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Rechtsprechung
   VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33519
VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23 (https://dejure.org/2024,33519)
VK Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2024 - VK 2-44/23 (https://dejure.org/2024,33519)
VK Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2024 - VK 2-44/23 (https://dejure.org/2024,33519)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gleichwertige Gütezeichen ≠ identische Gütezeichen!

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (39)

  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter …

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Die Erkennbarkeit des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift setzt (i.) einerseits die Erkennbarkeit der maßgeblichen Tatsachen und (ii.) andererseits die Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20 und OLG München, Beschluss vom 22.10.2015, Verg 5/15).

    Insbesondere übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter beziehungsweise Bewerber gestellt werden (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20; oder etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17).

    Insoweit kommt es nicht auf das Verständnis des individuellen, konkreten Bewerbers an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters (BGH, Beschluss, vom 07.01.2014, X ZB 15/13 und BGH, Beschl. vom 03.04.2012, X ZR 130/10, sowie BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 und Beschluss vom 26.05.2023, Verg 2/23 und VK Westfalen, Beschluss vom 15.08.2023, VK 3-18/23 mwN).

    Allein maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 und Beschluss vom 03.06.2022, Verg 7/22; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5.11.2019, 11 Verg 4/19).

    Während der Rügetatbestand in Ziffer 1 explizit auf den Erkenntnisstand des konkreten Bieters abstellt, wird die individuelle Ausprägung in den Ziffern 2 und 3 nicht wiederholt, also keine Erkennbarkeit "für den Antragsteller", sondern nur die (generelle) Erkennbarkeit anhand der Bekanntmachung beziehungsweise der Vergabeunterlagen gefordert (vgl. zum Ganzen auch jüngst und instruktiv: BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22).

  • VK Niedersachsen, 01.12.2017 - VgK-36/17

    Wann ist ein Angebot "vollständig"?

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Die Vorschrift dient der Vergleichbarkeit der eingereichten Informationen und soll der Gefahr vorbeugen, dass öffentliche Auftraggeber ein Angebot bezuschlagen, das nicht ihren Anforderungen entspricht (vgl. VK Niedersachen, Beschluss vom 01.12.2017, VgK-36/2017).

    Sofern vergleichbare Gütezeichen erlaubt sind, müssen dabei vergleichbare Prüfbedingungen und Prüfmethoden zu Grunde gelegt werden (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2017, VgK-36/2017).

    Erinnert sei daran, dass nach Auffassung der Kammer Vergleichbarkeit von Zertifikaten bedeutet, dass die Prüfmethoden und Prüfbedingungen vergleichbar sein müssen, mithin im Kern den gleichen Schluss zu lassen müssen (vgl. auch VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2017, VgK-36/2017).

  • OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 11 Verg 6/21

    Ausschreibung von Videokonferenzsystemen für hessische Schulen

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Dabei dürfen Bieter Vergabeunterlagen im Zweifel so verstehen, dass sie den vergaberechtlichen Anforderungen entsprechend und sich die Vergabestelle vergaberechtskonform verhält (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2021, 11 Verg 6/21).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Teilnehmer in einem Vergabeverfahren darauf vertrauen dürfen, dass die Vergabestellen vergaberechtskonform handeln (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2021, 11 Verg 6/21).

    Anerkannt ist etwa, dass eine referenzierte Leistung nicht in allen wesentlichen Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2021, 11 Verg 6/21).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20

    Unangemessen hohe Eignungsanforderungen

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Die Erkennbarkeit des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift setzt (i.) einerseits die Erkennbarkeit der maßgeblichen Tatsachen und (ii.) andererseits die Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20 und OLG München, Beschluss vom 22.10.2015, Verg 5/15).

    Insbesondere übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter beziehungsweise Bewerber gestellt werden (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20; oder etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17).

    Ob für die Erkennbarkeit des Vergabeverstoßes ein objektiver, auf den durchschnittlichen verständigen Bewerber oder ein subjektiver, auf die individuellen Verhältnisse des Bieters bzw. Bewerbers abstellender Maßstab anzuwenden ist, wird kontrovers diskutiert (für einen objektiven Maßstab: jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.10.2022, 54 Verg 7/22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, 15 Verg 8/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019, 17 Verg 8/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018, Verg 37/17, für einen subjektiven Maßstab: offengelassen: OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20 und Beschluss vom 02.06.2016, Verg 15/15 sowie OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011,13 Verg 4/11).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe oder die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderliche Fachwissen verfügt (vgl. instruktiv: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018, Verg 52/17).

