Rechtsprechung
| BGH, 02.09.2025 - VIa ZR 87/24 |
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§ 823 Abs 2 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV
- IWW
§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 823 Abs. 2 BGB, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO
- Betriebs-Berater
Unzulässige Abschalteinrichtung - Zur angemessenen Entschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Differenzschaden für unzulässige Abschalteinrichtung? 5 % bis 15 % des Kaufpreises reichen aus
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Risiko einer Nutzungsbeschränkung in Dieselfällen - und die Höhe der Entschädigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Höhe der Entschädigung beim Erwerb eines Fahrzeugs mit unzulässiger …
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2025, 3351
- ZIP 2025, 2454
Wird zitiert von ... (58) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus BGH, 02.09.2025 - VIa ZR 87/24
Die durch die bloße rechtliche Möglichkeit einer Nutzungsbeschränkung bewirkte Verringerung des objektiven Werts des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs ist mit einem Betrag von 5 % bis 15 % des Kaufpreises angemessen entschädigt (Festhaltung BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 41 f., 71 ff.).Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Anspruch aufgezehrt wird (Festhaltung BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 80).
Die durch die bloße rechtliche Möglichkeit einer Nutzungsbeschränkung bewirkte Verringerung des objektiven Werts des Fahrzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 41 f.) ist mit einem Betrag von 5 % bis 15 % des Kaufpreises angemessen entschädigt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, aaO Rn. 71 ff.).
Rn. 4 2. Überdies sind die nationalen Gerichte nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs befugt, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Anspruchsberechtigten führt (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 87 ff., 94;… Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 100; BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 80; Beschluss vom 15. Mai 2023 - VIa ZR 111/22, juris).
Das unionsrechtliche Gebot, dem Käufer eines solchen Fahrzeugs eine angemessene Entschädigung seines durch den Erwerb entstandenen Schadens zu gewährleisten, ist nicht dadurch verletzt, dass das Berufungsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, aaO Rn. 80) - Nutzungsvorteile und Restwert (lediglich) insoweit angerechnet hat, als sie den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (vgl. EuGH…, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, aaO Rn. 101, 104, 107).
- EuGH, 01.08.2025 - C-666/23
Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine …
Auszug aus BGH, 02.09.2025 - VIa ZR 87/24
Danach kann es grundsätzlich nicht als unionsrechtswidrig angesehen werden, die für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs zu leistende Entschädigung auf einen Betrag, der 15 % des Kaufpreises entspricht, zu begrenzen, sofern dies eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 104, 107).Rn. 4 2. Überdies sind die nationalen Gerichte nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs befugt, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Anspruchsberechtigten führt (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 87 ff., 94; Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 100; BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 80; Beschluss vom 15. Mai 2023 - VIa ZR 111/22, juris).
Das unionsrechtliche Gebot, dem Käufer eines solchen Fahrzeugs eine angemessene Entschädigung seines durch den Erwerb entstandenen Schadens zu gewährleisten, ist nicht dadurch verletzt, dass das Berufungsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, aaO Rn. 80) - Nutzungsvorteile und Restwert (lediglich) insoweit angerechnet hat, als sie den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, aaO Rn. 101, 104, 107).
- EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Auszug aus BGH, 02.09.2025 - VIa ZR 87/24
Rn. 4 2. Überdies sind die nationalen Gerichte nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs befugt, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Anspruchsberechtigten führt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 87 ff., 94;… Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 100; BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 80; Beschluss vom 15. Mai 2023 - VIa ZR 111/22, juris). - EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
Rossato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete …
Auszug aus BGH, 02.09.2025 - VIa ZR 87/24
Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Anspruch aufgezehrt wird; anderes liefe dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot zuwider und der Sache nach auf einen Strafschadensersatz hinaus, der weder durch den Grundsatz des vollständigen Ersatzes des erlittenen Schadens noch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit veranlasst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - C-494/17, NZA 2019, 1267 Rn. 42 mwN). - BGH, 15.05.2023 - VIa ZR 111/22
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BGH, 02.09.2025 - VIa ZR 87/24
Rn. 4 2. Überdies sind die nationalen Gerichte nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs befugt, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Anspruchsberechtigten führt (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 87 ff., 94;… Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 100; BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 80; Beschluss vom 15. Mai 2023 - VIa ZR 111/22, juris).
- BGH, 05.05.2026 - VIa ZR 254/25
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Diese liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24 ,ZIP 2025, 2454Rn. 3 f.).Diese liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24 ,ZIP 2025, 2454Rn. 3 f.).
- OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 50/23 Das Unionsrecht hindert nicht an einer den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgenden Nutzungsanrechnung (ausführlich Senat…, Urteil vom 12. November 2025 - 6 U 82/21 , juris Rn. 159 mwN; siehe EuGH…, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, NJW 2025, 2983 Rn. 100, 107 - Volkswagen II; BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 4; Müller, BB 2025, 2323, 2324).
Zu alledem wird auf die Ausführungen des Senats an anderer Stelle (Senat…, Urteil vom 12. November 2025 - 6 U 82/21 , juris Rn. 205 mwN) verwiesen (siehe auch BGH…, Urteil vom 18. Februar 2025 - VIa ZR 1311/22, juris Rn. 11; Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 4).
- BGH, 11.05.2026 - VIa ZR 412/24
Ablehnung der Beschwerde des Fahrzeugkäufers als Kläger gegen Nichtzulassung der …
Soweit sie sich insoweit gegen die Annahme des Berufungsgerichts wendet, der Schaden sei durch das von der Beklagten bereitgestellte Software-Update, dessen Freigabe durch das KBA beziehungsweise durch seine Inanspruchnahme durch den Kläger aufgezehrt worden, kommt es darauf im Ergebnis nicht an, weil der Schaden nach der von der Beschwerde nicht angegriffenen selbständig tragenden Begründung des Berufungsgerichts jedenfalls durch die vom Kläger in Anspruch genommenen Gebrauchsvorteile und den Restwert des Fahrzeugs ausgeglichen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21, NJW-RR 2022, 1033 Rn. 22;… Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 44, 80;… Urteil vom 4. März 2026 - VIa ZR 473/24, WM 2026, 685 Rn. 22 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 4).Das den Schaden begründende abstrakte Risiko einer Betriebsuntersagung oder -beschränkung (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 41 f.; Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 3) hat sich in einem solchen Fall bis zur Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht realisiert und wird es auch in Zukunft nicht.
Rn. 11 b) Ist hingegen auch nach dem Aufspielen des Software-Updates eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug vorhanden, besteht nach wie vor die rechtliche Möglichkeit einer Nutzungsbeschränkung (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 41 f.; Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 3), so dass ein Fortbestehen der Haftung auf den Differenzschaden nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV in Betracht kommt.
Denn der Differenzschaden und damit die Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV entfallen - wie bereits ausgeführt - erst dann vollständig, wenn die bloße rechtliche Möglichkeit einer Betriebsbeschränkung beseitigt ist (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 41 f.; Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 3).
Dieser liegt allein in der durch die bloße rechtliche Möglichkeit einer Nutzungsbeschränkung bewirkten Verringerung des objektiven Werts des Fahrzeugs (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 41 f.; Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 3).
- BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 261/24
Zurückweisung der Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision gegen …
Rn. 35 Insbesondere soweit die Beschwerde ihre Ansicht, entgegen der gefestigten Rechtsprechung des Senats (siehe nur BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 19 ff.) seien auch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Ansprüche auf "großen" Schadensersatz gegeben, vor dem Hintergrund von Unionsrecht zum Gegenstand von Zulassungsrügen macht, hat sie damit keinen Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 3 f.).Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist insoweit aus den in der Senatsentscheidung vom 26. Juni 2023 (…aaO, insbesondere Rn. 24 ff., 35 ff., 73 ff.) näher ausgeführten Gründen nicht veranlasst (vgl. ferner BGH, Beschluss vom 2. September 2025, aaO).
- OLG Karlsruhe, 10.12.2025 - 13 U 69/23 Rn. 55 aaa. Für die Ermittlung der Höhe des Differenzschadens hat der Bundesgerichtshof (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245, Rn. 72 ff., m.w.N.) folgende allgemeine Grundsätze entwickelt und im Beschluss vom 2. September 2025 (VIa ZR 87/24 -, juris, Rn. 4) bestätigt, von denen sich auch der Senat bei der gegenständlichen Entscheidung leiten ließ:.
Rn. 57 Die schadensmindernde Anrechnung der Nutzungsvorteile ist mit dem Unionsrecht vereinbar (BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24 -, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 12. August 2025 - 14 U 119/23 -, juris, Rn. 77 ).
