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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4904
BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00 (https://dejure.org/2002,4904)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00 (https://dejure.org/2002,4904)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 2002 - 1 BvR 2226/00 (https://dejure.org/2002,4904)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.

  • Wolters Kluwer

    Vererblichkeit - Vererbbarkeit - Bodenreform - Eigentum - Deutsche Demokratische Republik - Auslegung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 2 lit. c und Abs. 3
    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumgarantie; Rechtsstaatsprinzip; Regelungslücke; Vererblichkeit des Bodenreformeigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 11

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 2002, 640
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00
    Sachenrecht">233 §§ 11 ff. EGBGB war nach der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vererblichkeit des Bodenreformeigentums bereits mehrfach Gegenstand von Nichtannahmeentscheidungen der Kammer (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 6., 24. und 25. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99, 1643/95 und 2062/99 -, VIZ 2001, S. 111;… 2001, S. 114;… 2001, S. 115).

    Es ist bereits in diesen Entscheidungen ausgeführt worden, dass es sich bei der Frage, ob das Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 (GBl I S. 134) eine verdeckte Regelungslücke enthielt, um eine einfachrechtliche Frage handelt, deren Beantwortung verfassungsgerichtlich nur am Maßstab des Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG überprüft werden kann (vgl. vor allem VIZ 2001, S. 111 ).

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99

    Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2000 - V ZR 194/99 -, b) das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28. März 1995 - 13 O 509/94 -, 2. mittelbar gegen.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine landgerichtliche Entscheidung und gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2000 (NJ 2001, S. 253), in dem dieser an seiner Rechtsprechung zu Art. …

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00
    Die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 GG BVerfGE 89, 1 ; 99, 129 ; zu Art. 14 Abs. 1 GG BVerfGE 83, 201 ; 101, 54 ; 101, 239 ; zu Art. 103 Abs. 1 GG BVerfGE 86, 133 ).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02

    Zustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO; Anspruch auf Auskehr des …

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt m.w.Nachw. BGH VIZ 2002, 483; BVerfG VIZ 2002, 640) sowie der des Senates bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung dieser Vorschriften im Ergebnis nicht.
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