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Weitere Entscheidung unten: VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007

Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14686
VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07 (https://dejure.org/2007,14686)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.02.2007 - VK-SH 3/07 (https://dejure.org/2007,14686)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - VK-SH 3/07 (https://dejure.org/2007,14686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Gestattung des Zuschlags: Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags (nur auf den gesetzeskonformen Abschluss eines Vergabeverfahrens bezogen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gestattung des Zuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorzeitige Zuschlagserteilung im Rahmen eines vergaberechtswidrigen Verfahrens; Eintritt des gesetzlichen Zuschlagsverbots gemäß § 115 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Durchbrechung des effektiven Primärrechtsschutzes des § 97 Abs. 7 GWB durch Gestattung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags nur in Ausnahmefällen möglich! (IBR 2007, 1288)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2007, 404 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05

    Alle Angebote fehlerhaft - dennoch keine Aufhebung der Ausschreibung?

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
    Zudem hat die Agg für die vorzeitige Gestattung ­ jedenfalls aus ihrer Sicht ­ rechtfertigende Umstände vorgetragen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 08.07.2005, VK-SH 18/05, m.w.N.).

    Ohne einer Entscheidung in der Hauptsache vorzugreifen (vgl. §§ 80, 80a VwGO) und ohne Aufgabe ihrer grundsätzlichen Auffassung, dass die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages allenfalls nachrangig zu berücksichtigen sind (vgl. schon Beschluss vom 08.07.2005, VK-SH 18/05), ist die Kammer der Auffassung, dass hier mehrere Umstände ­ bereits bei isolierter Betrachtung ­ schwerer wiegen als das Vorbringen der Agg: Die Agg beabsichtigt, den Zuschlag auf ein Nebenangebot der Bg zu erteilen; gemäß Vergabebekanntmachung (Ziffer II.1.9.) waren Varianten und Alternativangebote jedoch nicht zugelassen.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
    Den Einlassungen der Agg ist zudem das Interesse der ASt an einem effektiven Primärrechtsschutz gegenüberzustellen, welches ohne jeden Zweifel einen hohen Stellenwert genießt, da § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf Einleitung und Durchführung eines nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 GWB geregelten Vergabeverfahrens begründet (vgl. nur BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04).
  • OLG Naumburg, 10.11.2003 - 1 Verg 14/03

    Zulässigkeit einer vorzeitigen Zuschlagserteilung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
    Das Interesse der Allgemeinheit am raschen Abschluss von Vergabeverfahren kann sich nur auf den gesetzeskonformen Abschluss eines Vergabeverfahrens beziehen, nicht jedoch auf die vorzeitige Zuschlagserteilung im Rahmen eines vergaberechtswidrigen Verfahrens (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 10.11.2003, 1 Verg 14/03).
  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 Verg 6/01

    Vorabgestattung des Zuschlags; Angebotsfrist

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
    Das bedeutet, dass das Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens im Rahmen des § 115 Abs. 2 GWB somit nur dann und insoweit mit dem Allgemeininteresse verbunden sein kann, als bei der summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für erhebliche Vergabeverstöße bestehen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 14.08.2000, 6 Verg 2/00; OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01).
  • OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03

    Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
    b) Die Zeitnot, unter die Agg wohl zu stehen meint, hätte sie selbst herbeigeführt, so dass diese schon deshalb im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung nicht entscheidend für eine Gestattung des Zuschlags sein könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2003, 13 Verg 2/03).
  • OLG Schleswig, 14.08.2000 - 6 Verg 2/00

    Wiederherstellung des Zuschlagsverbots; Zulässigkeit der Zusammenfassung von …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
    Das bedeutet, dass das Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens im Rahmen des § 115 Abs. 2 GWB somit nur dann und insoweit mit dem Allgemeininteresse verbunden sein kann, als bei der summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für erhebliche Vergabeverstöße bestehen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 14.08.2000, 6 Verg 2/00; OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01).
  • OLG Jena, 24.10.2003 - 6 Verg 9/03

    Zuschlagsverzögerung wegen Vergabeprüfung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
    Die Vergabestelle hat zudem hinreichend darzutun, ob und inwieweit herausragende Belange des gemeinen Wohls gefährdet würden, wenn das mit der Ausschreibung in Angriff genommene Beschaffungsvorhaben nicht fristgerecht begonnen wird (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 24.10.2003, 6 Verg 9/03, IBR 2004, 43).
  • BayObLG, 23.01.2003 - Verg 2/03