    Ausgangspunkt für die Auslegung der Vergabeunterlagen ist zunächst ihr Wortlaut (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018, Verg 52/17).

  • OLG München, 24.03.2021 - Verg 12/20

    Vergabeverfahren: "Warenkorb" ist kein zulässiges Zuschlagskriterium

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Insbesondere übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter beziehungsweise Bewerber gestellt werden (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20; oder etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17).

    Ob für die Erkennbarkeit des Vergabeverstoßes ein objektiver, auf den durchschnittlichen verständigen Bewerber oder ein subjektiver, auf die individuellen Verhältnisse des Bieters bzw. Bewerbers abstellender Maßstab anzuwenden ist, wird kontrovers diskutiert (für einen objektiven Maßstab: jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.10.2022, 54 Verg 7/22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, 15 Verg 8/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019, 17 Verg 8/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018, Verg 37/17, für einen subjektiven Maßstab: offengelassen: OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20 und Beschluss vom 02.06.2016, Verg 15/15 sowie OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011,13 Verg 4/11).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - Verg 37/17

    Dürfen fehlende Erfahrungen positiv gewertet werden?

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Insbesondere übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter beziehungsweise Bewerber gestellt werden (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20; oder etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17).

    Ob für die Erkennbarkeit des Vergabeverstoßes ein objektiver, auf den durchschnittlichen verständigen Bewerber oder ein subjektiver, auf die individuellen Verhältnisse des Bieters bzw. Bewerbers abstellender Maßstab anzuwenden ist, wird kontrovers diskutiert (für einen objektiven Maßstab: jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.10.2022, 54 Verg 7/22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, 15 Verg 8/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019, 17 Verg 8/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018, Verg 37/17, für einen subjektiven Maßstab: offengelassen: OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20 und Beschluss vom 02.06.2016, Verg 15/15 sowie OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011,13 Verg 4/11).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im …

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Anerkannt ist, dass Mindestanforderungen eindeutig und unmissverständlich aufgestellt werden müssen (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2017, Verg 7/17).
  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 227/11

    Mehrkostennachforderung des Bauunternehmers nach Vergabe von Brückenbauarbeiten …

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Insoweit ist aber die Bekanntmachung maßgeblich, da Widersprüche in den Vergabeunterlagen zu seinen Lasten gehen (vgl. schon BGH, Urteil vom 12.09.2013, VII ZR 227/11).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Westfalen, 23.02.2024 - VK 2-44/23
    Auf sie finden die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB Anwendung (vgl. schon und immer noch gültig: BGH, Beschluss vom 10.06.2008, X ZR 78/07).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung einer Leistungsbeschreibung nach VOB/A

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 1/17

    Untersagung des Zuschlags im Vergabeverfahren für Laborautomatisation

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Vergabe eines …

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

  • EuGH, 14.12.2016 - C-171/15

    Connexxion Taxi Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 5/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit einer losweisen Vergabe und einer …

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - Verg 32/21

    Ausschließung eines Angebots in einem Verfahren betreffend die Sanierung der …

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der …

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender …

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Stadtbahnprogramm Gera - Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite …

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

  • OLG Rostock, 11.08.2021 - 17 Verg 2/21

    LUCA-App I - Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren über die Beschaffung der so …

  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

  • OLG München, 02.06.2016 - Verg 15/15

    Schülerbeförderung in der Stadt - Vergabeverfahren

  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur …

  • OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19

    Auslegung einer Ausschreibung für Tiefbauarbeiten

  • BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22

    Vergabeverfahren: Zulässige Abweichungen der Angebote von der Ausschreibung im …

  • OLG Schleswig, 27.10.2022 - 54 Verg 7/22

    Wer muss/kann die Wertungsentscheidung treffen?

  • OLG Hamburg, 20.03.2023 - 1 Verg 3/22

    Vergabeverfahren zur Neubauplanung der Asklepios-Klinik Altona: …

  • OLG Rostock, 21.01.2019 - 17 Verg 8/18

    Ausschluss eines Angebots von Vergabeverfahren wegen Nichterbringung geforderter …

  • VK Westfalen, 15.08.2023 - VK 3-18/23

    Keine Änderung der Vergabeunterlagen bei unklarer Ausschreibung!

