Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2024 - VIa ZR 910/22 |
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§ 826 BGB, § ... 823 Abs. 2 BGB, Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, Art. 18 der Richtlinie 2007/46/EG, §§ 826, 31 BGB, § 564 Satz 1 ZPO, Richtlinie 2007/46/EG, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
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Haftung des Herstellers wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Gebrauchtfahrzeug; Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens
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Verfahrensgang
- LG Aachen, 09.12.2021 - 1 O 51/21
- OLG Köln, 31.05.2022 - 21 U 3/22
- BGH, 31.07.2024 - VIa ZR 910/22
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus BGH, 31.07.2024 - VIa ZR 910/22
Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers gegenüber dem Fahrzeughersteller wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden, weil das Fahrzeug entgegen der Übereinstimmungsbescheinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 29 bis 32).Rn. 10 Das Berufungsgericht hat daher zwar zu Recht einen Anspruch des Klägers auf die Gewährung sogenannten "großen" Schadensersatzes verneint (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 22 bis 27).
Es hat jedoch nicht berücksichtigt, dass dem Kläger nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, NJW 2024, 361 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).
Das Berufungsgericht wird sodann nach den näheren Maßgaben des Urteils des Senats vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245) die erforderlichen Feststellungen zu der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sowie gegebenenfalls zu den weiteren Voraussetzungen und zum Umfang einer Haftung der Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zu treffen haben.
Sollte das Berufungsgericht die ursprünglich implementierte KSR als unzulässige Abschalteinrichtung ansehen, wird es zu beachten haben, dass deren nachträgliche Beseitigung im Zuge des Software-Updates gegebenenfalls zu einer Aufwertung des Fahrzeugs geführt hat, die im Wege der Vorteilsausgleichung zu einer Minderung oder - sollten keine anderen Abschalteinrichtungen vorhanden sein - auch zum Wegfall des Differenzschadens des Klägers geführt haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 80 mit Verweis auf BGH…, Urteil vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, BGHZ 230, 224 Rn. 24).
- BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20
Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit …
Auszug aus BGH, 31.07.2024 - VIa ZR 910/22
Sollte das Berufungsgericht die ursprünglich implementierte KSR als unzulässige Abschalteinrichtung ansehen, wird es zu beachten haben, dass deren nachträgliche Beseitigung im Zuge des Software-Updates gegebenenfalls zu einer Aufwertung des Fahrzeugs geführt hat, die im Wege der Vorteilsausgleichung zu einer Minderung oder - sollten keine anderen Abschalteinrichtungen vorhanden sein - auch zum Wegfall des Differenzschadens des Klägers geführt haben kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 80 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, BGHZ 230, 224 Rn. 24). - BGH, 12.10.2023 - VII ZR 412/21
"Dieselverfahren": Volkswagen AG, EA 288, "Fahrkurvenerkennung"
Auszug aus BGH, 31.07.2024 - VIa ZR 910/22
Es hat jedoch nicht berücksichtigt, dass dem Kläger nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32;… ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, NJW 2024, 361 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20). - BGH, 20.07.2023 - III ZR 267/20
Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren"
Auszug aus BGH, 31.07.2024 - VIa ZR 910/22
Es hat jedoch nicht berücksichtigt, dass dem Kläger nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023, aaO, Rn. 28 bis 32; ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, NJW 2024, 361 Rn. 21 ff.;… - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.;… Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21, juris Rn. 20).
- OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 50/23 Daran ändern auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 31. Juli 2024 (VIa ZR 910/22, juris Rn. 12) zu einer etwa möglichen Schadensminderung bei Beseitigung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die bei Auslieferung neben einer temperaturabhängigen Steuerung der AGR vorhanden war, nichts.
- OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 77/22 Daran ändern auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 31. Juli 2024 (VIa ZR 910/22, juris Rn. 12) zu einer etwa möglichen Schadensminderung bei Beseitigung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die bei Auslieferung neben einer temperaturabhängigen Steuerung der AGR vorhanden war, nichts.
- OLG Hamm, 23.07.2026 - 34 U 241/20 Rn. 126 Nach der BGH-Rechtsprechung kann ein Softwareupdate - sollten keine anderen Abschalteinrichtungen vorhanden sein - auch zum Wegfall des Differenzschadens des Klägers führen (vgl. BGH, Urteil des VIa. Zivilsenats vom 31.7.2024, VIa ZR 910/22, Rn. 12).
