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Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.08.2023

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2023 - VIa ZR 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37441
BGH, 20.11.2023 - VIa ZR 1/21 (https://dejure.org/2023,37441)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2023 - VIa ZR 1/21 (https://dejure.org/2023,37441)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2023 - VIa ZR 1/21 (https://dejure.org/2023,37441)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 20.11.2023 - VIa ZR 1/21
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 29 bis 32, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Rn. 11 Das Berufungsgericht hat daher zwar zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf die Gewährung sogenannten "großen" Schadensersatzes verneint (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 22 bis 27).

    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).

    Das Berufungsgericht wird sodann nach den näheren Maßgaben des Urteils des Senats vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259) die erforderlichen Feststellungen zu den Voraussetzungen und zum Umfang einer Haftung der Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zu treffen haben.

  • BGH, 12.10.2023 - VII ZR 412/21

    "Dieselverfahren": Volkswagen AG, EA 288, "Fahrkurvenerkennung"

    Auszug aus BGH, 20.11.2023 - VIa ZR 1/21
    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 20.07.2023 - III ZR 267/20

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"

    Auszug aus BGH, 20.11.2023 - VIa ZR 1/21
    Es hat jedoch unberücksichtigt gelassen, dass der Klägerin nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32; ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, WM 2023, 1839 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 29.02.2024 - VII ZR 902/21

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen Verwendung einer …

    Rn. 11 Diesem Anspruch steht, anders als die Beklagte meint, nicht entgegen, dass die Klägerin das Fahrzeug gewerblich nutzt (vgl. schon BGH, Urteile vom 20. November 2023 - VIa ZR 661/21 Rn. 11, juris und VIa ZR 1/21 Rn. 13, juris).
  • OLG Bamberg, 23.01.2024 - 10 U 67/22

    Kein Differenzschaden wegen des Einbaus unzulässiger Abscahlteinrichtungen in ein …

    Für den Differenzschaden kommt es nicht darauf an, ob die Klagepartei das Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung erworben hat (BGH, Urteil vom 20.11.2023, VIa ZR 1/21, juris Rn. 13;… Urteil vom 20.11.2023, VIa ZR 661/21, juris Rn. 11).
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   BGH, 08.08.2023 - VIa ZR 1/21   

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https://dejure.org/2023,22278
BGH, 08.08.2023 - VIa ZR 1/21 (https://dejure.org/2023,22278)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2023 - VIa ZR 1/21 (https://dejure.org/2023,22278)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2023 - VIa ZR 1/21 (https://dejure.org/2023,22278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Auszug aus BGH, 08.08.2023 - VIa ZR 1/21
    Insoweit beträgt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Gerichtskosten und für die außergerichtlichen Kosten bis 65.000 EUR mit der Maßgabe, dass letztere im Verhältnis zur Beklagten nur zur Hälfte anzusetzen sind (§ 97 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048 f.).
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