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Rechtsprechung
   VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22082
VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09 (https://dejure.org/2009,22082)
VK Münster, Entscheidung vom 15.09.2009 - VK 15/09 (https://dejure.org/2009,22082)
VK Münster, Entscheidung vom 15. September 2009 - VK 15/09 (https://dejure.org/2009,22082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergabe eines Auftrags über die Durchführung von Entsorgungsdienstleistungen unter Ausschluss eines kommunalwirtschaftlichen Unternehmens mangels eines dringenden öffentlichen Zwecks; Prüfung der Teilnahme eines kommunalwirtschaftlichen Unternehmens am Vergabeverfahren ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den …

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    Die Bestandsschutzregelung erfasst nicht den Unternehmensgegenstand, sondern bezieht sich auf solche Betätigungen, die in sachlicher und räumlicher Hinsicht (gebietsspezifisch) von der betreffenden Kommune auf der Grundlage des bisherigen § 107 GO NW in der Vergangenheit konkret bereits aufgenommen worden waren, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.8.2008, Verg 42/07.

    Die vergaberechtlichen Anknüpfungsnormen sind § 97 Abs. 1 GWB und ­ da Dienstleistungen vergeben werden sollen- § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Nach § 97 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen, wobei gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Vergabeverfahren wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen vom öffentlichen Auftraggeber zu bekämpfen sind, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 17.6.2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Das Wettbewerbsverbot schützt folglich auch die Bieter und Bewerber in einem Vergabeverfahren, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    b) Eine in diesem Sinn gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und ­ verzerrung stellt es dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots (hier § 107 GO NW) eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin von anderen öffentlichen Auftraggebern, wie hier die Kommunen, durch die Auftragsvergabe auch noch unterstützt wird, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; VK Münster, 4.10.2004, VK 21/04.

    Gerichte und Nachprüfungsinstanzen können indes diese Einschätzung (der Antragstellerin) nur auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfen, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    cc) Darüber hinaus stehen aber die öffentlichen Zwecke, die sowohl bei der Zielgemeinde, hier der Antragsgegnerin, als auch bei der ausgreifenden Gemeinde, hier der Antragstellerin, vorliegen können, gegebenenfalls in der Weise in einer Wechselbeziehung zueinander, als ein bei der Zielgemeinde anzuerkennender dringender öffentlicher Zweck jedenfalls rechtfertigen kann, dass die Prüfung eines gleichen Zwecks in der Person der ausgreifenden Gemeinde weniger strengen Anforderungen unterworfen wird, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    Sie gebietet darauf hinzuarbeiten, dass die vorhandenen Entsorgungskapazitäten ausgelastet werden und die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen, was zugleich eine Vorbedingung dafür ist, dass die Entsorgungsleistungen effektiv und kostengünstig für die Abfallverursacher erbracht werden können, so OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    In Bezug auf Logistikleistungen hat das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 13.8.2008, Verg 42/07, die Auffassung vertreten, dass diese als Hilfstätigkeiten zur Sicherung von Anlagenauslastungen zulässig sind.

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines …

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    Die vergaberechtlichen Anknüpfungsnormen sind § 97 Abs. 1 GWB und ­ da Dienstleistungen vergeben werden sollen- § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A. Nach § 97 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen, wobei gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Vergabeverfahren wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen vom öffentlichen Auftraggeber zu bekämpfen sind, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 17.6.2002, Verg 18/02; OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07.

    das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 17.6.2002, Verg 18/02 darauf abgestellt, ob gegebenenfalls Müllfahrzeuge eigens neu angeschafft werden müssen und ob für die Auftragsabwicklung zusätzliches Personal (Fahrer für die Sammelfahrzeuge) einzustellen ist oder ob diese Kapazitäten bereits bei der Antragstellerin vorhanden sind und nur ,,umgeleitet" werden müssen.

    Letztlich kann der Entscheidung des OLG Düsseldorf, 17.6.2002, Verg 18/02, entnommen werden, dass hinsichtlich des Wettbewerbsverstoßes im Rahmen des § 107 GO NW auf das konkret handelnde Unternehmen der Kommune abzustellen ist und nicht auf die Kommune an sich oder auf die ansonsten noch vorhandenen Tochterunternehmen, wie hier im Unternehmensverbund.

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    Zwar ist es vergaberechtlich zulässig, dass sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen darf und diesbezüglich auch auf die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der mit ihm verbundenen Unternehmen beruft, vgl. OLG Düsseldorf, 28.6.2006, Verg 18/06; OLG Düsseldorf, 12.12.2007, Verg 34/07.

    Ein Bieter kann sich bei der Erfüllung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen und kann diesbezüglich sich auch auf die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der mit ihm verbundenen Unternehmen berufen, OLG Düsseldorf, 28.6.2006, Verg 18/06; OLG Düsseldorf, 12.12.2007, Verg 34/07.

