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Rechtsprechung
   VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12497
VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05 (https://dejure.org/2005,12497)
VK Bund, Entscheidung vom 07.12.2005 - VK 1-146/05 (https://dejure.org/2005,12497)
VK Bund, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - VK 1-146/05 (https://dejure.org/2005,12497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertungsstufen der VOB/A: Korrektur eines Fehlers der Vergabestelle bei der Prüfung der Angebote in einem späteren Verfahrensstadium (fehlende Eignung)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Grundinstandsetzung - Stahlwasserbau - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfungsantrag für die europaweite Ausschreibung von Bauleistungen; Anspruch auf Einhaltung der Vergabebestimmungen bei zwingendem Ausschluss des Angebots; Ausschluss des Angebots wegen in der Vergabebekanntmachung geforderten und nicht vorgelegten Gerätekonzepts; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch zwingend auszuschließender Bieter auf Aufhebung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch zwingend auszuschließender Bieter auf Aufhebung? (IBR 2006, 166)

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Deshalb kann der Nachprüfungsantrag eines zu Recht ausgeschlossenen Bieters nicht darauf gestützt werden, dass auch alle übrigen im Wettbewerb befindlichen Angebote wegen eines gleichartigen Mangels auszuschließen seien und dementsprechend der an einen anderen Bieter beabsichtigte Zuschlag das Gleichbehandlungsgebot verletze (OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders OLG Düsseldorf, vgl. nur Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04).

    Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob man sich der Auffassung des OLG Jena oder des OLG Düsseldorf anschließt, da auch die insoweit durch das OLG Düsseldorf aufgestellten Voraussetzungen für eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) hier nicht vorliegen.

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber somit, mehrere Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem betreffenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 19. November 2003, 22/03; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Juli 2004, VK 3 - 80/04).

    Aber auch wenn man der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf folgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03), steht der ASt kein Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens zu.

  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Die Entscheidung des EuGH vom 18. März 2004 (Rs. C-314/01 - "Siemens/ARGE Telekom") stehe dem nicht entgegen.

    Zudem trägt die Ag unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Rs. C- 314/01, Urteil vom 18. März 2004 - "Siemens/ARGE Telekom") vor, die o.g. Klausel sei unwirksam.

    Diesbezüglich wiederholt sie den Vortrag der Ag. Zudem trägt sie unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH zur Generalübernehmerproblematik (Rs. C-314/01, Urteil vom 18. März 2004 - "Siemens/ARGE Telekom") vor, dass auch nicht aus § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A i.V.m. § 4 Nr. 8 VOB/B gefolgert werden könne, dass der Bieter einen Teil der Leistungen im eigenen Betrieb erbringen müsse.

  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Deshalb kann der Nachprüfungsantrag eines zu Recht ausgeschlossenen Bieters nicht darauf gestützt werden, dass auch alle übrigen im Wettbewerb befindlichen Angebote wegen eines gleichartigen Mangels auszuschließen seien und dementsprechend der an einen anderen Bieter beabsichtigte Zuschlag das Gleichbehandlungsgebot verletze (OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders OLG Düsseldorf, vgl. nur Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04).

    Ein Anspruch im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB auf Aufhebung der Ausschreibung kommt ohnehin nicht in Betracht, wenn man davon ausgeht, dass ein zwingend auszuschließender Bieter innerhalb dieses Vergabeverfahrens keine Vergaberechtsverletzungen mehr geltend machen kann (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05).

    Die Konstellation der Mangelhaftigkeit sämtlicher abgegebener Angebote liegt dem § 26 Nr. 1 lit. a) VOB/A somit bereits tatbestandsmäßig zugrunde, ohne dass dies auf der Rechtsfolgenseite der Norm zwingend die Aufhebung zur Folge hätte (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05).

