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Rechtsprechung
   VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28615
VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06 (https://dejure.org/2006,28615)
VK Bund, Entscheidung vom 28.07.2006 - VK 2-50/06 (https://dejure.org/2006,28615)
VK Bund, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - VK 2-50/06 (https://dejure.org/2006,28615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Angebot: Änderung an den Verdingungsunterlagen und zwingender Ausschluss (falsche Mengenangaben nach einer unstreitigen Änderung der Mengenangaben durch den Auftraggeber)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Baumaßnahme Neukonzeption und Sanierung - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    Liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so kann der Fortgang des Vergabeverfahrens die Interessen des Bieters nicht mehr berühren, und der Bieter kann auch nicht in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 296).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    Es ist insbesondere als ausreichend anzusehen, dass ein Schadenseintritt nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (s. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, und jetzt auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2005, VII-Verg 49/05 und VII-Verg 50/05).
  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    Denn mit dem (berechtigten) Angebotsausschluss entfällt das durch Angebotsabgabe zwischen Bieter und Auftraggeber zustande gekommene vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis, das die Grundlage für den Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Bietern bildet (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders in st. Rspr. OLG Düsseldorf, vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002, Verg 4/02).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    Denn mit dem (berechtigten) Angebotsausschluss entfällt das durch Angebotsabgabe zwischen Bieter und Auftraggeber zustande gekommene vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis, das die Grundlage für den Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Bietern bildet (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders in st. Rspr. OLG Düsseldorf, vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002, Verg 4/02).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    Denn mit dem (berechtigten) Angebotsausschluss entfällt das durch Angebotsabgabe zwischen Bieter und Auftraggeber zustande gekommene vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis, das die Grundlage für den Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Bietern bildet (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders in st. Rspr. OLG Düsseldorf, vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002, Verg 4/02).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05

    Vergaberecht: Verfahrensaufhebung wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    Selbst nach der Auffassung des OLG Frankfurt a.M., das in einem Beschluss vom 6. März 2006 - 11 Verg 11/05 - auf das Merkmal der Gleichartigkeit des Mangels verzichtet hat, käme daher eine Aufhebung der Ausschreibung nicht in Betracht.
  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

    Antragsbefugnis bei Ausschließbarkeit des Angebots aus anderen Gründen; Aufhebung …

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    Denn mit dem (berechtigten) Angebotsausschluss entfällt das durch Angebotsabgabe zwischen Bieter und Auftraggeber zustande gekommene vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis, das die Grundlage für den Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Bietern bildet (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders in st. Rspr. OLG Düsseldorf, vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002, Verg 4/02).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06
    Denn mit dem (berechtigten) Angebotsausschluss entfällt das durch Angebotsabgabe zwischen Bieter und Auftraggeber zustande gekommene vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis, das die Grundlage für den Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen am Vergabeverfahren teilnehmenden Bietern bildet (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders in st. Rspr. OLG Düsseldorf, vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002, Verg 4/02).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2004 - Verg 53/04

    Angebot unvollständig: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-80/04

    Beschaffung von Kassenautomaten für die Dienststellen

  • VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05

    Grundinstandsetzung - Stahlwasserbau

  • VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06

    Vergabe von Bauleistungen

  • VK Bund, 12.11.2004 - VK 3-197/04

    Ausschreibung von EDV-Verbrauchsmaterial

  • VK Sachsen, 21.04.2008 - 1/SVK/021-08

    Ausnahmen zum Verbot der Änderung oder Ergänzung des LV

    Auch unter Berücksichtigung des Beschlusses der 2. Vergabekammer Bund vom 28.07.2006 (Aktenzeichen VK 2 - 50 / 06) kommt man zu keinem anderen Ergebnis.

    So sei, wenn das Lang-Leistungsverzeichnis ­ im Gegensatz zu dem von der Vergabekammer Bund entschiedenen Fall- als allein verbindlich anerkannt worden sei, nicht sicher erkennbar, ob die Antragstellerin insoweit einen Vorrang der Langfassung des Leistungsverzeichnisses in der ursprünglichen oder in der geänderten Version begründen wollte (2. VK Bund, Beschluss vom 28.07.2006 Aktenzeichen VK 2 - 50 / 06).

    Insoweit kommt man auch unter Berücksichtigung des Beschlusses der 2. Vergabekammer Bund vom 28.07.2006 (Aktenzeichen VK 2 - 50 / 06) zu keinem anderen Ergebnis.

    Vielmehr habe die Antragstellerin den von ihr genannten Einheitspreis rechnerisch einwandfrei mit dem Mengenansatz von 0, 1 qm multipliziert und auf diese Weise den Positionspreis bestimmt (2. VK Bund, Beschluss vom 28.07.2006 Aktenzeichen VK 2 - 50 / 06).

  • VK Schleswig-Holstein, 20.10.2010 - VK-SH 16/10

    Keine Auslegung bei eindeutigen Eintragungen!

    Eine Auslegung des Angebots der Antragstellerin gemäß §§ 133, 157 BGB kommt demzufolge nicht in Betracht, wenn die Eintragung der Antragstellerin in der maßgeblichen Position, hier also die Angabe der angebotenen Menge in Ziffer 01.01.0037, für sich genommen eindeutig ist und keinen Rechen- oder Schreibfehler erkennen lässt (VK Bund, Beschluss vom 28.07.2006, VK 2 - 50 / 06).

    Fügt der Bieter seinem Angebot eine falsche Kurztextseite bei, ist dies ein Versäumnis des Bieters, das nicht im Wege eines Aufklärungsgespräches geheilt werden kann (vgl. VK Bund, Beschluss vom 28.07.2006, VK 2 - 50 / 06).

    Diese Alleinverbindlichkeitserklärung ändert aber ihr Angebot nicht, da diese sich ihrem Sinn und Zweck nach ausschließlich auf die verkürzte Darstellung der Leistungsbeschreibung, mithin auf die Positionstexte, bezieht (so auch VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008, VK 3 - 53 / 08; Beschluss vom 28.07.2006, VK 2 - 50 / 06; VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2006, VK - 32 / 2006 - B) und nicht auf die unzweifelhaft erklärten Angebotsteile (Mengen und Preise) (a.A. VK Thüringen, Beschluss vom 09.09.2005 ­ 360-4002.20-009/05SON).

    Insofern heißt es in dieser Erklärung nämlich lediglich, dass das von dem Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) alleinverbindlich sei, und nicht, dass das von dem Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis in seiner neuesten Fassung alleinverbindlich sei (vgl. VK Bund, Beschluss vom 28.07.2006, VK 2 - 50 / 06).

  • VK Bund, 10.05.2010 - VK 1-37/10

    Vergabe einer Bauleistung

    Insbesondere weicht die Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses in den fraglichen Leistungspositionen - anders als in dem von der Ag vorgebrachten Fall (VK Bund, Beschluss vom 28. Juli 2006, VK 2-50/06) - im Wortlaut nicht inhaltlich von der Langfassung ab.
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