Rechtsprechung
| VK Bund, 28.03.2008 - VK 2-28/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Verkauf der Liegenschaft - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags im Falle einer Ausschreibung trotz fehlenden öffentlichen Auftrags bzgl. des Verkaufs einer ehemals als Kaserne genutzen Liegenschaft; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags im Falle einer Ausschreibung bzgl. des Verkaufs einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkauf einer Liegenschaft: Öffentlicher Auftrag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 30/07
Verkauf von Grundstücken mit Bauverpflichtung: Vergaberecht anzuwenden
Auszug aus VK Bund, 28.03.2008 - VK 2-28/08
Die vorliegende Ausschreibung hat einen solchen Auftrag indes auch dann nicht zum Gegenstand, wenn man die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Begriff des Bauauftrags nach § 99 Abs. 3 GWB (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. Juni 2007 - VII- Verg 2/07; Beschl. v. 12. Dezember 2007 - VII-Verg 30/07 und Beschl. v. 6. Februar 2008 -.Ebensowenig bedarf es einer Entscheidung, ob ein Auftrag im Sinne der 1. oder 2. Var. des § 99 Abs. 3 GWB eine im Rechtssinn verbindliche Bau- oder Realisierungsverpflichtung (offen gelassen von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Dezember 2007 - VII-Verg 30/07 und Beschl. v. 6. Februar 2008 - VII-Verg 37/07) erfordert oder ob hierfür auch die Begründung eines mittelbaren oder gar nur faktischen Zwanges zur Erbringung einer Bauleistung genügt, denn keine dieser Alternativen liegt vor.
Dies beruht zwar - entgegen der Auffassung der Ag - nicht darauf, dass die ASt ihrer Rügeobliegenheit nicht genügt hätte, denn die weit überwiegende Rechtsprechung verneint eine Rügelast im Falle von Defacto- oder Direktvergaben (vgl. etwa OLG Düsseldorf in st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 6. Februar 2008 - VII-Verg 37/07 m.w.N.; anders - ohne nähere Begründung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Dezember 2007 - VII-Verg 30/07, die dortigen Ausführungen dürften jedoch dahin zu verstehen sein, dass der Antragsteller einer etwaigen Rügeobliegenheit jedenfalls genügt habe).
- OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07
Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines …
Auszug aus VK Bund, 28.03.2008 - VK 2-28/08
Die vorliegende Ausschreibung hat einen solchen Auftrag indes auch dann nicht zum Gegenstand, wenn man die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Begriff des Bauauftrags nach § 99 Abs. 3 GWB (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. Juni 2007 - VII- Verg 2/07; Beschl. v. 12. Dezember 2007 - VII-Verg 30/07 und Beschl. v. 6. Februar 2008 -.Da die ASt bereits während des Ausschreibungsverfahrens anwaltlich beraten war und - wie ihr Geschäftsführer auf Nachfrage der Vergabekammer in der mündlichen Verhandlung bestätigte - u.a. durch die Berichte in der ...- presse - ... - Kenntnis von dem Nachprüfungsverfahren und der am 13. Juni 2007 getroffenen Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Fall Ahlhorn (Beschl. v. 13. Juni 2007 - VII-Verg 2/07) hatte, durfte die Ag die Untätigkeit der ASt dahin verstehen,.
- EuGH, 12.07.2001 - C-399/98
Ordine degli Architetti u.a. - "Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - …
Auszug aus VK Bund, 28.03.2008 - VK 2-28/08
Dies ergibt sich bereits daraus, dass selbst für die als Auffangtatbestand verstandene 3. Variante des § 99 Abs. 3 GWB gefordert wird, dass dem Auftraggeber kraft vertraglicher Abrede die rechtliche Befugnis zustehen muss, die Verfügbarkeit des Bauwerks für die öffentliche und durch die wirtschaftliche oder technische Funktion des Bauvorhabens definierte Zweckbestimmung sicherzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6. Februar 2008 - VII-Verg 37/07 unter II 1 a bb, S. 19 des Umdrucks, mit Hinweis auf EuGH, Urt. v. 12. Juli 2001 - Rs. C- 399/98 - Teatro alla Bicocca, Rz. 71).
- OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 28.03.2008 - VK 2-28/08
Unabhängig von der Frage, ob durch den Nachprüfungsantrag ein Interessengegensatz zwischen der ASt und den Bg zu 1. und 2. hervorgerufen wurde (vgl. dazu OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05), haben diese daher kein Prozessrechtsverhältnis zu der ASt dergestalt begründet, dass sie der ASt gegenüber als obsiegende Parteien anzusehen wären (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04
Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 28.03.2008 - VK 2-28/08
Unabhängig von der Frage, ob durch den Nachprüfungsantrag ein Interessengegensatz zwischen der ASt und den Bg zu 1. und 2. hervorgerufen wurde (vgl. dazu OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05), haben diese daher kein Prozessrechtsverhältnis zu der ASt dergestalt begründet, dass sie der ASt gegenüber als obsiegende Parteien anzusehen wären (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05
Ausdrücklicher Interessengegensatz
Auszug aus VK Bund, 28.03.2008 - VK 2-28/08
Unabhängig von der Frage, ob durch den Nachprüfungsantrag ein Interessengegensatz zwischen der ASt und den Bg zu 1. und 2. hervorgerufen wurde (vgl. dazu OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05), haben diese daher kein Prozessrechtsverhältnis zu der ASt dergestalt begründet, dass sie der ASt gegenüber als obsiegende Parteien anzusehen wären (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus VK Bund, 28.03.2008 - VK 2-28/08
Unabhängig von der Frage, ob durch den Nachprüfungsantrag ein Interessengegensatz zwischen der ASt und den Bg zu 1. und 2. hervorgerufen wurde (vgl. dazu OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05), haben diese daher kein Prozessrechtsverhältnis zu der ASt dergestalt begründet, dass sie der ASt gegenüber als obsiegende Parteien anzusehen wären (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
- VK Sachsen, 15.01.2010 - 1/SVK/068-09 Darf ein Auftraggeber davon ausgehen, die Ausschreibung hat bereits keinen öffentlichen Auftrag zum Gegenstand, weshalb auch keine Verpflichtung zur Schätzung des Auftragswertes besteht, kann man der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nicht entgegenhalten, der Auftraggeber habe es versäumt, eine Schätzung des Auftragswertes vorzunehmen, so dass eine Beweislastumkehr eintritt (2. VK Bund, B. v. 28.03.2008, VK 2 - 28/08).
- VK Südbayern, 06.02.2009 - Z3-3-3194-1-36-10/08
Antragsbefugnis bzgl. eines Nachprüfungsverfahrens bei unterlassener …
Dieser allgemeine, aus § 242 BGB abgeleitete Grundsatz gilt auch im Vergaberecht ( OLG Karlsruhe, B. v. 13.06.2008 - Az.: 15 Verg 3/08 ; im Ergebnis ebenso 2. VK Bund, B. v. 28.03.2008 - Az.: VK 2- 28/08). - VK Bund, 19.11.2008 - VK 1-135/08
Abschluss von Rahmenrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Denn seit Bescheidung der hier maßgeblichen Rüge der ASt vom 17. Juli 2008 mit Schreiben der Ag vom 18. Juli 2008 bis zur Einreichung des Nachprüfungsantrags sind weniger als zwei Monate vergangen; eine Verwirkung ist bisher nur in Fällen von mehreren Monaten angenommen worden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11. September 2003, WVerg 0007/03: 14 Monate; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2008, VII- Verg 23/08: fünf Jahre; VK Bund, Beschluss vom 28. März 2008, VK 2-28/08: über acht Monate (nicht bestätigt durch Beschluss vom 2. Oktober 2008, VII-25/08)). - VK Bund, 19.11.2008 - VK 1-126/08
Rahmenrabattverträge: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem …
Denn seit Bescheidung der hier maßgeblichen Rüge der ASt vom 10. Juni 2008 mit Schreiben der Ag vom 24. Juni 2008 bis zur Einreichung des Nachprüfungsantrags sind lediglich ungefähr zwei Monate vergangen; eine Verwirkung ist bisher nur in Fällen von mehreren Monaten angenommen worden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11. September 2003, WVerg 0007/03: 14 Monate; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2008, VII- Verg 23/08: fünf Jahre; VK Bund, Beschluss vom 28. März 2008, VK 2-28/08: über acht Monate (nicht bestätigt durch Beschluss vom 2. Oktober 2008, VII-25/08)).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".