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| OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19 Kart |
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- Justiz Sachsen
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Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?
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Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten? (VPR 2020, 146)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 18.01.2019 - 5 O 2411/18
- OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19 Kar
Papierfundstellen
- VPR 2020, 146
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12
Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19
Danach ist die Auswahlentscheidung vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Zielsetzung des § 1 EnWG konkretisieren (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, NVwZ 2014, 807, 810).Die Verfügungsbeklagte hatte das Diskriminierungsverbot zu beachten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807, 809).
Das aus dem Diskriminierungsverbot abzuleitende allgemeine Gebot einer Auswahlentscheidung allein nach sachlichen Kriterien zu treffen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807, 810), wird für den Bereich der Konzessionsvergabe durch das Energiewirtschaftsrecht näher bestimmt.
Auswahlkriterien, die weder Konzessionsabgaben rechtlich zulässige Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Wegenutzung noch die Ausrichtung des Netzbetriebes auf die Ziele des § 1 EnWG betreffen, sind unzulässig (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807, 811).
Damit wird der Planungsfreiheit der Gemeinde und der durch die Gemeindeorgane vermittelten wirksamen Teilnahme der Gemeindebürger an den Angelegenheiten des örtlichen Gemeinwesens Rechnung getragen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807, 811).
Das kann nur dann hingenommen werden, wenn "dem legitimen Interesse, die Konkretisierung der energiewirtschaftlichen Ziele des Netzbetriebes über die Laufzeit des Konzessionsvertrages nachzuhalten, nicht in anderer Weise - etwa durch Regelungen des Vertragsrechts - angemessen Rechnung getragen werden kann" (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807, 812).
- BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12
Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19
Diese Verpflichtung stimmt mit den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts und dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) überein (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, NVwZ 2014, 817, 822).Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am jeweiligen Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 - Stromnetz Heiligenhafen, NVwZ 2014, 817, 821 m.w.N.).
Er umfasst sämtliche Wege, die sich für die Verlegung und den Betrieb von Wasserrohrleitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeinde- und Stadtgebiet eignen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, NVwZ 2014, 817, 819).
Eine unbillige Behinderung von Bewerbern um eine Konzession liegt Seite 9 vor, wenn die Chancen von Bewerbern auf den Abschluss eines Konzessionsvertrags dadurch beeinträchtigt werden, dass die Auswahlentscheidung die an sie zu stellenden verfahrensbezogenen materiellen Anforderungen nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, NVwZ 2014, 817, 820).
- LG Leipzig, 18.01.2019 - 5 O 2411/18
Stadt Stollberg unterliegt im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Vergabe …
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19
Kartellsenat Aktenzeichen: U 1/19 Kart Landgericht Leipzig, 05 O 2411/18.Die Berufung gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 18. Januar 2019 (5 O 2411/18) wird zurückgewiesen.
das am 18. Januar 2019 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig (5 O 2411/18) abzuändern und den Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
- KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
Gasversorgungsnetz Berlin
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19
Der Senat verkennt nicht, dass die Vergabe der Konzession an Eigenbetriebe selbst noch keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsgebot in der Form eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot begründet (KG, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 5/15 Kart). - OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 2 U 7/16
Wasserqualität darf auch nur die Wasserhärte sein!