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags durch Vergabekammer

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
    Da den Antragstellern durch den Zuschlag der Primärrechtsschutz genommen und diese auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen werden, kann § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB aber nur dahingehend verstanden werden, dass grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen darf, wenn also ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung desNachprüfungsverfahrens übersteigt (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 23.01.2003, Verg 2/03).
  • VK Sachsen, 12.02.2004 - 1/SVK/164-03

    Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07
    Damit darf der effektive Primärrechtsschutz des § 97 Abs. 7 GWB nur dann ausnahmsweise durch Gestattung der Erteilung des Zuschlags durchbrochen werden, wenn das Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einer sofortigen Erteilung des Zuschlags das gesetzlich festgeschriebene Interesse an der Zuschlagssperre deutlich überwiegt (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2004, 1/SVK/164-03).
  • VK Südbayern, 29.07.2010 - Z3-3-3194-1-39-06/10

    Gestattung des vorzeitigen Zuschlags

    Wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs kann § 115 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB nur dahingehend verstanden werden, dass grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen darf, wenn also ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (VK Arnsberg, B. v. 11.09.2008 - Az.: VK 19/08; B. v. 10.01.2008 - Az.: VK 42/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 17.03.2007 - Az.: 1 VK 07/07, 08/07; 2. VK Bund, B. v. 21.07.2005 - Az.: VK 2 - 60/05; B. v. 07.07.2005 - Az.: VK 2 - 66/05; B. v. 07.07.2005 - Az.: VK 2 - 63/05; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 23.06.2005 - Az.: 1/SVK/068-05, 068-05G; VK Schleswig- Holstein, B. v. 15.02.2007 - Az.: VK-SH 03/07; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05).

    Daraus folgt, dass der effektive Primärrechtsschutz des § 97 Abs. 7 GWB nur dann ausnahmsweise durch Gestattung der Erteilung des Zuschlags durchbrochen werden darf, wenn das Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einer sofortigen Erteilung des Zuschlags das gesetzlich festgeschriebene Interesse an der Zuschlagssperre deutlich überwiegt (VK Arnsberg, B. v. 11.09.2008 - Az.: VK 19/08; B. v. 10.01.2008 - Az.: VK 42/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 17.03.2007 - Az.: 1 VK 07/07, 08/07; VK Düsseldorf, B. v. 06.10.2005 - Az.: VK - 30/2005 - B (Z); B. v. 27.07.2005 - Az.: VK - 24/2005 - Z, VK - 20/2005 - Z; B. v. 29.06.2005 - Az.: VK 16 - 2005 - Z; VK Hamburg, B. v. 27.10.2005 - Az.: VK BSU-3/05; B. v. 22.04.2005 - Az.: VK BSU-2/05; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 23.06.2005 - Az.: 1/SVK/068-05, 068-05G; B. v. 12.02.2004 - Az.: 1/SVK/164-03, 1/SVK/164-03G; VK Schleswig-Holstein, B. v. 15.02.2007 - Az.: VK-SH 03/07; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05).

  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs konnte nach der bisherigen Rechtsprechung § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB nur dahingehend verstanden werden, dass grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen darf, wenn also ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (VK Arnsberg, B. v. 11.09.2008 - Az.: VK 19/08; VK Baden-Württemberg, B. v. 17.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07, 8/07; 2. VK Bund, B. v. 21.07.2005 - Az.: VK 2-60/05; B. v. 07.07.2005 - Az.: VK 2-66/05;; VK Schleswig-Holstein, B. v. 15.02.2007 - Az.: VK-SH 3/07;; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 23.06.2005 - Az.: 1/SVK/068-05, 068-05G).
  • VK Niedersachsen, 20.12.2010 - VgK-48/09

    Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

    Maßgebend ist dabei auf Seiten des Antragstellers in erster Linie das Interesse an einer Erhaltung von Primärrechtschutz und damit sein in § 97 Abs. 7 GWB normierter subjektiver Anspruch auf Einhaltung der Vergabevorschriften, der bei einer Gestattung des Zuschlages unwiederbringlich beseitigt wird (…vgl. Kus, a.a.O, § 115 GWB, Rdnr. 30; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.02.2007, Az.: VK-SH 03/07).
  • VK Schleswig-Holstein, 11.09.2009 - VK-SH 14/09
    Der Agg hatte es selbst in der Hand, einen reibungslosen Übergang der Verträge zum 01.10.2009 zu gewährleisten, indem er nicht nur die Zeiten für die Dauer eines möglichen Nachprüfungsverfahrens einplante (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 24.10.2003 - 6 Verg 9/03; VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - VK - 30/2005 erkennende Kammer, Beschluss vom 15.02.2007 - VK-SH 03/07), sondern auch die erforderlichen Vorlaufzeiten für die Bestellung von Containern und Textilien in die Planungen einbezogen hätte, so dass die Bieter bereits zum Leistungsbeginn vollständig leistungsfähig gewesen wären.
  • VK Arnsberg, 10.01.2008 - VK 42/07

    Produktscharfe Ausschreibung verstößt gegen das Wettbewerbsgebot!

