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Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4141
VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05 (https://dejure.org/2005,4141)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.02.2005 - VK-SH 1/05 (https://dejure.org/2005,4141)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - VK-SH 1/05 (https://dejure.org/2005,4141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung der Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren gegen eine Vergabeentscheidung; Rechtsschutzbedürfnis des Bieters im Falle eines berechtigten Vertrauens der Vergabestelle auf die Nichtdurchführung des Nachprüfungsverfahrens nach den Grundsätzen von ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe? Kann die Vergabekammer einen wirksam erteilten Zuschlag aufheben? (IBR 2005, 281)

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (60)

  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05
    Die Vergabekammer hat daraufhin die AG mit bestandskräftigem Beschluss vom 26.10.2004 (VK-SH 26/04) verpflichtet, die Angebote der Firmen Fahrdienst XXX und der XXX gGmbH sowie der durch diese gebildeten Bietergemeinschaft von der Wertung auszuschließen und alsdann die Wertung der Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen, da diese Bewerber durch die parallele Beteiligung als Einzelbieter und als Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.v. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A getroffen hatten.

    festzustellen, dass das Vergabeverfahren nicht bereits durch die Erteilung des Zuschlags bzw. von Zuschlägen beendet worden ist, da solche Zuschläge gemäß § 13 Satz 6 VgV nichtig wären, 2. der AG zu untersagen, den Zuschlag auf Angebote der XXX eG und der Soziale Dienste XXX zu erteilen, 3. die Aufhebung des Vergabeverfahrens anzuordnen, 4. hilfsweise zu 3): der AG aufzugeben, die Angebote nach Maßgabe der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu zu werten, 5. der ASt nach Beiziehung der Vergabeakten Akteneinsicht gemäß § 111 GWB zu gewähren, 6. die Akten des Verfahrens VK-SH 26/04 zu diesem Verfahren beizuziehen, 7. die Kosten des Verfahrens der AG aufzuerlegen, 8. festzustellen, dass es sich bei der Vergabe an die XXX gGmbH um eine nichtige ,,de-facto-Vergabe" handele und 9. die AG zu verpflichten, diese Leistungen unverzüglich vergaberechtskonform zu vergeben.

    Eine Ausweitung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 16.09.2003, VII Verg 52/03) über die dort zugrunde liegende Konstellation (Parallelbeteiligung als Einzelfirma und im Rahmen einer Bietergemeinschaft, so auch erkennende Kammer, Beschluss vom 26.10.2004, VK-SH 26/04) auf alle nur denkbaren, zivilrechtlich im Übrigen zulässigen Organisationsverbindungen von Bieterunternehmen würde faktisch zu einer Beschränkung des Wettbewerberkreises führen, die mit dem Ziel des Vergaberechtes nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. VK BR Lüneburg, Beschluss vom 07.11.2003, 203-VgK- 32/2003).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05
    Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003, Verg 52/03, m.w.N.).

    Eine Ausweitung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 16.09.2003, VII Verg 52/03) über die dort zugrunde liegende Konstellation (Parallelbeteiligung als Einzelfirma und im Rahmen einer Bietergemeinschaft, so auch erkennende Kammer, Beschluss vom 26.10.2004, VK-SH 26/04) auf alle nur denkbaren, zivilrechtlich im Übrigen zulässigen Organisationsverbindungen von Bieterunternehmen würde faktisch zu einer Beschränkung des Wettbewerberkreises führen, die mit dem Ziel des Vergaberechtes nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. VK BR Lüneburg, Beschluss vom 07.11.2003, 203-VgK- 32/2003).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05
    Ausnahmeregelungen eignen sich aber naturgemäß nicht für ihren Anwendungsbereich ausdehnende Interpretationen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 11.11.2004, 2 Verg 16/04; OLG Jena, Beschluss vom 28.01.2004, 6 Verg 11/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03, NJW 2004, 1331, NZBau 2004, 113; VergabeR 2004, 216 ff. mit zahlreichen Literaturnachweisen; 2. VK Bund, Beschluss vom 11.04.2003, VK 2-10/03; OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2001, WVerg 9/01, NZBau 2002, 351).

    Ebenso scheidet eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03; VK Thüringen, Beschluss vom 28.03.2003, 216-4003.20-003/03; VK BR Lüneburg, Beschluss vom 15.01.2002, 203-VgK-24/01).

  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des …

    Dem steht nicht entgegen, dass die Antragstellerin nicht zu den Verhandlungspartnern zählte (a.A. ThürOLG vom 28.1.2004 - 6 Verg 11/03 = IBR 2004, 265; VK Schleswig-Holstein vom 2.2.2005 - VK-SH 1/05 = IBR 2005, 281).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Dies würde faktisch zu einer Beschränkung des Wettbewerberkreises führen, die mit dem Ziel des Vergaberechtes nicht in Einklang zu bringen ist (VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 21.VK-3194-19/07; VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 1 VK 9/07; VK Bund, Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-131/06; Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-128/06; Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2- 125/06; VK Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2006, Az.: 2 VK 38/06; VK Bund, Beschluss vom 04.07.2006, Az.: VK 3-60/06; VK Saarland, Beschluss vom 12.12.2005, Az.: 3 VK 3/2005 und 3 VK 4/2005; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az.: VK-SH 1/05; VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2006, Az.: VgK-07/2006; Beschluss vom 07.11.2003, Az.: 203-VgK-32/2003).