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19
Eine solche hinreichende Trennung hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Fall angenommen, in dem parallel zur Interessensbekundungsfrist auch Gespräche über einen Konsortialvertrag geführt wurden und die dortige Antragsgegnerin nicht selbst oder mit einer Untergliederung als Bieterin beteiligt war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juni 2018 - VI 2 U 7/16). - OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19
Jedoch müssen auch in diesem Fall der Seite 12 Geheimwettbewerb, der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Neutralitätsgebot gleichermaßen gewahrt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. April 2017 - 6 U 152/16). - OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17
Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines …
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19
Entgegen der Auffassung des Kartellsenates des Brandenburgischen OLG (Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17; so wohl auch Cernek, Das neue Rügeregime des § 47 EnWG - mehr Rechtssicherheit für die Gemeinden?, EnWZ 2018, 99) wird durch den fruchtlosen Fristablauf keine materielle, sondern alleine eine formelle Präklusion begründet (…vgl. Kupfer a.a.O., NVwZ 2017, 433). - OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19
Das aus dem Diskriminierungsverbot abgeleitete Transparenzgebot stellt an die Gemeinde die Anforderung, den an dem jeweiligen Netzbetrieb interessierten Unternehmen ihre Entscheidungskriterien so rechtzeitig mitzuteilen, dass die Unternehmen erkennen können, worauf es der Kommune ankommt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 3. November 2017 - 11 U 51/17, NVwZ-RR 2018, 485). - OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19
Soweit sie sich aus Gründen des Geheimnisschutzes daran gehindert sieht, hätte sie dies im Einzelfall substantiiert darlegen müssen (vgl. OLG Dresden (Kartellsenat), Urteil vom 10. Januar 2018 - U 4/17 Kart, zit. nach juris).
- KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19
Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen …
Eine nach dem Maßstab des § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG unzureichende Akteneinsicht kann zum Gegenstand einer (isolierten) Rüge im Verfahren nach § 47 Abs. 5 EnWG gemacht werden und begründet im Falle ihrer Begründetheit bereits für sich genommen eine unbillige Behinderung des unterlegenen Bieters (Anschluss OLG Dresden, Urteil vom 18. September 2019 - U 1/19 Kart, VPR 2020, 146, Rn. 26ff nach juris) (vgl. B.II.2.a)).Rn. 94 Eine nach dem Maßstab des § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG unzureichende Akteneinsicht kann zum Gegenstand einer (isolierten) Rüge im Verfahren nach § 47 Abs. 5 EnWG gemacht werden und stellt im Falle ihrer Begründetheit bereits für sich genommen eine unbillige Behinderung des unterlegenen Bieters dar (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18. September 2019 - U 1/19 Kart, VPR 2020, 146, Rn. 26ff nach juris).
Rn. 97 Es trifft auch nicht zu, dass stets nur bezogen auf die inhaltliche Rüge betreffend die Vergabeentscheidung beurteilt werden könne, ob und in welchem Umfang die Akteneinsicht erforderlich sei (so aber wohl OLG Koblenz, Urteil vom 12. September 2019 - U 678/19 Kart, VPR 2020, 146 = Anlage AS 168, Rn. 26 nach juris).
Eine unzureichende Akteneinsicht gemäß § 47 Abs. 3 EnWG, die begrifflich erst nach Vorliegen der Information nach § 46 Abs. 5 Satz 1 EnWG gewährt bzw. eine ausreichende Akteneinsicht, die begrifflich erst nach Vorliegen der Information verweigert werden kann, kann zwar nicht unter diesen Präklusionstatbestand gefasst werden (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 12. September 2019 - U 678/19 Kart, VPR 2020, 146 = Anlage AS 168, Rn. 26 nach juris).
Rn. 480 a) Der Verstoß gegen das Transparenzgebot in der Form der Verweigerung hinreichender Akteneinsicht führt vielmehr zur Annahme einer unbilligen Behinderung von Bewerbern um eine Konzession und damit zur Untersagung der Vergabe, ohne dass Kausalitätserwägungen anzustellen sind (vgl. etwa OLG Dresden, Urteil vom 18. September 2019 - U 1/19 Kart, VPR 2020, 146, Rn. 27ff nach juris; LG Leipzig…, Urteil vom 22. Februar 2019 - 05 O 2647/18, IR 2019, 135, Rn. 35ff nach juris; LG Leipzig, Endurteil vom 18. Januar 2019 - 05 O 2411/18, BeckRS 2019, 36831, zu III.2.
