. Aufl., § 180 Rn. 2;… Prütting/Gehrlein/Marx, ZPO, 14. Aufl., § 180 Rn. 3;… Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 180 Rn. 9).

    Rn. 19 (1) Der Wortlaut des § 180 ZPO spricht - anders als das Berufungsgericht gemeint hat (so aber auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 2021 - 3 Sa 45/20, juris Rn. 72) - nicht deshalb gegen eine Einordnung der Verpflichtung zur Anbringung eines Vermerks über das Datum der Zustellung als zwingende Zustellungsvorschrift, weil die hierzu in Satz 3 getroffene Bestimmung den übrigen Sätzen der Vorschrift, insbesondere der Regelung zur Wirkung der Einlegung in den Briefkasten (Satz 2), nachfolgt.

  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Rn. 22 (a) Die (förmliche) Zustellung dient der Sicherung des Nachweises von Zeit und Art der Übergabe des Schriftstücks, weil sich an die Zustellung wichtige prozessuale Wirkungen knüpfen (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 1978 - VIII ZR 24/77, NJW 1978, 1058 unter II 3 c bb; vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 307/11, NJW 2013, 387 Rn. 31).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18

    Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher …

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Für einen tatsächlichen Zugang des Versäumnisurteils hätte der Beklagte dieses an diesem Tag "in die Hand" bekommen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2019 - IX ZR 262/18, NJW-RR 2019, 1465 Rn. 31;… BFHE 244, 536 Rn. 65 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 24/77

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
    Rn. 22 (a) Die (förmliche) Zustellung dient der Sicherung des Nachweises von Zeit und Art der Übergabe des Schriftstücks, weil sich an die Zustellung wichtige prozessuale Wirkungen knüpfen (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 1978 - VIII ZR 24/77, NJW 1978, 1058 unter II 3 c bb;… vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 307/11, NJW 2013, 387 Rn. 31).
  • BGH, 26.06.2012 - VI ZR 241/11

    Verfahren bei Zustellungen: Verfahrensfehlerhafte Anordnung der Benennung eines …

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen …

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 112/14

    Klage gegen englische Limited in Deutschland: Verlust der Partei- und …

  • OLG Karlsruhe, 01.08.2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch …

  • BFH, 15.05.2020 - IX B 119/19

    Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten; tatsächlicher Zugang

  • BFH, 21.09.2011 - I R 50/10

    Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen - …

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2019 - 2 MB 20/19

    Datumsvermerk auf dem Umschlag; Unwirksamkeit der Zustellung

  • BVerwG, 06.08.2026 - 5 C 6.24

    Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung nur durch elektronisches …

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zur papiergebundenen Zustellung muss der Zustellungsadressat das Dokument für einen tatsächlichen Zugang im Sinne des § 189 ZPO "in den Händen halten" bzw. "in die Hand bekommen" (stRspr, vgl. etwa BFH…, Beschluss vom 6. Mai 2014 - GrS 2/13 - BFHE 244, 536 Rn. 65 ff.;… Urteil vom 15. April 2026 - X R 28/24 - BB 2026, 1695 Rn. 13; BGH, Urteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 - NJW-RR 2023, 766 Rn. 30; BSG…, Beschluss vom 9. April 2024 - B 5 R 101/23 AR - juris Rn. 2, jeweils m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2024 - 1 Ss OWi 44/24

    Bußgeldsache: Voraussetzung der Verjährungsunterbrechung, Wirksamkeit der …

    Rn. 17 Bei der Verpflichtung nach § 180 Satz 3 ZPO handelt es sich nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um eine zwingende Zustellungsvorschrift i.S.d. § 189 ZPO mit der Folge, dass das eingelegte Schriftstück bei einer Missachtung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 18 ff.;… Beschlüsse vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 -, juris Rn. 15 ff. in Abkehr von BGH, Beschluss vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 59/17 -, juris, sowie vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 10; vgl. auch dem folgend OLG Koblenz, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 10 U 472/23 -, juris Rn. 21 sowie BayObLG, Beschluss vom 31. Juli 2023 - 102 AR 128/23 e -, juris Rn. 18; noch a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. August 2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 1 Ss (OWi) 172/21 -, juris; Lampe in: KK-OWiG, 5. Aufl., § 51 Rn. 35).