    Allgemeininteresse verbunden sein, als bei der summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für erhebliche Vergabeverstöße bestehen (vgl. dazu VK Schleswig-Holstein vom 15.2.2007 Az.: VK-SH 03/07 ).
  • VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    Deswegen können Anträge nach § 115 Abs. 2 GWB grundsätzlich nur Erfolg haben, wenn sie sich auf Umstände stützen, die sich einer Planung von vornherein entziehen (…OLG Jena a.a.O.; VK Schleswig-Holstein Beschl. v. 15.2.2007, Az. VK-SH 3/07).
  • VK Berlin, 27.04.2010 - VK B 2 3/10

    Zuschlag: Besonderes Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit

    Deswegen können Anträge nach § 115 Abs. 2 GWB grundsätzlich nur Erfolg haben, wenn sie sich auf Umstände stützen, die sich einer Planung von vornherein entziehen (…OLG Jena a.a.O.; VK Schleswig-Holstein Beschl. v. 15.2.2007, Az. VK-SH 3/07).
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Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16379
VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07 (https://dejure.org/2007,16379)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.03.2007 - VK-SH 3/07 (https://dejure.org/2007,16379)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. März 2007 - VK-SH 3/07 (https://dejure.org/2007,16379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VERIS
  • ibr-online

    Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 80 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 403 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    2. Die Rechtsprechung des BGH (NZBau 2004, 285), wonach der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hat und eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht stattfindet, wenn sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache erledigt, ist nicht auf solche Fälle übertragbar, in denen die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, nachdem der Antragsgegner den Antragsteller klaglos gestellt hat.

    Auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags soll es für die Kostenentscheidung nicht ankommen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, IBR 2004, 275, NZBau 2004, 285).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände bestimmend sein wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung des Antragstellers, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06).
  • BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - Besprechungsgebühr bei …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    Eine Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer hat zu unterbleiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2004, VII - Verg 12 und 14/02; BayObLG, Beschluss vom 12.03.2002, Verg 3/02).
  • OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    Der zur Vorlage an den BGH führenden Entscheidung des OLG Bremen (Beschluss vom 02.01.2002, Verg 3/01, ZfBR 2002, 718) lag erkennbar ein anderer Sachverhalt und gerade nicht der Fall zugrunde, dass der Antragsteller vor der Vergabekammer materiell obsiegt hatte.
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04

    Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004, Verg 28/04, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05

    "Ingenieur-Bauwerke"; Kostenerstattung bei übereinstimmender Erledigungserklärung …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    Der insoweit gegenteiligen Auffassung, wonach § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB (stets) auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. OLG Naumburg, Beschluss 24.02.2005, 1 Verg 1/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2005, 1 VK 53/05; wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006, Verg 79/05; Lausen, NZBau 2005, 440 [441]), vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • OLG Schleswig, 05.01.2007 - 1 (6) Verg 11/05

    Gebührenfreiheit des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    Gemäß § 10 Abs. 1 des in Verfahren vor der erkennenden Kammer anzuwendenden Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007, 1 (6) Verg 11/05) hat die Agg indes die Auslagen zu erstatten, die nicht in die Verwaltungsgebühr einbezogen sind; hierzu zählen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - Verg 79/05

    Kostentragungspflicht bei einem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    Der insoweit gegenteiligen Auffassung, wonach § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB (stets) auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. OLG Naumburg, Beschluss 24.02.2005, 1 Verg 1/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2005, 1 VK 53/05; wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006, Verg 79/05; Lausen, NZBau 2005, 440 [441]), vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • VK Bund, 16.02.2004 - VK 2-24/04

    Konzeption und Durchführung der Maßnahmen der Eignungsfeststellung/ …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    Eine zwingende Kostenfolge zu Lasten des Antragstellers würde diesen regelmäßig dazu veranlassen, einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zu stellen, um der ­ ohne Erledigung möglicherweise nicht entstandenen ­ Kostentragungspflicht zu entgehen (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 16.02.2004, VK2-24/04).
  • VK Düsseldorf, 30.05.2003 - VK-12/03

