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Rechtsprechung
   VK Düsseldorf, 01.09.2005 - VK-16/2005-L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19846
VK Düsseldorf, 01.09.2005 - VK-16/2005-L (https://dejure.org/2005,19846)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 01.09.2005 - VK-16/2005-L (https://dejure.org/2005,19846)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 01. September 2005 - VK-16/2005-L (https://dejure.org/2005,19846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de PDF

    § 7a Nr. 2 Abs. 2, Buchst. b VOL/A; § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A; § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A; § 25 Nr. 1 Abs. 1 und Nr. 2 Abs. 1 VOL/A; § 97 Abs. 7 GWB; § 107 Abs. 2 und 3 GWB; § 114 GWB
    Lieferung und Installation von PC-Arbeitsplätzen inklusive Dienstleistungen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eignungsnachweis nicht erbracht: Vergabestelle hat kein Ermessen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über die Aufhebung eines Vergabeverfahrens in einem Nachprüfungsverfahren; Zwingender Ausschluss eines Angebots bei Unterbleiben der Erbringung einer zur Beurteilung ihrer Eignung gestatteten Anforderung; Nichterbringung eines Zertifizierungsnachweises über ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    TÜV-QM-Bewertung ist kein Zertifizierungsnachweis! (IBR 2006, 1431)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Düsseldorf, 01.09.2005 - VK-16/05
    Damit kann auch die Aufhebung einer Ausschreibung nicht außerhalb der Nachprüfung im Verfahren nach den §§ 107 ff. GWB stehen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02).

    Nachdem in der Rechtsprechung und in der Literatur seit längerem unterschiedliche Standpunkte vertreten wurden, ob das Fehlen von Preisangaben und geforderten Erklärungen zwingend den Ausschluss des Angebotes zur Folge hat oder ob die fehlende oder sonst wie nicht den Vorgaben entsprechende Erklärung für die Angebotsbewertung eine bestimmte ( und welche ) Bedeutung aufweisen muss, hat nunmehr der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 - ausgeführt, dass § 97 Abs. 1 und 2 GWB den öffentlichen Auftraggeber zu transparenten und auf die Gleichbehandlung aller Bieter beruhenden Vergabeverfahren verpflichte.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02

    Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VK Düsseldorf, 01.09.2005 - VK-16/05
    Einen Ermessensspielraum räumt diese Vorschrift nicht ein (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02, Seite 3 - 5 des Umdrucks).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …

    Auszug aus VK Düsseldorf, 01.09.2005 - VK-16/05
    Mangels eigener Legaldefinition im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist "unverzüglich" hier gemäß der Definition in § 121 Abs. 1 BGB zu verstehen, also als Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.1999, - Verg 1/99 - ).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2005 - Verg 44/05

    Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 115 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Düsseldorf, 01.09.2005 - VK-16/05
    Den weiteren Antrag auf Gestattung des Zuschlages hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26.07.2005, Az. VII-Verg 44/05 abgelehnt mit der Begründung, dem Antragsgegner fehle das Rechtsschutzbedürfnis.
  • VK Sachsen, 20.09.2006 - 1/SVK/085-06

    Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Eignung nachweisen!

    Es besteht insoweit auch die Möglichkeit einer gestaltenden Anordnung durch die Nachprüfungsstellen (vgl. VK Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 - VK-16/2005-L).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2005 - Verg 44/05

    Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 115 Abs. 2 GWB

    Rn. 4 Dagegen hat die Antragstellerin unter dem 26.5.2005 die Vergabenachprüfung beantragt (Vergabekammer Düsseldorf, VK - 16/2005) mit dem Ziel, den Antragsgegner zu verpflichten, die Aufhebung der Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nur unter Berücksichtigung ihres Angebotes zu erteilen.
  • VK Sachsen, 18.08.2006 - 1/SVK/077-06

    Aufhebung der Ausschreibung

    Es besteht insoweit auch die Möglichkeit einer gestaltenden Anordnung durch die Nachprüfungsstellen (vgl. VK Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 - VK-16/2005-L).
  • VK Hamburg, 01.06.2007 - VK BSU-7/07

    Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung"

    Danach ist das Merkmal der Unverzüglichkeit dann erfüllt, wenn ohne schuldhaftes Zögern gehandelt wird (Saarländisches OLG, B. v. 09.11.2005 - Az.: OLG Naumburg, B. v. 25.01.2005 - Az.: 1 Verg 22/04); VK Arnsberg, B. v. 13.06.2006 - Az.: VK 10/06; VK Düsseldorf, B. v. 02.05.2006 - Az.: VK-17/2006-B) Dies bedeutet für die Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, dass sie so bald zu erklären ist, als es dem Antragsteller unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeit möglich und zumutbar ist (VK Thüringen, B. v. 11.10.2006 - Az.: 360-4002.20-026/06-SLF; VK Hamburg, B. v. 03.11.2005 - Az.: VK BSU-3/05; VK Düsseldorf, B. v. 01.09.2005 - Az.: VK-16/2005-L, VK-16/2005-Z; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2005 - Az.: 1/SVK/098-05; B. v. 16.09.2005 - Az.: VK-SH 22/05) Hierbei ist auch eine angemessene Überlegungsfrist zuzugestehen, innerhalb derer der Antragsteller die Qualität seiner Argumente überprüfen und eine Chancen-Risiko-Abwägung vornehmen kann.
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