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das Unionsrecht nämlich dahin auszulegen, dass es zum einen nicht daran hindert, auf den Schadensersatzbetrag, der dem Erwerber eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 ausgestatteten Fahrzeugs geschuldet wird, dem durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist, einen Betrag anzurechnen, der dem Vorteil der Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht (so bereits EuGH…, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 -, juris, Rn. 91/92), und zum anderen einer Begrenzung dieser Entschädigung auf einen Betrag, der 15 % des Kaufpreises des Fahrzeugs entspricht, nicht entgegensteht, sofern diese Entschädigung eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstellt (EuGH…, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23 -, juris, Rn. 107; BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24 -, juris, Rn. 4).
Rn. 58 Der Tatrichter hat im Rahmen der Prüfung des Einzelfalls zu beachten, dass der Käufer eine angemessene Wiedergutmachung erhält, er hat aber auch dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte, einschließlich des Rechts des Käufers eines Kraftfahrzeugs auf angemessene Entschädigung für die Schäden, die ihm durch den Verstoß des Herstellers dieses Fahrzeugs gegen das in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 aufgestellte Verbot entstanden sind, nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt (vgl. EuGH…, Urteil vom 25. März 2021 - C-501/18 -, juris, Rn. 125;… Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 -, juris, Rn. 93/94;… Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23 -, juris, Rn. 100; BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24 -, juris, Rn. 4).
Rn. 59 Im Ergebnis kann die Vorteilausgleichung der Gewährung eines Differenzschadensersatzes entgegenstehen, wenn der Schaden vollständig ausgeglichen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24 -, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 12. August 2025 - 14 U 119/23 -, juris, Rn. 77 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 77/22 Das Unionsrecht hindert nicht an einer den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgenden Nutzungsanrechnung (ausführlich Senat…, Urteil vom 12. November 2025 - 6 U 82/21 , juris Rn. 159 mwN; siehe EuGH…, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, NJW 2025, 2983 Rn. 100, 107 - Volkswagen II; BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 4; Müller, BB 2025, 2323, 2324).
Zu alledem wird auf die Ausführungen des Senats an anderer Stelle (Senat…, Urteil vom 12. November 2025 - 6 U 82/21 , juris Rn. 205 mwN) verwiesen (siehe auch BGH…, Urteil vom 18. Februar 2025 - VIa ZR 1311/22, juris Rn. 11; Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 4).
- BGH, 05.05.2026 - VIa ZR 236/25
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Diese liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 3 f.). - OLG München, 18.03.2026 - 8 U 5204/21
Differenzschaden, Vorteilsausgleich, Dieselabgasskandal, Nutzungsvorteile, …
Der BGH habe die EuGH-Rechtsprechung fehlinterpretiert und mit seiner Entscheidung vom 02.09.2025 (VIa ZR 87/24, BeckRS 2025, 23838) Richterunrecht begangen, dies insbesondere bei Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Rantos.Auch der BGH habe sich in diesem Sinne geäußert (BGH, Beschluss vom 02.09.2025, VIa ZR 87/24, NJW 2025, 3351, Rn. 4).
Weiter kann die Vorteilausgleichung der Gewährung eines Schadensersatzes aus § 823 Abs. 2 BGB gänzlich entgegenstehen, wenn der Differenzschaden vollständig ausgeglichen ist (BGH, Urt. v. 02.09.2025 - VIa ZR 87/24, Rn. 4;… Urt. v. 26.06.2023 - VIa ZR 335/21;… Urt. v. 24.01.2022 - VIa ZR 100/21).
Der BGH hat demgemäß in seiner Entscheidung vom 02.09.2025 (vgl. BGH, Beschluss vom 2.9.2025 - VIa ZR 87/24, NJW 2025, 3351, beckonline) bezüglich der Rechtsfolgen eines Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 6 Abs. 1 EG-FGV, § 27 Abs. 1 EG-FGV bestätigt, dass ein etwaiger darauf gestützter Anspruch nicht nur auf maximal 15% des Kaufpreises beschränkt bleibe, sondern auch weiter der unbegrenzten Vorteilsausgleichung unterliege.
- BGH, 19.05.2026 - VIa ZR 514/24 Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Anspruch aufgezehrt wird (BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 4).