  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-80/04

    Beschaffung von Kassenautomaten für die Dienststellen

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Sie darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine Nachholung von Angaben und Erklärungen zu ermöglichen, die bereits mit Angebotsabgabe zu erfolgen hatten (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Juli 2004, VK 3-80/04 unter Verweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003, Verg 32/03).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber somit, mehrere Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem betreffenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 19. November 2003, 22/03; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Juli 2004, VK 3 - 80/04).

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch die Ag liegt daher nicht vor; dem materiellen Anliegen der ASt, ihr Angebot trotz der fehlenden Eignungsnachweise zu werten, wurde bereits entsprochen (vgl. auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Juli 2004, VK 3 - 80/04).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob man sich der Auffassung des OLG Jena oder des OLG Düsseldorf anschließt, da auch die insoweit durch das OLG Düsseldorf aufgestellten Voraussetzungen für eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) hier nicht vorliegen.

    Aber auch wenn man der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf folgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03), steht der ASt kein Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens zu.

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob man sich der Auffassung des OLG Jena oder des OLG Düsseldorf anschließt, da auch die insoweit durch das OLG Düsseldorf aufgestellten Voraussetzungen für eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) hier nicht vorliegen.

    Aber auch wenn man der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf folgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03), steht der ASt kein Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens zu.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 (2 BvR 2248/03, VergabeR 2004, 597) und das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2003 (Rs. C-249/01 - "Hackermüller", NZBau 2003, 509) führt sie aus, hierzu genüge es, wenn der Schadenseintritt nicht offensichtlich ausgeschlossen sei.

    Es ist insbesondere als ausreichend anzusehen, dass ein Schadenseintritt nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (s. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, und jetzt auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2005, VII-Verg 49/05 und VII-Verg 50/05).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Ein zwingender Ausschlussgrund ist vom Auftraggeber bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens - d.h. bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung - zu beachten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Mai 2004, Verg 10/04).

    Selbst wenn der Auftraggeber zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht und das Angebot zu Unrecht in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hatte, ist das Vertrauen auf dieses vergaberechtswidrige Verhalten des Auftraggebers rechtlich nicht schützenswert (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. Mai 2004, Verg 10/04, und vom 26. November 2003 - VII- Verg. 53/03 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Die Kosten der Bg sind gemäß §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO analog zu erstatten, weil sich die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Bg gestellt hat und sich die Bg darüber hinaus durch eigene Schriftsätze sowie Stellung eines Antrags aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005, Verg 12/03, und vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05
    Die Kosten der Bg sind gemäß §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO analog zu erstatten, weil sich die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Bg gestellt hat und sich die Bg darüber hinaus durch eigene Schriftsätze sowie Stellung eines Antrags aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005, Verg 12/03, und vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • OLG Jena, 12.12.2001 - 6 Verg 5/01

    Akteneinsicht

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2004 - Verg 53/04

    Angebot unvollständig: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Bund, 23.01.2004 - VK 2-132/03

    Aufbau einer neuen Radaranlage - Erneuerung der Signalauf- und abbereitung …

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über …

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 47/03

    Bieter trägt Beweislast für vollständiges Angebot

  • VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06

    Keine Gleichbehandlung im Falle von Angebotsmängeln!

    Die erkennende Vergabekammer kommt auch nicht zu einer anderen Auffassung durch den Umstand, dass anders als in der genannten Entscheidung des BGH vorliegend das Angebot der Antragstellerin nicht von der Auftraggeberin ausgeschlossen worden war, sondern erst im Ergebnis des Vergabenachprüfungsverfahrens ein zwingender Ausschlussgrund zu Tage getreten ist(* anders VK Bund, Beschluss vom 07.12.2005 - VK 1-146/05).
  • VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06

    Baumaßnahme Neukonzeption und Sanierung

    Eine Ungleichbehandlung seitens der Ag, auf deren Beseitigung die Geltendmachung des Gleichbehandlungsgebots allein gerichtet sein kann, hat insoweit nicht stattgefunden, vielmehr ist die ASt mit ihrem Angebot bereits in die Wertung gelangt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25. August 2004 - Verg 53/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 23. Juni 2006 - VK 2 - 26/06; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 7. Dezember 2005 - VK 1 - 146/05; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 12. November 2004 - VK 3 - 197/04 und Beschl. v. 20. Juli 2004, - VK 3 - 80/04).
  • VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05

