Finanzgerichtsordnung
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
Abschnitt II - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 51 - 62a) |
(1) Anordnungen und Entscheidungen, durch die eine Frist in Lauf gesetzt wird, sowie Terminbestimmungen und Ladungen sind den Beteiligten zuzustellen, bei Verkündung jedoch nur, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Zugestellt wird von Amts wegen nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung.
(3) 1Wer seinen Wohnsitz oder seinen Sitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, hat auf Verlangen einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen. 2Geschieht dies nicht, so gilt eine Sendung mit der Aufgabe zur Post als zugestellt, selbst wenn sie als unbestellbar zurückkommt.
Rechtsprechung zu § 53 FGO
485 Entscheidungen zu § 53 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 29.11.2022 - VIII B 141/21
Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils an das elektronische Anwaltspostfach ...
- BFH, 19.02.2019 - II B 85/17
Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung, Vertretungszwang, Darlegungsanforderungen
- FG Hamburg, 31.08.2023 - 4 K 75/22
Zollrecht; Prozessrecht; Finanzgerichtsordnung: Zu den Voraussetzungen und Folgen ...
- BFH, 12.11.2019 - VIII S 18/19
Beschwerde gegen den Beschluss des FG, die öffentliche Zustellung eines Urteils ...
- BFH, 19.10.2022 - X R 14/21 Corona
Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den ...
- FG München, 18.04.2023 - 12 K 977/20
Teilweise unzulässige Wiederaufnahmeklage - unbegründete Nichtigkeitsklage
- BFH, 10.08.2023 - X S 9/23
Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung ...
- BFH, 02.12.2020 - II R 22/18
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen ...
- BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20
Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten ...
- BFH, 30.11.2011 - VI B 22/11
Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO - ...
§ 53 FGO in Nachschlagewerken
- § 53 FGO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Zustellung (Deutschland)