- BGH, 16.06.2026 - VIa ZR 947/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Rn. 8 Wie der Senat mit Beschluss vom 2. September 2025 (VIa ZR 1104/23, juris) in einem Fall, in dem in Reaktion auf die Grundsatzentscheidung des Senats vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245) bereits mit der Berufungsbegründung ein auf Ersatz des Differenzschadens gerichteter Berufungshilfsantrag angebracht worden war, entschieden und näher begründet hat, findet § 524 Abs. 4 ZPO auf den (hilfsweisen) Übergang vom Antrag auf "großen" Schadensersatz zum Antrag auf Ersatz des Differenzschadens jedenfalls dann keine entsprechende Anwendung, wenn sich hierdurch der ersetzt verlangte Betrag verringert, und kommt allgemein eine Anwendung des § 524 Abs. 4 ZPO auf einen erstmals in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsantrag nicht in Betracht, wenn sich durch diesen der Streitstoff der Berufungsinstanz gegenüber demjenigen der ersten Instanz nicht erweitert und die zweitinstanzliche Hinzufügung des Hilfsantrags nicht darauf gerichtet ist, eine - sonst nicht gebotene - mündliche Verhandlung zu erzwingen (BGH, Beschluss vom 2. September 2025, aaO, Rn. 7 ff. mwN).Nichts anderes gilt, wenn in Reaktion auf die zwischenzeitlich ergangene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 ein solcher Hilfsantrag erst nach Erteilung des Hinweises des Berufungsgerichts auf eine beabsichtigte Beschlusszurückweisung angebracht wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. September 2025, aaO, Rn. 16 f. mwN).
Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist aus den in der Senatsentscheidung vom 26. Juni 2023 (…VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245, insbesondere Rn. 24 ff., 35 ff., 73 ff.) näher ausgeführten Gründen nicht veranlasst (vgl. ferner BGH, Beschluss vom 2. September 2025 - VIa ZR 87/24, ZIP 2025, 2454 Rn. 2 ff.).
- BGH, 23.06.2026 - VIa ZR 1130/23
Teilerfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde der vom Diesel-Skandal betroffenen …
- OLG Karlsruhe, 23.12.2025 - 6 U 292/21
Dieselfall: Möglichkeit einer Anrechnung eines höheren Restwerts als Vorteil bei …
- OLG Karlsruhe, 12.11.2025 - 6 U 82/21
- OLG Karlsruhe, 12.11.2025 - 6 U 35/22
1. Zur Darlegung einer vom Fahrzeughersteller begangenen vorsätzlichen …
- OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 6 U 48/24
Dieselskandal: Schadensersatzansprüche nach Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger …
- BGH, 16.06.2026 - VIa ZR 1121/23
Verletzung des Rechts des Klägers auf rechtliches Gehör durch Ablehnung des …
- BGH, 16.06.2026 - VIa ZR 1135/23
Verletzung des Rechts des Klägers auf rechtliches Gehör durch Ablehnung des …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 72/25
- BGH, 23.06.2026 - VIa ZR 1112/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 55/25
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 29/25
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.06.2026 - VIa ZR 1117/23
Erfolgreiche Beschwerde des Fahrzeugkäufers wegen möglichen Anspruchs auf Ersatz …
- OLG München, 02.02.2026 - 19 U 3139/20
Dieselskandal, Leasinggeber, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteile, …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 575/24
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 33/25
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 36/25
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 57/25
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 8/25
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 571/24
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 613/24
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 28/25
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 19/25
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 67/25
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 79/25
- OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 544/22
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 101/25
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 642/24
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 119/25
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 70/25
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 56/25
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 644/24
Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen des Einbaus einer …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 13/25
Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …
- BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 88/25
- OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 364/22
- BGH, 05.05.2026 - VIa ZR 994/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller …
- OLG Celle, 16.02.2026 - 24 U 8/24
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Verkäufer wegen …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 116/23
- BGH, 22.05.2026 - VIa ZR 926/23
- BGH, 24.02.2026 - VIa ZR 104/24
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung …
- OLG Brandenburg, 25.09.2025 - 10 U 182/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller …
- OLG Brandenburg, 18.12.2025 - 10 U 162/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers gegen den Fahrzeughersteller durch …
- OLG Brandenburg, 16.10.2025 - 10 U 182/21
- BGH, 04.02.2026 - VIa ZR 1708/22
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
- BGH, 04.02.2026 - VIa ZR 448/23
- OLG Stuttgart, 16.12.2025 - 16a U 1155/21
Beabsichtigte Verwerfung der Berufung des Fahrzeugkäufers gegen …
- OLG Nürnberg, 17.12.2025 - 2 U 375/23
Abschalteinrichtung, Gebrauchtwagenkauf, Emissionskontrollsystem, …
- OLG Nürnberg, 26.11.2025 - 2 U 1231/22
Berufung, Schadensersatz, Software-Update, Restwert, Nutzungsvorteile, …
- OLG Nürnberg, 26.11.2025 - 2 U 1070/22
Gebrauchtwagenkauf, Emissionskontrollsystem, Software-Update, Rückrufaktion, …
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