    Würden dabei konzernverbundene Unternehmen weitgehend ausgeschaltet, würde dies sowohl außer Acht lassen, dass auch konzernverbundene Unternehmen sich überwiegend wirtschaftlich eigenständig bewegen und sogar in einem gewissen internen Konkurrenzkampf miteinander stehen, als auch zu einem vom Vergaberecht nicht beabsichtigten pauschalen Schutz anderer Unternehmen vor Konkurrenz führen (VK Bund, Beschluss vom 04.07.2006, Az.: VK 3-60/06; VK Saarland, Beschluss vom 12.12.2005, Az.: 3 VK 3/2005 und 3 VK 4/2005; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az.: VK-SH 1/05; VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2003, Az.: VK-33/2003-L).

  • VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07

    Frage des Bestehens einer Pflicht zur Neuausschreibung bei ursprünglicher Vergabe …

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass es bei exklusiven Verhandlungen mit nur einem Unternehmen keine anderen Bieter als Adressaten der Vorabinformationspflicht nach § 13 Satz 1 VgV gibt und eine analoge Anwendung von § 13 VgV folglich ausscheidet (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005, VK SH 01/05, IBR 2005, 281, m.w.N.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007, 17 Verg 7/06 , IBR 2007, 389; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005, Verg 93/04 , IBR 2005, 232; grundlegend im Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03, IBR 2004, 86, mit zustimmender Anmerkung zur Methodik von Lück / Oexle, VergabeR 2004, 302, 306; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2004, 11 Verg 11/04 ;… Dippel in: jurisPK-VergR, 1. Aufl., Rn. 26 zu § 13 VgV ;… Glahs in: Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 7 ff. zu § 13 VgV ; Mussaeus, IBR 2007, 267); nach nochmaliger Überprüfung wird daran festgehalten.

    Der Nachprüfungsantrag muss danach also zu einem Zeitpunkt gestellt worden sein, zu dem das Vergabeverfahren noch nicht beendet war (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005, VK-SH 01/05, IBR 2005, 281, m.w.N.); dies ist hier indes nicht der Fall.

  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Dies gilt auch für eine wirksame Auftragserteilung außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens (VK Baden Württemberg, B. v. 26.3.2002, Az.: 1 VK 7/02; VK Schleswig-Holstein, B. v. 02.02.2005, Az.: VK-SH 01/05).

    Dagegen ist es nicht Aufgabe des Nachprüfungsverfahrens außerhalb des Primärrechtsschutzes auch über Schadensersatzansprüche eines am Verfahren beteiligten Unternehmens zu befinden (BayObLG, B. vom 19.12.2000, Az.: Verg 7/00, VK Schleswig-Holstein, B. v. 2.2.2005, Az.: VK-SH 01/05).

  • VK Sachsen, 24.08.2007 - 1/SVK/054-07

    Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?

    (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003, 6 Verg 5/03).VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005 - VK-SH 01/05 (bestandskräftig).
  • VK Hamburg, 27.04.2006 - VgK FB 2/06

    De-Facto-Vergabe: Keine obligatorische Rügepflicht!

    Mit seinem Urteil vom 10.04.2003 (verb. Rs. C-20/01 und C-28/01) hat der EuGH die Bundesrepublik hierzu auch nicht unmittelbar aufgefordert (vgl. IBR 2003, 370, so insgesamt anschließend an: VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az.: VK-SH 01/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, B. v. 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, B. v. 28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, B. v. 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, B. v. 02.09.2005 - VK 2-57/05; B. v. 08.06.2005 - VK 2- 48/05; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - 20-04/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06

    § 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung

    Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrages ist Voraussetzung, dass der Nachprüfungsantrag überhaupt zulässig war, denn einem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (BayObLG, Beschluss vom 1.7.2003, Verg 3/03; 2. VK Bund, Beschluss vom 09.05.2005, VK 2-20/05; Beschluss vom 08.06.2005, VK 2- 48/05; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005, VK-SH 1/05; VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 03.05.2004, 1 VK 14/04; 2. VK Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2001, 2 VK 108/01).
  • VK Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - VK-SH 20/07

    Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

    Nach herrschender Meinung kann und darf der Antragsgegner trotzdem den Zuschlag auf dieses ,,erloschene" Angebot erteilen, wobei im Zuschlag sein neues Angebot zu sehen ist(…in diesem Sinne BGH, Urt. v. 28.10.2003 - Az.: X ZR 248/02; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 25.02.2002 ­ 1 Verg 1/01; BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000 ­ Verg 4/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.09.2004 ­ Az.: 1 Verg 11/04; ,VK Bund, Beschluss vom 26.02.2007-VK2-09/07; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005 ­VK-SH 1/05; VK Bremen, Beschluss vom 06.02.2003 ­ VK 1/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

    Sinn und Zweck des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung derselben Sach- und Rechtslage zu vermeiden (BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom28.04.2004 - Verg 8/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005 - VK-SH 1/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 02.09.2005 - VK 2-57/05; Beschluss vom 08.06.2005 - VK 2-48/05; VK Südbayern, Beschluss vom 17.08.2004 - 20-04/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2007 - 3 VK 5/07

    Europaweites Vergabeverfahren betreffend das Einsammeln, Befördern und …

  • VK Schleswig-Holstein, 13.07.2006 - VK-SH 15/06

    Ausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung

  • VK Südbayern, 11.08.2005 - Z3-3-3194-1-35-07/05

    Keine Pflicht zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen!

  • VK Südbayern, 19.02.2008 - Z3-3-3194-1-02-01/08

    Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen ausreichend?

  • VK Sachsen, 26.01.2005 - 1/SVK/159-05

    Beweis der Unterschrift

  • VK Sachsen-Anhalt, 13.04.2006 - VK 2 LVwA LSA-7/06

    Alle Zuschlagskriterien müssen berücksichtigt werden

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