Sollte sich diese Privilegierung - was hier keiner Vertiefung bedarf - nur auf die Prüfung von Rügen konkreter Rechtsverletzungen beschränken, die aus der Information über die Auswahlentscheidung nach § 46 Abs. 5 Satz 1 EnWG ersichtlich sind, ergäbe sie sich im Übrigen aus dem Umstand, dass mit dem angekündigten Abschluss der Innerstädtischen Festlegung die Vergabehandlung droht und der Beklagte nach der Vergabe an einem Vertragsschluss mit der Klägerin gehindert wäre, wenn sich im Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzungen ein Anspruch der Klägerin auf Abschluss des Vertrages herausstellen sollte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18. September 2019 - U 1/19 Kart, VPR 2020, 146, Rn. 19 nach juris).
- LG München I, 11.03.2022 - 37 O 14213/21
Vergabe eines Stromkonzessionsvertrages
Entgegen der Ansicht der Verfügungsbeklagten ist die Frage der ordnungsgemäßen Akteneinsicht dabei unabhängig von den im einzelnen vorgetragenen Rügen zu beantworten (…so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2020, Az. I-27 U 3/20 = NZBau 2021, 283, 285 Tz. 33;… KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 94; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 27;… Pfeiffer in: Assmann/Pfeiffer, BeckOK EnWG, 1. Edition, Stand: 15.07.2021, EnWG, § 47 Rn. 14;… Wegner in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl. 2019, EnWG, § 47 Rn. 33;… a.A. LG Stuttgart, 18.02.2021, Az. 11 O 398/20 = EnWZ 2021, 324, 326 Tz. 32 und wohl auch, letztlich aber offen gelassen, OLG Koblenz, Urt. v. 12.09.2019, Az. U 678/19 Kart, juris Tz. 26).Rn. 46 2. Die Verfügungsklägerin ist auf dem hier relevanten Markt für die Vergabe von Wegenutzungsverträgen i.S.v. § 46 EnWG für Stromleitungen im Gemeindegebiet "…" als die in ihrem Gemeindegebiet alleinige Anbieterin marktbeherrschend (…BGH, Urt. v. 17.12.2013, Az. KZR 66/12 = NVwZ 2014, 807, 809 Tz. 22 - Stromnetz Berkenthin; OLG Düsseldorf, 04.11.2020, Az. I-27 U 3/20 = NZBau 2021, 283, 284 Tz. 25; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 25).
Darüber hinaus droht eine Vertiefung dieser Rechtsverletzung durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages der Verfügungsbeklagten mit den Stadtwerken L., wenn nicht zuvor in ordnungsgemäßer Weise und in ordnungsgemäßem Umfang Akteneinsicht gewährt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2021, 283, 284 Tz. 22;… KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 92; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 26/27).
Die Gemeinde muss daher sicherstellen, dass im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens der Netzbetreiber ermittelt wird, der nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung, seiner fachlichen Kompetenz und seinem Betriebskonzept am besten geeignet ist, eine gemäß § 1 Abs. 1 EnWG möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, sicherzustellen (OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 23; BT-Drs. 18/8184, 8).
Verkennt eine Gemeinde daher die ihr obliegenden Transparenzpflichten, indem sie Akteneinsicht nicht oder nur unzureichend gewährt, behindert sie im Konzessionsvergabeverfahren unterlegene Bewerber zugleich in deren Chancen auf Zugang zu dem jeweiligen relevanten Energieversorgungsmarkt (so i.E. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2021, 283, 284 Tz. 22;… KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 92; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 26/27;… für die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 47 EnWG n.F. auch bereits BGH, Urt. v. 07.09.2021, Az. EnZR 29/20 = NVwZ 2022, 26, 27 Tz. 9/12 - Gasnetz Rösrath).
Dazu kommt, dass der unterlege Bewerber ohne umfassende Einsichtnahme der vollständigen Originalakten nicht nachprüfen könnte, ob und inwieweit es gegebenenfalls zu möglichen Übertragungsfehlem gekommen ist (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 27).