    Der Bundesgerichtshof stellt insoweit ausgehend davon, dass der Wortlaut des § 180 ZPO einem solchen Verständnis nicht entgegenstehe, neben der systematischen Erwägung, dass die Pflicht, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, ausdrücklich in der die Art und Weise dieser Form der Ersatzzustellung regelnden Vorschrift des § 180 ZPO und nicht in der Vorschrift des § 182 ZPO über die - nur dem Nachweis dienende (…vgl. BT-Drucks. 14/4554, S. 22) - Beurkundung der Zustellung geregelt sei (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 20), insbesondere auf den Willen des Gesetzgebers (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 24 ff.) und den Schutzzweck der Verpflichtung aus § 180 Satz 3 ZPO ab, die im Hinblick darauf, dass sich an die Zustellung prozessuale Wirkungen knüpfen, die Ungewissheit über den genauen Zeitpunkt der Zustellung und damit über den Beginn einer gegebenenfalls mit der Einlegung in Gang gesetzten Frist für den Zustellungsadressaten ausgleichen und ihm so ermöglichen soll, seine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darauf einzurichten (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 22 f.).

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig stützt sich ausdrücklich auf frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 59/17 -, juris), die dieser durch seine dargelegte jüngste Rechtsprechung aufgegeben hat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 18 ff.; Beschlüsse vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 -, juris Rn. 15 ff. und vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 10).

    Rn. 30 Ein tatsächlicher Zugang des am 9. Juni 2023 im Briefkasten der Betroffenen eingelegten Bußgeldbescheids bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 1. Alt. OWiG bei der Betroffenen selbst, der voraussetzen würde, dass sie den Bußgeldbescheid bis dahin "in die Hand" bekam (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 30 m.w.N.), ist dem in der Akte dokumentierten Verfahrensgang nicht zu entnehmen.

  • BGH, 09.07.2026 - V ZB 17/26

    Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der einmonatigen Berufungsfrist des …

    Ist die Vorschrift demgegenüber verletzt, gilt das Schriftstück erst mit dem tatsächlichen Zugang nach § 189 ZPO als zugestellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22, NJW-RR 2023, 766 Rn. 18 ff.).

    Rn. 6 b) Richtig sieht das Berufungsgericht weiter, dass gemäß § 418 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 371b Satz 1 ZPO der Gegenbeweis der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen - einschließlich des Vermerks des Zustellungsdatums auf dem Umschlag - grundsätzlich möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22, NJW-RR 2023, 766 Rn. 28).

  • OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23

    Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

    Der Bundesgerichtshof hat mit Versäumnisurteil vom 15.03.2023 - VIII ZR 99/22 (für einen Fall, in dem auf dem Umschlag gar kein Datum vermerkt war) entschieden, dass es sich bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 Satz 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, um eine zwingende Zustellungsvorschrift im Sinne des § 189 ZPO handelt mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt, vgl. dort insb.
  • BayObLG, 31.07.2023 - 102 AR 128/23

    Willkürlicher Verweisungsbeschluss bei Verneinung der örtlichen Zuständigkeit

    Rn. 19 Die über den Zustellungsvorgang zu erstellende Urkunde dient lediglich dem Nachweis der Zustellung, § 182 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2023, VIII ZR 99/22, NJW-RR 2023, 766 Rn. 20).