    Bauauftrag für die Bundesanstalt - Neubau des Instituts- und Verwaltungsgebäudes, …

    Dem materiellen Anliegen der ASt, ihr Angebot trotz der fehlenden Referenzliste zu werten, wurde damit bereits entsprochen (vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2005, VK 1 - 146/05; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Juli 2004, VK 3 - 80/04).
  • VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06

    Bauvorhaben - Einkaufszentrum, Ausstattung von zwei Restaurants mit Theken, …

    Gerade diese Chance auf Zuschlagserteilung in einem erneuten Vergabeverfahren ist aber äußerst fraglich, da eine erneute Vergabe des Auftrags nach Aufhebung der Ausschreibung durch die Vergabestelle zum einen nicht zwingend ist und zum anderen, wenn sich die Vergabestelle zu einer erneuten Vergabe entschließt, diese gemäß § 3a Nr. 5 Buchstabe a) und b) VOB/A durch ein Verhandlungsverfahren (also ohne Beteiligung des Antragstellers im Nachprüfungsverfahren) erfolgen kann (siehe dazu bereits 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2005, VK1-146/05).
  • VK Rheinland-Pfalz, 28.06.2006 - VK 16/06

    Überprüfung der kommunalen Ausschreibung für die Beschaffung einer …

    Der Bieter, der zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, verfügt - auch nicht im Hinblick auf sein Recht auf Gleichbehandlung (§ 97 Abs. 2 GWB) - über keinerlei schützenswerte Rechtsposition mehr (vgl. weiter führend OLG Koblenz, Beschl. v. 20.10,2004, 1 Verg 4/04; OLG Naumburg, Beschl. v. 26.10.2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschl. v. 20 .06.2005, 9 Verg 3/05; 1. VK Bund, Beschl. v. 07.12, 2005, VK1-146/05).
  • VK Sachsen, 13.04.2006 - 1/SVK/028-06

    Alle Angebote sind auszuschließen: Antragsbefugnis?

    Demzufolge ist das Angebot zwingend gemäß § 25 Nr. Nr. 1 Abs. 1 b) vom weiteren Verfahren auszuschließen, so auch VK Bund, Beschluss vom 07.12.2005 - VK 1-146/05; OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - WVerg 0001/04; Beschluss vom 31.03.2004 - WVerg 0002/04, OLG Naumburg, Beschluss vom 11.06.2003 - 1 Verg 6/03, BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02.
  • VK Rheinland-Pfalz, 28.04.2006 - VK 7/06

    Auftrag "Betreibermodell für Anästhesiearbeitsplätze"

    Während größtenteils die Auffassung vertreten wird, dass ein zwingend auszuschließender Bieter über keinerlei schutzwürdige Rechtsposition - auch nicht im Hinblick auf sein Recht auf Gleichbehandlung (§ 97 Abs. 2 GWB) - mehr verfügt (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 Verg 4/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 7. Dezember 2005, VK1-146/05), vertritt insbesondere das OLG Düsseldorf die Auffassung, dass ein zwingend auszuschließender Bieter zumindest in seinem Recht auf Gleichbehandlung verletzt sein kann, wenn alle anderen Bieter wegen eines gleichartigen Mangels ebenfalls vom Verfahren auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04).
  • VK Bremen, 12.10.2006 - VK 4/06

    Zwingender Ausschlussgrund: Beachtlich bis Abschluss des Verfahrens

    Das Angebot der Antragstellerin ist entsprechend der von der Antragsgegnerin angeführten Rechtsprechung des BGH, der zuletzt wohl die VK Bund in ihrer Entscheidung vom 07.12.2005, VK 1-146/05, gefolgt ist, zwingend auszuschließen.
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