- BGH, 11.05.2026 - VIa ZR 412/24
Ablehnung der Beschwerde des Fahrzeugkäufers als Kläger gegen Nichtzulassung der …
Rn. 8 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die nachträgliche Beseitigung einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegebenenfalls zu einer Aufwertung des Fahrzeugs führen, die im Wege der Vorteilsausgleichung zu einer Reduzierung oder - sollten keine anderen Abschalteinrichtungen vorhanden sein - auch zum Wegfall des Differenzschadens führen kann (BGH, Urteil vom 31. Juli 2024 - VIa ZR 910/22, juris Rn. 12;… vgl. auch Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 80;… ferner auch zum Fall einer von dem Erwerber verweigerten Installation des Software-Updates Urteil vom 23. Oktober 2023 - VIa ZR 468/21, WM 2023, 2232 Rn. 14).Rn. 13 c) Selbst wenn danach der Anspruch auf den Differenzschaden nicht vollständig entfällt, kann sich das Aufspielen eines Software-Updates zumindest auf die nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO festzustellende Höhe des Differenzschadens auswirken (vgl. zur Möglichkeit der Schadensminderung in einem solchen Fall bereits BGH, Urteil vom 31. Juli 2024 - VIa ZR 910/22, juris Rn. 12).
- OLG Saarbrücken, 31.10.2024 - 4 U 74/23
Differenzschadensersatz bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durch …
Insbesondere die nachträgliche Beseitigung einer unzulässigen KSR kann gegebenenfalls zu einer Aufwertung des Fahrzeugs führen, die im Wege der Vorteilsausgleichung zu einer Minderung oder, sofern keine anderen Abschalteinrichtungen vorhanden sind, auch zum Wegfall des Differenzschadens führen (BGH, Urteil vom 31.07.2024 - VIa ZR 910/22 -, juris, Rn. 12).Damit liegt im Zusammenhang mit der Software-Anpassung, anders als die Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.07.2024 (VIa ZR 910/22, juris Rn. 12) meint, eine den Schaden mindernde oder gar ihn völlig beseitigende Konstellation nicht vor.
- OLG Karlsruhe, 25.09.2024 - 6 U 155/21
Sittenwidrigkeit einer KSR und Minderung bei Software-Update
Rn. 142 Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen hat, dass in dem Fall, dass die ursprünglich implementierte KSR als unzulässige Abschalteinrichtung angesehen wird, zu beachten ist, dass deren nachträgliche Beseitigung im Zuge des Software-Updates gegebenenfalls zu einer Aufwertung des Fahrzeugs geführt hat, die im Wege der Vorteilsausgleichung zu einer Minderung oder - sollten keine anderen Abschalteinrichtungen vorhanden sein - auch zum Wegfall des Differenzschadens des Geschädigten geführt haben kann (BGH, Urteil vom 31. Juli 2024 - VIa ZR 910/22, juris Rn. 12). - OLG Celle, 05.12.2024 - 24 U 22/22
Zustehen des Anspruchs eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs auf Ersatz eines …
(e) Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2023 (VIa ZR 468/21, WM 2023, 2232) und vom 31. Juli 2024 (VIa ZR 910/22, juris) folgt ebenfalls nicht, dass ein - zumindest teilweiser - Schadensausgleich für den Fall der Beseitigung nur einzelner unzulässiger Abschalteinrichtungen zwingend anzunehmen wäre.Auch aus dem Urteil vom 31. Juli 2024 (aaO) lässt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht folgern, dass eine anteilige Wertverbesserung in Betracht kommt, wenn nach dem Software-Update nach wie vor unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind.
- OLG Karlsruhe, 14.05.2025 - 6 U 115/21
Differenzschaden bei Erwerb eines Diesel-Kraftfahrzeugs mit Abschalteinrichtung; …
Daran ändern auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 31. Juli 2024 (VIa ZR 910/22, juris Rn. 12) zu einer etwa möglichen Schadensminderung bei Beseitigung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die bei Auslieferung neben einer temperaturabhängigen Steuerung der AGR vorhanden war, nichts. - OLG Saarbrücken, 16.01.2025 - 4 U 70/23
Differenzschadensersatz bei unzutreffender Übereinstimmungsbescheinigung; …
Insbesondere die nachträgliche Beseitigung einer unzulässigen KSR kann gegebenenfalls zu einer Aufwertung des Fahrzeugs führen, die im Wege der Vorteilsausgleichung zu einer Minderung oder, sofern keine anderen Abschalteinrichtungen vorhanden sind, auch zum Wegfall des Differenzschadens führen (BGH, Urteil vom 31.07.2024 - VIa ZR 910/22 -, juris Rn. 12).Damit liegt im Zusammenhang mit der Software-Anpassung, anders als die Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.07.2024 (VIa ZR 910/22, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 26.06.2023 - Via ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 80) meint, eine den Schaden mindernde oder gar ihn völlig beseitigende Konstellation nicht vor.
- OLG Stuttgart, 03.07.2025 - 16a U 216/25 Rn. 35 Im Urteil vom 31.07.2024 in der Sache VIa ZR 910/22 führt der BGH dazu wie folgt aus:.