  • VK Niedersachsen, 18.06.2021 - VgK-17/21

    Rückversetzung eines Vergabeverfahrens in das Stadium vor Angebotswertung

  • VK Bund, 11.08.2023 - VK 2-64/23

    Keine Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB, wenn das eigentliche Interesse des …

    Im Nachprüfungsverfahren VK2-44/23, in dem die ASt ihre gegen das Vergabeverfahren zum ausgeschriebenen Hauptauftrag erhobenen Rügen verfolgt hat, haben Ag und ASt in der mündlichen Verhandlung vom 20. Juni 2023 einen Vergleich geschlossen.

    Das Rechtsschutzbedürfnis sei trotz der Protokollerklärung der ASt im vorangehenden Nachprüfungsverfahren wegen der [...] (VK 2-44/23), wonach die ASt sich verpflichtet habe, eine anstehende Interimsvergabe nicht anzugreifen, gegeben, denn diese Erklärung sei als conditio sine qua non an eine feste Laufzeit des Interimsvertrags bis 31. Dezember 2023 geknüpft gewesen.

    In der Sache sei die Gesamtlaufzeit des Interimsvertrags unzulässig lang, verstoße gegen das Verbot der Doppelvergabe und stehe in Widerspruch zu dem bei der Vergabekammer in der mündlichen Verhandlung am 20. Juni 2023 im Verfahren VK 2-44/23 gefundenen Konsens zur Laufzeit der Interimsvergabe.

    Da die Hauptvergabe, die Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens VK 2-44/23 gewesen sei, nicht unmittelbar bevorstehe, sei eine weitere Interimsvergabe erforderlich.

    In der mündlichen Verhandlung am 20. Juni 2023 im Nachprüfungsverfahren VK 2-44/23 sei gerade nicht auf eine bestimmte Laufzeit der Interimsvergabe abgestellt worden; für die Ag sei gerade die durchgängige Leistungserbringung Bedingung für einen Einigung gewesen.

    Im Nachprüfungsverfahren VK 2-44/23, das die ASt in Bezug auf diesen Hauptauftrag initiiert hatte, war das Anliegen der ASt, eine deutlich verlängerte Angebotsfrist zu erreichen, um die Voraussetzungen für die Auftragsdurchführung zu schaffen, z.B. das […], und damit die Basis für eine Angebotskalkulation überhaupt erst schaffen zu können.

    Der Vortrag der ASt ist an dieser Stelle widersprüchlich, wenn sie einerseits - im Verfahren VK 2-44/23 - eine Angebotsfristverlängerung bis zum 21. November 2023 begehrt (und auch erhält) für einen Auftrag, der eigentlich am 1. Juli 2023 hätte beginnen sollen, andererseits nun aber darlegt, sich am Interimswettbewerb für den am 1.September 2023 wegen zu strenger Eignungsvorgaben nicht beteiligen zu können.

    Auf den im Verfahren VK 2-44/23 protokollierten Verzicht der ASt auf Nachprüfungsanträge gegen die Interimsvergabe und dessen Auswirkung auf die Zulässigkeit des vorliegenden Nachprüfungsantrags kommt es bei dieser Sachlage zwar nicht mehr an.

    Nach den Erkenntnissen der Vergabekammer, die sich aus nunmehr drei abgeschlossenen Nachprüfungsverfahren der ASt zur [...] speisen (VK2-64/22, VK2-80/22, VK2-44/23), ist es bei realistischer Betrachtung angesichts der erforderlichen sächlichen und personellen Voraussetzungen sowie der Genehmigungslage schwierig, diesen Auftrag für ein kurzes Zeitfenster von etwa einem halben Jahr zu vergeben.

  • VK Westfalen, 11.06.2025 - VK 1-20/25

    Auftraggeber muss gleichwertige Gütezeichen zulassen!

    So habe die hiesige Vergabekammer mit Beschluss vom 23.02.2024 (VK 2 - 44/23) bereits entschieden, dass der Umstand, dass die Prüfbedingungen einer Bescheinigung zwei Überfahrten vorsähen, während die Zertifizierung nach VDI 4089 nur eine Überfahrt gestatte, nicht zu einer Unvergleichbarkeit führe.

    Anerkannt und von der hiesigen Vergabekammer mit Beschluss vom 23.02.2024 (VK 2-44/23) auch so entschieden sei, dass vergleichbare Zertifikate keine Identität mit dem Leitzertifikat erfüllen müssten.

    Dabei müssen die gleichwertigen Gütezeichen nicht die identischen Prüfanforderungen beinhalten (vgl. VK Westfalen, Beschluss vom 23.02.2024, VK 2-44/23).

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