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   BGH, 23.01.2023 - VIa ZR 28/22   

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https://dejure.org/2023,2299
BGH, 23.01.2023 - VIa ZR 28/22 (https://dejure.org/2023,2299)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2023 - VIa ZR 28/22 (https://dejure.org/2023,2299)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2023 - VIa ZR 28/22 (https://dejure.org/2023,2299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 195 BGB, § ... 199 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit der Abgasrückführung in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195 ; BGB § 199 Abs. 1
    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit der Abgasrückführung in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    VW-Dieselgate: Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.12.2022 - VII ZR 492/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

    Auszug aus BGH, 23.01.2023 - VIa ZR 28/22
    Hierzu genügt es in Fällen der vorliegenden Art, dass der geschädigte Fahrzeugkäufer Kenntnis vom sogenannten "Dieselskandal" im Allgemeinen, von der konkreten Betroffenheit seines Fahrzeugs und von der Relevanz dieser Betroffenheit für seine Kaufentscheidung hat, wobei letztere Kenntnis nicht gesondert festgestellt werden muss, sondern naturgemäß beim Geschädigten vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 365/21, NJW 2022, 1311 Rn. 17; Urteil vom 1. Dezember 2022 - VII ZR 492/21, juris Rn. 17 mwN).

    Die Feststellung, ob und wann der Gläubiger Kenntnis von bestimmten Umständen hatte oder ob seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, unterliegt als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist und ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (st. Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022, aaO, Rn. 18 mwN).

    Ihm muss persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung vorgeworfen werden können (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - VII ZR 492/21, juris Rn. 20 mwN).

    Für den Gläubiger müssen konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich sein, so dass er aus verständiger Sicht gehalten ist, die Voraussetzungen des Anspruchs aufzuklären, soweit sie ihm nicht ohnehin bekannt sind (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - VII ZR 492/21, juris Rn. 21 mwN).

    Mit Rücksicht darauf, dass die Beklagte seit September 2015 mit zahlreichen Informationen an die Öffentlichkeit getreten war und auch weitere Erklärungen angekündigt hatte, war ein Zuwarten des Klägers bis zum Ende des Jahres 2016 nicht schlechterdings unverständlich (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 396/21, VersR 2022, 899 Rn. 21 ff.; Urteil vom 1. Dezember 2022 - VII ZR 492/21, juris Rn. 23 mwN).

    Die Zustellung der Klage wirkt hier gemäß § 167 ZPO auf den Zeitpunkt ihres Anhängigwerdens im Dezember 2019 zurück (vgl. zuletzt nur BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - VII ZR 492/21, juris Rn. 24 ff.; außerdem BGH, Beschluss vom 7. April 2022 - V ZR 165/21, NJW-RR 2022, 1167 Rn. 5 ff. mwN).

  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 365/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Restschadensersatz

    Auszug aus BGH, 23.01.2023 - VIa ZR 28/22
    Hierzu genügt es in Fällen der vorliegenden Art, dass der geschädigte Fahrzeugkäufer Kenntnis vom sogenannten "Dieselskandal" im Allgemeinen, von der konkreten Betroffenheit seines Fahrzeugs und von der Relevanz dieser Betroffenheit für seine Kaufentscheidung hat, wobei letztere Kenntnis nicht gesondert festgestellt werden muss, sondern naturgemäß beim Geschädigten vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 365/21, NJW 2022, 1311 Rn. 17; Urteil vom 1. Dezember 2022 - VII ZR 492/21, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 396/21

    BGH verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom

    Auszug aus BGH, 23.01.2023 - VIa ZR 28/22
    Mit Rücksicht darauf, dass die Beklagte seit September 2015 mit zahlreichen Informationen an die Öffentlichkeit getreten war und auch weitere Erklärungen angekündigt hatte, war ein Zuwarten des Klägers bis zum Ende des Jahres 2016 nicht schlechterdings unverständlich (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 396/21, VersR 2022, 899 Rn. 21 ff.; Urteil vom 1. Dezember 2022 - VII ZR 492/21, juris Rn. 23 mwN).
  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 679/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Restschadensersatz

    Auszug aus BGH, 23.01.2023 - VIa ZR 28/22
    Insbesondere steht der Rechtzeitigkeit der Hemmung der dreijährigen Verjährungsfrist, die mit Ablauf des Jahres 2016 anlief (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 679/21, juris Rn. 20 ff.), nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entgegen, dass die Klage der Beklagten erst am 16. Januar 2020 zugestellt worden ist.
  • BGH, 07.04.2022 - V ZR 165/21

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung

    Auszug aus BGH, 23.01.2023 - VIa ZR 28/22
    Die Zustellung der Klage wirkt hier gemäß § 167 ZPO auf den Zeitpunkt ihres Anhängigwerdens im Dezember 2019 zurück (vgl. zuletzt nur BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - VII ZR 492/21, juris Rn. 24 ff.; außerdem BGH, Beschluss vom 7. April 2022 - V ZR 165/21, NJW-RR 2022, 1167 Rn. 5 ff. mwN).
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