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Rechtsprechung
   VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27802
VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08 (https://dejure.org/2008,27802)
VK Bund, Entscheidung vom 07.03.2008 - VK 2-13/08 (https://dejure.org/2008,27802)
VK Bund, Entscheidung vom 07. März 2008 - VK 2-13/08 (https://dejure.org/2008,27802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Versendung von Briefsendungen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des § 4 Nr. 11b Umsatzsteuergesetz (UStG) mit höherrangigem Recht; Voraussetzungen für eine analoge Anwendung von § 7 Nr. 6 Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A); Richtlinienkonforme Auslegung des § 4 Nr. 11b UStG; Vorliegen eines ungewöhnlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08
    Bei der Bg handelt es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift, denn maßgeblich hierfür ist neben einem besonderen sozialen Zweck die öffentliche Trägerschaft der Einrichtung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2004 - VII Verg 46/04; Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04).

    Der Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A ist daher nicht eröffnet (vgl. insoweit etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04; Beschl. v. 22. Juni 2006 - VII-Verg 2/06).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04

    Voraussetzungen des § 7 Nr. 6 VOL/A

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08
    Bei der Bg handelt es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift, denn maßgeblich hierfür ist neben einem besonderen sozialen Zweck die öffentliche Trägerschaft der Einrichtung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2004 - VII Verg 46/04; Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04).

    Da nicht allein die wirtschaftliche Betätigung der ASt, sondern auch diejenige der Bg grundrechtlich geschützt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2004 - VII-Verg 46/04), bedürfte ein Ausschluss der Bg einer Legitimation, die § 7 Nr. 6 VOL/A angesichts seines auf öffentliche Einrichtungen beschränkten Anwendungsbereichs gerade nicht bieten kann.

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08
    Auch für die Begründung zusätzlicher Zahlungspflichten für die Ag hinsichtlich einer sich im nachhinein erweisenden Mehrwertsteuerpflichtigkeit der Leistungen der Bg nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 11. Mai 2001 - V ZR 492/99) ist bei diesem Sachverhalt kein Raum.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem …

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08
    Weder aus dem Wettbewerbs- noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz lässt sich eine generelle Verpflichtung des Auftraggebers ableiten, wirtschaftliche Vorteile eines Bieters zu neutralisieren, die außerhalb des Vergaberechts begründet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26. Juli 2002 - Verg 22/02, NZBau 2002, 634/637).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08
    Die Kosten der Bg hat die ASt in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO zu erstatten, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt einen Interessengegensatz zur Bg begründet und diese sowohl Sachanträge gestellt als auch das Verfahren durch Schriftsätze und ihre intensive Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08
    Die Kosten der Bg hat die ASt in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO zu erstatten, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt einen Interessengegensatz zur Bg begründet und diese sowohl Sachanträge gestellt als auch das Verfahren durch Schriftsätze und ihre intensive Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08
    Die Kosten der Bg hat die ASt in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO zu erstatten, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt einen Interessengegensatz zur Bg begründet und diese sowohl Sachanträge gestellt als auch das Verfahren durch Schriftsätze und ihre intensive Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08
    Die Kosten der Bg hat die ASt in entsprechender Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO zu erstatten, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt einen Interessengegensatz zur Bg begründet und diese sowohl Sachanträge gestellt als auch das Verfahren durch Schriftsätze und ihre intensive Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - Verg 2/06

    Ausschluss vom Vergabeverfahren öffentlicher Leistungen bei wettbewerbswidrigem …

    Auszug aus VK Bund, 07.03.2008 - VK 2-13/08
    Der Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A ist daher nicht eröffnet (vgl. insoweit etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. März 2005 - VII-Verg 68/04; Beschl. v. 22. Juni 2006 - VII-Verg 2/06).
  • VK Bund, 09.07.2010 - VK 2-59/10

    § 46 SGB III Modulkatalog

    Das Zugrundelegen der Bruttopreise für die Angebotswertung wird, wie die Kammer bereits mit Beschluss vom 7. März 2008, VK 2 - 13/08, näher ausgeführt hat, durch § 97 Abs. 5 GWB und § 25 Nr. 3 VOL/A, dem zufolge der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist, gerechtfertigt.

    Es gehört für die Unternehmen vielmehr zu den Erfordernissen des Geschäftsalltags, eine solche Einschätzung zu treffen (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 7. März 2008 - VK 2 - 13/08; VK Brandenburg, Beschl. v. 28. Januar 2008 - VK 59/07).

    Überdies ermöglicht die Vereinbarung eines Brutto-Festpreises es der Ag, auch von bieterbezogenen Steuervorteilen zu profitieren, was als legitim anzusehen ist (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 7. März 2008 - VK 2 - 13/08).

  • VK Sachsen, 18.03.2019 - 1/SVK/001-19

    Brutto oder netto? Tatsächlich anfallende Kosten sind maßgeblich!

    Zur Untersetzung ihrer Rechtsauffassung verwies sie auf Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes vom 9. Juli 2010, VK2 - 59/10 sowie vom 7. März 2008, VK 2 - 13/08.
  • VK Bund, 14.08.2009 - VK 2-93/09

    [Arbeitsmarktdienstleistungen] nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. ... SGB III sowie § ... …

    Die von der Ag ins Feld geführte Entscheidung der erkennenden Kammer vom 7. März 2008 (VK 2 - 13/08) sei hier nicht maßgeblich, da sie einen ganz anders gelagerten Sachverhalt betreffe.

    Nur der Vollständigkeit halber ist daher festzuhalten, dass eine solche Forderung von Seiten der Ag - entsprechend den Ausführungen der erkennenden Kammer in ihrem Beschluss vom 7. März 2008, VK 2 - 13/08 - auch im vorliegenden Fall mit dem Vergaberecht, insbesondere dem Wettbewerbsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot, vereinbar ist.

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