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Rechtsprechung
   VK Bund, 30.07.2018 - VK 1-61/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,26289
VK Bund, 30.07.2018 - VK 1-61/18 (https://dejure.org/2018,26289)
VK Bund, Entscheidung vom 30.07.2018 - VK 1-61/18 (https://dejure.org/2018,26289)
VK Bund, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - VK 1-61/18 (https://dejure.org/2018,26289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Neutralität eines Bieters ist ein Eignungskriterium

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neutralitätserklärung = Eignungskriterium! (VPR 2018, 217)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus VK Bund, 30.07.2018 - VK 1-61/18
    Aktuelle Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18), nach der ein solcher Verweis grundsätzlich nicht ausreicht, war zum Zeitpunkt der Rügen allerdings noch nicht veröffentlicht.

    Ein allgemeiner Verweis - wie hier - auf die Auftragsunterlagen oder auf deren Abrufbarkeit unter einer bestimmten Internetadresse unter Ziffer I.3) der EU-Bekanntmachung reicht nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).

    einer versteckten, missverständlich bezeichneten Stelle der Auftragsbekanntmachung befindet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18 unter Hinweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2015, 11 Verg 11/14).

    Kann die Vergabestelle auf Eignungsanforderungen nicht verzichten, ist eine neue Auftragsbekanntmachung zu veranlassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus VK Bund, 30.07.2018 - VK 1-61/18
    Sie ist daher als unterliegende Partei anzusehen und an den Kosten des Verfahrens und den Aufwendungen des ASt zu beteiligen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13).

    Eine gesamtschuldnerische Haftung kommt insoweit mangels gesetzlicher Anordnung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren Rechtsfragen zur Bekanntmachung von Eignungskriterien und zum Bestehen eines Interessenkonflikts aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • VK Bund, 14.05.2018 - VK 1-39/18

    Fulfillmentdienstleistung zum Vertrieb von Münzen und Münzprodukten

    Auszug aus VK Bund, 30.07.2018 - VK 1-61/18
    Dies beruht möglicherweise auf der Vielgestaltigkeit potentieller Interessenkonflikte, die sich einer abschließenden Regelung der tauglichen Belege entziehen (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 14. Mai 2018, VK 1-39/18).

    Zweifel an der Neutralität des Auftragsnehmers bei der Ausführung des Auftrags und die damit einhergehende Verneinung der beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 Abs. 2 VgV begründen daher einen (fakultativen, d.h. in das Ermessen der Vergabestelle gestellten) Ausschlusstatbestand auf der Eignungsebene (so im Ergebnis auch 1. VK Bund, Beschluss vom 14. Mai 2018, VK 1-39/18).

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 104/17

    Kündigungsbeschränkung gemäß § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert keine …

    Auszug aus VK Bund, 30.07.2018 - VK 1-61/18
    Für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 21. März 2018, VIII ZR 104/17).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Bund, 30.07.2018 - VK 1-61/18
    Erkennbar ist ein Vergabeverstoß, wenn sich die zugrunde liegenden Tatsachen aus der Bekanntmachung ergeben und sie ein durchschnittlich fachkundiger, die übliche Sorgfalt anwendender Bieter bei Durchsicht als Vergaberechtsverstoß erkennen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2015 - 11 Verg 11/14

    Vergaberecht: Keine Verbindlichkeit zur Vorgabe sog. "Punktekorridore"

    Auszug aus VK Bund, 30.07.2018 - VK 1-61/18
    einer versteckten, missverständlich bezeichneten Stelle der Auftragsbekanntmachung befindet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18 unter Hinweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2015, 11 Verg 11/14).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2026 - Verg 30/25

    "Interessenneutralität" ist kein zulässiges Eignungskriterium!

    Rn. 43 Demgegenüber erkannte dieselbe Vergabekammer des Bundes wenige Monate später mit Beschluss vom 30.07.2018 in anderer Besetzung, aber ohne von der vorherigen Entscheidung ausdrücklich Abstand zu nehmen, dass - da es sich bei der Regelung des § 46 Abs. 2 VgV um einen fakultativen Ausschlussgrund auf der Eignungsebene handle - die Neutralitätsverpflichtung als zu erfüllendes Eignungskriterium gemäß § 122 Abs. 4 S. 2 GWB in der Auftragsbekanntmachung zu veröffentlichen sei (VK Bund, Beschl. v. 30.07.2018, VK 1 - 61/18 BKartA, NZBau 2019, 72; folgend VK Bund, Beschl. v. 18.01.2020 - VK 2 - 94/19 BKartA, BeckRS 9886 Rn 60 ff.;… zustimmend: Goldbrunner, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Aufl., § 46 VgV Rn 10;… Mager, in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 2, 4. Aufl., § 46 VgV, Rn 11;… Burgi, Vergaberecht, 4. Aufl., § 16 Eignungskriterien und Ausschlussgründe, § 16 Rn 9a;… Lück/Radeloff, in: Leinemann/Otting/Kirch/Homann, VgV/UVgO, 1. Aufl., § 46 VgV Rn 11; Delcuvé, Interessenneutralität als Eignungsparameter, VergabeR 2019, 717; kritisch: Ziegler, Ausschluss wegen Interessenkonflikt nach § 46 Abs. 2 VgV, NZBau 2019, 498).
  • VK Bund, 04.10.2019 - VK 1-73/19

    Abschlussprüfung des Jahresabschlusses

    verfolgten Zweck und ist damit unzulässig (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 24/18 -, juris Rn. 56; VK Bund, Beschluss vom 30. Juli 2018 - VK1- 61/18 -, juris Rn. 59).
  • VK Bund, 27.06.2025 - VK 1-48/25

    Wer nicht neutral ist, ist ungeeignet!

    Der Nachweis, dass kein Interessenkonflikt vorliegt, kann grundsätzlich durch eine Eigenerklärung gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 VgV geführt werden (…vgl. Goldbrunner in Ziekow/Völlink, § 46 VgV, Rn. 10, siehe zu einer Neutralitätsverpflichtung als Eignungskriterium: VK Bund, Beschluss vom 30. Juli 2018, VK1-61/18).
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