Die dem Berufungsurteil zugrundeliegenden rechtlichen Fragen sind durch den BGH mit den Entscheidungen vom 26.06.2023 (Az. VIa ZR 335/21 Rnd. 80) und vom 31.07.2024 (Az. VIa ZR 910/22) geklärt.
- OLG Stuttgart, 12.12.2024 - 24 U 746/22
Differenzschadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen …
- OLG Stuttgart, 24.04.2025 - 24 U 1566/22
Dieselfall: Darlegung der Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen …
- OLG Karlsruhe, 12.03.2025 - 6 U 165/21
Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Differenzschadensersatz für …
- OLG Karlsruhe, 12.02.2025 - 6 U 42/22
- OLG Stuttgart, 15.07.2025 - 24 U 1346/22
Diesel; Verbotsirrtum; Thermofenster; Kühlmittelsolltemperaturregelung; …
- OLG Karlsruhe, 09.04.2025 - 6 U 112/21
Darlegungslast des Fahrzeugkäufers in einem Dieselfall; Darlegung einer …
- OLG Stuttgart, 13.03.2025 - 24 U 2421/22
Diesel-Abgasskandal: Bedeutung einer Kaufvertrags-Klausel über die Abtretung von …
- OLG Karlsruhe, 23.10.2024 - 6 U 250/22
Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 200 CDI …
- OLG Karlsruhe, 23.12.2025 - 6 U 292/21
Dieselfall: Möglichkeit einer Anrechnung eines höheren Restwerts als Vorteil bei …
- OLG Karlsruhe, 12.11.2025 - 6 U 82/21
- OLG Stuttgart, 23.01.2025 - 24 U 1284/22
Dieselskandal: Haftung des Fahrzeugherstellers Mercedes-Benz auf Schadenersatz …
- OLG Karlsruhe, 27.11.2024 - 6 U 12/21
Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz B 200 CDI mit einem …
- OLG Karlsruhe, 12.11.2025 - 6 U 35/22
1. Zur Darlegung einer vom Fahrzeughersteller begangenen vorsätzlichen …
- OLG Hamm, 27.05.2025 - 34 U 224/20
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzegs gegen den …
- OLG Stuttgart, 21.11.2024 - 24 U 891/22
Differenzschadensersatz und Vorteilsausgleichung bei Vorliegen unzulässiger …
- OLG Karlsruhe, 14.05.2025 - 6 U 178/22
Erwerb eines Diesel-Kfz mit betriebsbedingter Abschalteinrichtung; Bewertung von …
- OLG Stuttgart, 08.05.2025 - 24 U 1736/22
Dieselfall: Thermofenster und KSR als unzulässige Abschalteinrichtungen; …
- OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 6 U 48/24
Dieselskandal: Schadensersatzansprüche nach Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger …
- OLG Stuttgart, 10.04.2025 - 24 U 2116/22
Software-Update und Vorteilsausgleichung bei unzulässigen Abschalteinrichtungen …
- OLG Stuttgart, 26.06.2025 - 24 U 2116/22
Diesel; Präklusion; Software-Update; Darlegungslast
- OLG Stuttgart, 26.06.2025 - 24 U 2614/22
Vorteilsausgleichung bei unzulässiger Abgasrückführung und Fahrzeugveräußerung …
- OLG Stuttgart, 21.11.2024 - 24 U 2106/22
Berechnung des Schadensersatzanspruchs bei Vorhandensein von unzulässigen …
- OLG Stuttgart, 27.02.2025 - 24 U 1746/22
Schadensersatzbegehren des Käufers wegen des Erwerbs eines mit unzulässigen …
- OLG Saarbrücken, 14.11.2024 - 4 U 121/23
Differenzschadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen; Anforderungen …
- OLG Saarbrücken, 14.11.2024 - 4 U 94/23
Streit um Differenzschadensersatz und "kleinen Schadensersatz" wegen unzulässiger …
- OLG Bamberg, 03.06.2025 - 6 U 85/20
Vollständiger Wegfall des Anspruchs auf Ersatz des Differenzschadens durch …
- OLG Stuttgart, 04.07.2025 - 16a U 350/25
- OLG Köln, 12.11.2024 - 4 U 39/24
- OLG Nürnberg, 17.12.2025 - 2 U 375/23
Abschalteinrichtung, Gebrauchtwagenkauf, Emissionskontrollsystem, …
- OLG Nürnberg, 26.11.2025 - 2 U 1231/22
Berufung, Schadensersatz, Software-Update, Restwert, Nutzungsvorteile, …
- OLG Nürnberg, 17.12.2025 - 2 U 1306/21
Berufung, Differenzschaden, Software-Update, Sittenwidrigkeit, …
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