    Anders als die Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften im Sinne von § 189 Alt. 2 ZPO, etwa der in § 180 Satz 3 ZPO statuierten Verpflichtung (vgl. BGH NJW-RR 2023, 766 Rn. 18), führen Fehler oder Lücken in der Zustellungsurkunde nicht ohne Weiteres zu einer Unwirksamkeit der Zustellung, die nur durch tatsächlichen Zugang gemäß § 189 ZPO geheilt werden könnte.

  • BGH, 22.08.2023 - AnwZ (Brfg) 14/23

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung: Fehlender Vermerk des Zustellungsdatums …

    Rn. 10 (1) Anders als bei einer Ersatzzustellung gemäß § 180 ZPO, bei der die Verpflichtung des Zustellers, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, in § 180 Satz 3 ZPO gesondert geregelt ist und eine zwingende Zustellungsvorschrift im Sinne von § 189 ZPO darstellt mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22, NJW-RR 2023, 766 Rn. 14 ff.;… Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, NJW 2022, 3081 Rn. 15 ff.), ist ein solcher Vermerk für die Wirksamkeit einer Zustellung durch Aushändigung an den Adressaten gemäß § 177 ZPO nicht erforderlich.
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2026 - 9 LA 140/24

    Ablehnunt des Antrags der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen Festsetzung …

    Soweit in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, dass bei fehlendem Datumsvermerk auf dem Briefumschlag des zuzustellenden Schriftstücks (vgl. § 180 ZPO) ein Verstoß gegen eine zwingende Zustellungsvorschrift vorliege und eine Heilung gemäß § 189 ZPO bzw. § 8 VwZG in einem solchen Fall nur durch den tatsächlichen Zugang beim Zustellungsadressaten - d. h. nur wenn dieser das Schriftstück tatsächlich in den Händen halte - erreicht werde (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15.3.2023 - VIII ZR 99/22 - juris Rn. 18 m.w.N.; BFH…, Beschluss vom 6.5.2014 - GrS 2/13 - juris Rn. 78), ergibt sich daraus nichts anderes.

    Hingegen handelt es sich bei dem Datumsvermerk auf dem Briefumschlag um eine ausdrücklich vom Gesetzgeber in § 180 Satz 3 ZPO enthaltene Regelung über die Art und Weise der Form der Ersatzzustellung, die zum einen der besonderen Schutzbedürftigkeit des Zustellungsadressaten gerecht werden und die zum anderen den Anspruch des Zustellungsadressaten auf rechtliches Gehör gewährleisten soll, indem sie sicherstellt, dass der Betroffene Kenntnis von dem zuzustellenden Dokument nehmen und seine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darauf einrichten kann (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15.3.2023, a. a. O., Rn. 20 ff. m. w. N.).

  • VG Minden, 13.07.2023 - 12 K 2656/20

    Datumsvermerk über die Zustellung, Hinterbliebenenversorgung, Unterhaltsbeitrag, …

    Rn. 38 So auch: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 2 MB 20/19 -, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 D 127/16 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 6 S 1870/15 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 4 ZB 10.3088 -, juris Rn. 8; VG Arnsberg, Gerichtsbescheid vom 28. Dezember 2022 - 1 K 1373/22 -, juris Rn. 18; VG Greifswald, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 3 A 1514/20 HGW -, juris Rn. 17; VG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2019 - 17 K 10666/16 -, n.v.; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 59/17 -, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. August 2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18 -, juris Rn. 6 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - L 29 AS 1328/17 B PKH -, juris Rn. 11 ff.; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 2021 - 3 Sa 45/20 -, juris Rn. 71; anderer Ansicht: BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 6 ff., sowie BGH, Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 -, juris Rn. 15 ff.; BFH, Beschluss vom 15. Mai 2020 - IX B 119/19 -, juris Rn. 3, sowie BFH, Großer Senat, Beschluss vom 6. Mai 2014 - GrS 2/13 -, juris Rn. 63 ff.; SG Marburg, Urteil vom 7. Juli 2010 - S 12 KA 167/10 -, juris Rn. 23; Hessisches LAG, Urteil vom 15. April 2005 - 17/6 Sa 907/04 -, juris Rn. 33.

