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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11051
OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04 (https://dejure.org/2004,11051)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.04.2004 - 7 W 10/04 (https://dejure.org/2004,11051)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. April 2004 - 7 W 10/04 (https://dejure.org/2004,11051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3 S. 1; ; GBO § 18; ; GBO § 29; ; GBO § 78; ; ZPO § 546; ; VwVfG § 44 Abs. 1; ; VwVfG § 44 Abs. 2; ; VwVfG § 48 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für den Eigentümer eines im Beitrittsgebiets belegenen Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für einen nicht festgestellten Grundstückseigentümer; Vertreterbestellung als bindender Verwaltungsakt; Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 45 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB; §§ 18, 29 GBO; § 44 VwVfG
    Bestellung und Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters für unbekannten Grundstückseigentümer im Beitrittsgebiet (Prof. Dr. Ingo Fritsche; Neue Justiz 12/2004, S. 565-566)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 565
  • VIZ 2004, 537
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 243/01

    Genehmigung eines mit einem Vertreter geschlossenen Grundstücksgeschäfts

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04
    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB stellt, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, einen Verwaltungsakt dar (vgl. BGH MDR 2003, 324 = VIZ 2003, 194 m. w. N.).

    Die Vertreterbestellung wäre als Verwaltungsakt nur dann nichtig, wenn sie an einem offensichtlichen, schwerwiegenden und mit der geltenden Rechtsordnung unter keinen Umständen zu vereinbarenden Fehler leiden würde (vgl. BGH VIZ 2003, 194).

    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB, der allgemein für alle Grundstücke in den neuen Bundesländern Anwendung findet, wurde geschaffen um Verfügungen über Grundstücke im Beitrittsgebiet zu erleichtern; gleichzeitig sollte aber auch der prekären Ausstattung der Gerichte in den neuen Bundesländern im Bereich der Rechtspfleger Rechnung getragen werden und die Überlastung der Vormundschaftsgerichte verhindert werden, die 1992 noch nicht oder nicht in hinreichender Zahl mit Rechtspflegern ausgestattet waren (…vgl. Meikel a. a. O.; BGH VIZ 2003, 194).

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 15/99

    Vertretung eines nicht bekannten Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04
    Zuständig für die Bestellung des gesetzlichen Vertreters ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, wobei es eines ausdrücklichen Bestellungsaktes nicht einmal bedarf (…vgl. Rauscher a. a. O., Rn. 59; BGH VIZ 2000, 619).
  • OLG Jena, 04.05.2000 - 6 W 239/00

    Bindung an Verwaltungsakt, besonderer Vertreter

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04
    Der Senat schließt sich der Auffassung des Thüringer OLG an, wonach das Grundbuchamt an die Vertreterbestellung durch den Landrat gebunden ist (vgl. Thüringer OLG NotBZ 2000, 272, 273).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 41/06

    Grundbuchberichtigungsanspruch: Notwendigkeit der vormundschaftsgerichtlichen …

    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. BGH VIZ 2003, 194 m. w. N.; OLG Rostock VIZ 2004, 537; Böhringer Rpfleger 2005, 121, 122;… Palandt-Bassenge, 63. Auflage, EGBGB 233 § 2 Rn. 6).

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Gerichte aufgrund der Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes die Vertreterbestellung als gegeben hinzunehmen und die Voraussetzungen der Bestellung nicht zu prüfen haben, es sei denn, die Bestellung war nichtig (…vgl. BGH a. a. O.; OLG Rostock VIZ 2004, 537, 538;… MüKo-Säcker, 4. Auflage, Art. 233 § 2 Rn. 10;… zur Bindungswirkung von Verwaltungsakten allgemein vgl. Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Auflage, § 11 Rn. 8;… Herzog in Maunz/Dürig, GG, Art. 20 Rn. 60 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters …

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711).
  • OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17

    Aufgebot des Grundstückseigentümers: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des …

    Die einmal vorgenommene Bestellung ist auch bindend, ihre Voraussetzungen werden von den Gerichten nicht geprüft, soweit der Verwaltungsakt - wofür es hier keinerlei Anhaltspunkte gibt - nicht nichtig ist (z. B. OLG Rostock, VIZ 2004, 537;… Staudinger/Rauscher, Rdn. 59 f. zu Art. 233 § 2 EGBGB;… Palandt/Bassenge, Archiv Teil II, Rdn. 6 zu Art. 233 § 2 EGBGB).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 11.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters …

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 -, BeckRS 2004, 08711).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 12.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters …

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 -, BeckRS 2004, 08711).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 18.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters …

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711).
  • VG Potsdam, 16.02.2021 - 1 K 3441/18
    OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 W 10/04 -, VIZ 2004, 537.
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