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   BFH, 10.08.2023 - X S 9/23   

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https://dejure.org/2023,25528
BFH, 10.08.2023 - X S 9/23 (https://dejure.org/2023,25528)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2023 - X S 9/23 (https://dejure.org/2023,25528)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2023 - X S 9/23 (https://dejure.org/2023,25528)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 42 Abs 2, ZPO § 49, ZPO § 168 Abs 1 S 2, ZPO § 176 Abs 1, ZPO § 176 Abs 2, FGO § 51 Abs 1 S 1, FGO § 53 Abs 2
    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung von Dokumenten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO, § 49 ZPO, § 168 Abs 1 S 2 ZPO, § 176 Abs 1 ZPO, § 176 Abs 2 ZPO
    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung von Dokumenten

  • IWW

    § 133a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 42 Abs. 2, § 49 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 53 Abs. 2 FGO, § 176 Abs. 2 ZPO, § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 12 FGO, § 168 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 176 Abs. 1 ZPO, Art. 5 Abs. 1 EMRK

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung von Dokumenten

  • Betriebs-Berater

    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung von Dokumenten

  • rewis.io

    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung von Dokumenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung von Dokumenten

  • rechtsportal.de

    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung von Dokumenten

  • datenbank.nwb.de

    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung von Dokumenten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - und seine Befangenheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Übermittlung von Dokumenten - nur an Verfahrensbevollmächtigte?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 11.04.2024 - 51766/21

    RYAKIN AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus BFH, 10.08.2023 - X S 9/23
    Mit dem Senatsbeschluss vom 28.03.2023 - X S 20/22 ist der Antrag des Klägers, Antragstellers und Rügeführers (Rügeführer) auf Beiordnung eines Notanwalts für eine Entschädigungsklage abgelehnt worden.

    aa) X hat den Senatsbeschluss vom 28.03.2023 - X S 20/22 ordnungsgemäß --wie in § 53 Abs. 2 FGO i.V.m. § 176 Abs. 2 ZPO vorgesehen-- mit Zustellungsurkunde zugestellt.

  • BVerfG, 15.06.2007 - 1 BvR 1073/07

    Unverbindliche briefliche Äußerung im Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren kein Akt

    Auszug aus BFH, 10.08.2023 - X S 9/23
    Die Entscheidung über einen solchen Antrag trifft der zuständige Spruchkörper des Gerichts, dem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle angehört (vgl. nur Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.06.2007 - 1 BvR 1073/07, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 3200, Rz 4), vorliegend somit der Senat.
  • BFH, 28.05.2020 - X S 38/19

    Ermittlungsbefugnis des Gerichts im PKH-Verfahren

    Auszug aus BFH, 10.08.2023 - X S 9/23
    b) Eine Besorgnis der Befangenheit des X besteht --unabhängig davon, inwieweit Verfahrensfehler eine Besorgnis der Befangenheit überhaupt begründen können (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 28.05.2020 - X S 38/19 (PKH), X S 4/20 (PKH), BFH/NV 2020, 910, Rz 10 f., m.w.N.)-- schon deshalb nicht, da X nicht verfahrensfehlerhaft gehandelt hat.
  • KAG Freiburg, 27.04.2021 - M 4/20
    Auszug aus BFH, 10.08.2023 - X S 9/23
    b) Eine Besorgnis der Befangenheit des X besteht --unabhängig davon, inwieweit Verfahrensfehler eine Besorgnis der Befangenheit überhaupt begründen können (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 28.05.2020 - X S 38/19 (PKH), X S 4/20 (PKH), BFH/NV 2020, 910, Rz 10 f., m.w.N.)-- schon deshalb nicht, da X nicht verfahrensfehlerhaft gehandelt hat.
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