    Rn. 50 Vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 6 ff., sowie Beschluss vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 -, juris Rn. 15 ff.

    Rn. 58 Vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 23.

  • LG München I, 11.02.2026 - 1 S 7424/25

    Berufungsfrist, Zustellungsurkunde, Gegenbeweis, Ersatzzustellung, …

    Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 09.01.2026 gegen die Wirksamkeit der erfolgten Zustellung eingewandt hat, auf dem Umschlag, in dem sich das ihm im Wege der Ersatzzustellung gem. § 180 ZPO in seinen Briefkasten eingeworfene Urteil befunden habe, sei weder das Datum der Zustellung noch ein Namenszeichen des Zustellers vermerkt gewesen, ist zwar richtig, dass es sich bei der Vorschrift des § 180 Satz 3 ZPO, wonach der Zusteller auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung vermerkt, um eine zwingende Zustellungsvorschrift handelt und das Schriftstück bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs (§ 189 ZPO) als zugestellt gilt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15.03.2023, Az: VIII ZR 99/22, juris Rn 14, 18).

    Für die Zustellungsurkunde gilt, worauf auch der Bundesgerichtshof in der von der Klagepartei zitierten Entscheidung ausdrücklich hinweist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15.03.2023, Az: VIII ZR 99/22, juris Rn 28), gem. § 182 II Satz 2 ZPO die Regelung des § 418 ZPO, d. h. sie begründet vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen, im vorliegenden Fall damit auch dafür, dass das Datum der Zustellung, nämlich der 03.05.2025, auf dem Umschlag, der das zuzustellende Schriftstück enthielt, tatsächlich vermerkt wurde.

    Den dem Kläger gem. § 418 II ZPO grundsätzlich eröffneten Gegenbeweis der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsache, dass auf dem Umschlag das Zustellungsdatum 03.05.2025 vermerkt war (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15.03.2023, Az: VIII ZR 99/22, juris Rn 28), sieht die Kammer nicht als erbracht.

  • BAG, 25.03.2026 - 5 AZR 65/25

    Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO

    Wenn die Klägerin geltend machen möchte, eine Heilung iSv. § 189 ZPO sei bereits am 20. Juli 2024 eingetreten, trägt sie die Darlegungs- und Beweislast dafür (vgl. BGH 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 - Rn. 32).
  • BGH, 30.04.2024 - VIa ZB 7/23

    Sachliche Bescheidung einer unzulässigen sofortigen Beschwerde

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2024 - 1 AGH 33/24

    Anforderungen an die wirksame Bekanntgabe einer Widerrufsverfügung; Heilung von …

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.02.2025 - 1 AGH 45/24
  • AG Waldkirch, 02.03.2026 - 2 OWi 5700 Js 3558/26

    Verjährung, Unterbrechung, Zustellung, Wirksamkeit, Heilung eines …

  • BSG, 19.09.2024 - B 9 SB 10/24 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ersatzzustellung nach § 180 S 3 ZPO - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2025 - 1 B 804/25

    Untersagung der Besetzung des Dienstpostens des Sachbearbeiters mit einem anderen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 257/24

    Verwerfung eines asylrechtlichen Antrags auf Zulassung der Berufung

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 1 AGH 41/23
  • VG Hamburg, 20.10.2025 - 16 K 3534/24

    Teilwiderruf und teilweise Rückforderung einer bewilligten und ausgezahlten …

  • VG München, 19.02.2025 - M 28 K 22.6551

    Straßenrechtliche Widmung, Konkludente Zustimmung des vormaligen Eigentümers zur …

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.08.2024 - 1 AGH 15/24

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2024 - 5 K 2442/21

    Abrechnungsbescheid, Zugangsnachweis

  • VG Köln, 14.08.2024 - 10 K 5431/21
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