    Rechtsfolgen der Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens; Entscheidung nach …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
    Dass die ASt ihr ursprüngliches Nachprüfungsbegehren nicht weiter verfolgt, ist fraglos (anderes als etwa eine Antragsrücknahme) nicht als Unterliegen anzusehen.Vielmehr hat die ASt auf eine veränderte Sachlage reagiert, nachdem die Vergabestelle das getan hat, was die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag erreichen wollte (vgl. VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2003, VK-12/2003-L).
  • VK Brandenburg, 01.11.2005 - 1 VK 53/05

    Rücknahme der Ausschreibung: Antragsteller trägt die Kosten!

  • VK Schleswig-Holstein, 11.09.2009 - VK-SH 14/09
    Ohne einer Entscheidung in der Hauptsache vorzugreifen (vgl. §§ 80, 80a VwGO) und ohne Aufgabe ihrer grundsätzlichen Auffassung, dass die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages allenfalls nachrangig zu berücksichtigen sind (vgl. schon Beschluss vom 08.07.2005, VK-SH 18/05 und 07.03.2007-VK-SH 3/07), aber gleichwohl unter Berücksichtigung der Neufassung des § 115 Abs. 2 Satz 4 GWB durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, ist die Kammer der Auffassung, dass hier mehrere Umstände ­ bereits bei isolierter Betrachtung ­ schwerer wiegen als das Vorbringen des Agg:.

    Das Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens und an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers im Rahmen des § 115 Abs. 2 GWB kann nur dann bestehen und insoweit mit dem Allgemeininteresse verbunden sein, als bei der summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für erhebliche Vergabeverstöße bestehen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 14.08.2000, 6 Verg 2/00; OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001- 6 Verg 6/01; erkennende Kammer, Beschluss vom 07.03.2007-VK-SH 3/07).

  • VK Schleswig-Holstein, 17.07.2007 - VK-SH 5/07

    Kostenverteilung nach anderweitiger Erledigung

    Die Kammer hat indes bereits entschieden, dass dieser Rechtsmeinung nicht zu folgen ist (vgl. Beschluss vom 07.03.2007, VK-SH 03/07), da eine derartige Fallkonstellation von der vorgenannten Entscheidung des BGH (…a.a.O.) nicht umfasst ist.

    Anders als in dem der Entscheidung der Kammer vom 07.03.2007 (VK-SH 03/07) zugrunde liegenden Fall ist hier indes nicht von einem vollumfänglichen Obsiegen der ASt auszugehen (vgl. oben unter [2]).Es erscheint es der Kammer hier nicht sachgerecht, die vor dem 11.07.2007 obwaltende Antragssituation sowie die zweifelsfrei zu Tage getretenen individuellen Interessen der Beteiligten völlig auszublenden.

  • VK Thüringen, 08.02.2017 - 250-4003-8886/2016-E-S-022-GTH
    Das Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens und an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der VST im Rahmen des § 169 Abs. 2 GWB kann nur dann bestehen und insoweit mit dem Allgemeininteresse verbunden sein, als bei der summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für erhebliche Vergabeverstöße bestehen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 14.08.2000, 6 Verg 2/00; OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001- 6 Verg 6/01; erkennende Kammer, Beschluss vom 07.03.2007-VK-SH 3/07).
  • VK Arnsberg, 12.02.2008 - VK 44/07

    Erledigung statt Rücknahme: Günstigere Kostensituation für den Bieter!

    Zusammen mit der Vergabekammer Schleswig-Holstein (Beschluss vom 7.3.2007, Az.: VK- SH 03/07) und der Vergabekammer Düsseldorf vom 16.2.2004, Az.: VK 2 - 24/04) vertritt die Kammer daher die Auffassung, dass bei objektiver Klaglosstellung eine zwingende Kostenlast zu Lasten der Antragsteller nicht gerechtfertigt sein kann.
  • VK Münster, 13.08.2008 - VK 15/08
    Ansonsten würde man den Antragsteller zur Stellung eines Feststellungsantrages und zur Fortsetzung des Verfahrens zwingen, was nicht sachdienlich wäre, so auch VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2007, VK-SH 03/07; VK Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2004, VK 2-24/04 und VK Arnsberg, Beschluss vom 12.02.2008, VK 44/07.
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