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 34/07

    Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen …

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    Zwar ist es vergaberechtlich zulässig, dass sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen darf und diesbezüglich auch auf die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der mit ihm verbundenen Unternehmen beruft, vgl. OLG Düsseldorf, 28.6.2006, Verg 18/06; OLG Düsseldorf, 12.12.2007, Verg 34/07.

    Ein Bieter kann sich bei der Erfüllung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen und kann diesbezüglich sich auch auf die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der mit ihm verbundenen Unternehmen berufen, OLG Düsseldorf, 28.6.2006, Verg 18/06; OLG Düsseldorf, 12.12.2007, Verg 34/07.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    Ein öffentlicher Zweck liege vor, wenn dieser objektiv im Sinne von vernünftiger Weise geboten angenommen werden könne, wobei gerade eine Unterscheidung zwischen einem dringenden öffentlichen Zweck und einem öffentlichen Zweck vom OVG NW, Beschluss vom 1.4.2008, 15 B 122/08, bislang nicht herausgearbeitet worden sei.

    Die Kammer hält diese Auffassung für zutreffend, weil entgegen der Entscheidung des OVG NRW, 1.4.2008, 15 B 122/08, es keinesfalls nur um unlautere, nicht tolerable Verhaltensweisen geht, wie beispielsweise das Verbot, andere Wettbewerber gezielt zu behindern (vgl. dazu §§ 3, 4 UWG).

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht …

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    2.3 Die Antragstellerin kann sich auch nicht ausschließlich auf die Entscheidung des EuGH vom 9.6.2009, Rs. C-480/06, berufen.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    Die Kammer lässt es auch ausdrücklich dahingestellt, ob die Vorschriften des 4. Teils des GWB, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG sind, die die Vertragsfreiheit der öffentlichen Auftraggeber einschränken und dadurch unmittelbar ihr Marktverhalten bei der Auswahl von Vertragspartnern regeln, so BGH, Urteil vom 3.7.2008, I ZR 145/05.
  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    Vielmehr kann es sich auch um solche Ausschlussmaßnahmen handeln, die sicherstellen sollen, dass in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter und der Grundsatz der Transparenz beachtet werden, wobei dies allerdings nur unter der Voraussetzung gilt, dass auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-213/07 (Michaniki AE).
  • VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04

    Beauftragung eines Eigenbetriebes einer Nachbarkommune

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    b) Eine in diesem Sinn gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und ­ verzerrung stellt es dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots (hier § 107 GO NW) eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin von anderen öffentlichen Auftraggebern, wie hier die Kommunen, durch die Auftragsvergabe auch noch unterstützt wird, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; VK Münster, 4.10.2004, VK 21/04.
  • EuGH, 16.12.2010 - C-480/09

    AceaElectrabel Produzione / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
    Beschluss Amtliche Leitsätze 1. Es ist einer Vergabestelle verwehrt, sich nach Eröffnung des Wettbewerbs durch förmliche Ausschreibung mit einem anderen öffentlichen Auftraggeber über die Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags unter Berufung auf die Entscheidung des EuGH, 9.6.2009, Rs. C-480/09, zu verständigen.
  • VK Münster, 15.09.2009 - VK 14/09

    Ausschluss eines Unterkostenangebots

  • VK Münster, 09.10.2009 - VK 19/09

    Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW bei Busdienstleistungen?

    Die Kammer hält diese Auffassung für zutreffend, weil entgegen der Entscheidung des OVG NRW, 1.4.2008, 15 B 122/08, es keinesfalls nur um unlautere, nicht tolerable Verhaltensweisen geht, wie beispielsweise das Verbot, andere Wettbewerber gezielt zu behindern (vgl. dazu §§ 3, 4 UWG), vgl. dazu VK Münster, Beschlüsse vom 15.9.2009, zu VK 14/09 und VK 15/09.

    Denn eine solche Zusammenarbeit kann unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ­ soweit die Voraussetzungen vorliegenveranlasst sein, so VK Münster, 15.9.2009, VK 14/09 und VK 15/09.

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Rechtsprechung
   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 22.02.2011 - VK 15/2009   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,78297
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 22.02.2011 - VK 15/2009 (https://dejure.org/2011,78297)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 22.02.2011 - VK 15/2009 (https://dejure.org/2011,78297)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - VK 15/2009 (https://dejure.org/2011,78297)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekir.de

    § 1 Abs. 2 PStG; § 84 Abs. 1 Nr. 1 PfDG; Richtlinien für Aufhebung besetzter Pfarrstellen vom 08.06.2006
    Abberufung, Aufhebung einer Pfarrstelle, Ermessen, Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit

 
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