Dabei ist die Notwendigkeit der Zurückhaltung bestimmter Informationen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen jeweils für die konkrete Angabe substantiiert darzulegen und dazu auszuführen, welche schützenswerten Interessen des betreffenden Bieters in welchem Umfang eine Beschränkung der Auskunft erfordern sollen (…BGH, Urt. v. 07.09.2021 - EnZR 29/20, NZBau 2022, 111, 112 Tz. 12 - Gasnetz Rösrath;… KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 125; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 27;… Pfeiffer in: Assmann/Pfeiffer, BeckOK EnWG, 1. Edition, Stand: 15.07.2021, EnWG, § 47 Rn. 16).
Rn. 89 Einen Verfügungsgrund muss die Verfügungsklägerin gemäß § 47 Abs. 5 Satz 3 EnWG nicht glaubhaft machen (…KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 485; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 19).
- OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19
Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den …
Eine solche Fassung des Antrages ist zivilprozessual aber nicht zwingend erforderlich, wenn sich die hinreichende Konkretisierung des Antragsbegehrens, das hier ungeachtet der im Einzelnen unterschiedlichen Rügen jeweils auf Unterlassung des von der Beklagten beabsichtigten Vertragsschlusses gerichtet ist, mit der hierfür erforderlichen Klarheit aus der Antragsbegründung ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 18. August 2020 - 17 U 1/19 Kart, juris Rn. 99;… OLG Stuttgart, aaO).Die Präklusionsanordnung in § 47 EnWG formuliert keine Zugangsvoraussetzung zu einem spezifischen Nachprüfungsverfahren, sondern dient dazu, eine frühzeitige Rechtssicherheit herbeizuführen, indem es den daran beteiligten Unternehmen verwehrt ist, sich materiell erstmals nach Ablauf der Rügefristen auf zuvor nicht gerügte Rechtsverletzungen zu berufen (…vgl. BT-Drs. 18/8184, S. 16; Senat, Urteil vom 18. August 2020 - 17 U 1/19 Kart, juris Rn. 98; ebenso KG…, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG, juris, Rn. 22 ff.;… OLG Karlsruhe, aaO, Rn. 103).
Weil die Verletzung des Neutralitätsgebots die Zurückversetzung des Verfahrens gebietet und der Verfügungsbeklagten mit Erlass der einstweiligen Verfügung eine Fortsetzung des Verfahrens auf der bisherigen Verfahrensgrundlage untersagt ist, kommt es auf die weiteren Rügen der Verfügungsklägerin nicht mehr rechtserheblich an (vgl. Senat, Urteil vom 18. August 2020 - 17 U 1/19 Kart, juris Rn. 153).
- OLG Schleswig, 18.05.2020 - 16 U 66/19
Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes: …
In Ansehung der Frage, wie die Kollisionslage zwischen dem Recht auf diskriminierungsfreie Entscheidung und dem grundsätzlich umfassenden Justizgewährungsanspruch einerseits und andererseits dem Eigentumsgrundrecht des Mitbewerbers (Art. 12 GG), dessen Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, aufzulösen ist, besteht weder von vornherein ein prinzipieller Vorrang für den Schutz von Betriebsgeheimnissen noch für die Interessen des unterlegenen Bieters an einem maximal effektiven Rechtsschutz (anders allerdings jetzt wohl OLG Dresden, Urteil vom 18. September 2019, U 1/19 Kart, BeckRS 2019, 38388, Rn. 26, wonach der Geheimnisschutz durch die im Bewusstsein der detaillierten Nachprüfung der Vergabe getroffene Entscheidung zur Teilnahme am Wettbewerb relativiert werde).Dafür kann auch ein Vortrag genügen, der aufzeigt, dass es gut möglich ist, dass - insbesondere bei "weichen" Kriterien - die Zusammenfassung die Gefahr einer gekürzten oder geschönten Wiedergabe oder einen (wenn auch ungewollten) Bedeutungswandel mit sich bringen kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18. September 2019, a. a. O., S. 11).
- OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
Vergabe einer Stromnetzkonzession: Bieter haben Anspruch auf Akteneinsicht!
Rn. 70 Ein der Verfügungsklägerin zur Seite stehender Verfügungsgrund nach §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO in Form der Rechtsgefährdung gemäß §§ 935, 940 ZPO folgt aus der Gefahr eines Vertragsschlusses zwischen der Verfügungsbeklagten und der Nebenintervenientin (siehe auch OLG Dresden, Urteil vom 07.10.2020 - U 1/20 Kart, und Urteil vom 18.09.2019 - U 1/19 Kart, zitiert nach juris, Tz. 19). - OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20 Soweit Theobald/Schneider (…aaO, Rn. 20) meinen, dass der Senat im Urteil vom 18.09.2019, U 1/19 Kart, eine abweichende Auffassung vertreten habe, nach der eine Präklusion einer materiellen Prüfung der Rüge im gerichtlichen Verfahren nicht entgegenstehe, ist der in dem Kommentar wiedergegebene Auszug aus dem obiter dictum dieses Urteils nicht in diesem Sinn zu verstehen.
- LG Hannover, 13.07.2023 - 74 O 93/22
Rechtmäßigkeit und Akteneinsicht in eine Konzessionsentscheidung bezüglich der …
bb. Auf die abschließende Klärung der umstrittenen Rechtsfrage, ob allein eine Verletzung des Akteneinsichtsrechts aus § 47 Abs. 3 EnWG - ohne Erhebung einer Rüge - im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens isoliert geltend gemacht werden kann (so OLG Düsseldorf…, Urteil vom 17. August 2022 - VI-2 U (Kart) 4/21 -, juris Rn. 29;… Urteil vom 4. November 2020 - I-27 U 3/20 - juris Rn. 32, 33; KG…, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19.EnWG -, juris Rn. 94; OLG Dresden…, Urteil vom 7. Oktober 2020 - U 1/20 Kart -, juris Rn. 26; OLG Dresden, Urteil vom 18. September 2019 - U 1/19 Kart -, juris; LG München I…, Urteil vom 11. März 2022 - 37 O 14213/21 -, juris Rn. 46; dagegen: OLG Koblenz…, Urteil vom 12. September 2019 - U 678/19 Kart -, juris Rn. 26; LG Stuttgart…, Urteil vom 18. Februar 2021 - 11 O 398/20 -, juris Rn. 32; mit der Formulierung "dürfte" jedenfalls noch offenlassend und ohne weitergehende Begründung: OLG Celle…, Beschluss vom 5. August 2022 - 13 U 81/21 -, juris Rn. 10), kommt es hier nicht weiter an.Sinn und Zweck des Akteneinsichtsrechts des § 47 Abs. 3 S. 1 EnWG ist es, dem unterlegenen Mitbewerber eine effektive Überprüfung der Konzessionsvergabeentscheidung durch die Kommune auf Diskriminierungsgesichtspunkte zu ermöglichen, konkret den Auswertungsvermerk mit den Angeboten auf eventuelle Übertragungsfehler abgleichen und auch weitere, durch den Auswertungsvermerk noch nicht bekannte und erkennbare Anhaltspunkte für Rügen entdecken zu können (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 27; LG München I…, Urteil vom 11. März 2022 - 37 O 14213/21 -, juris Rn. 81).
- OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 17 U 1/21
Aufhebung eines Wegenutzungsvertrags Stromversorgung Auswahlverfahren zum …
Diese Frage betrifft allein die Begründetheit des auf den behaupteten Rechtsverstoß gestützten Verfügungsanspruchs (Senat, Urteil vom 18.08.2020 - 17 U 1/19 Kart, BeckRS 2020, 22438, Rn. 51 m.w.N.).Denn indem vorliegend im Stadium des laufenden Konzessionierungsverfahrens vor Abschluss eines auf Grundlage der Auswahlentscheidung getroffenen neuen Wegenutzungsvertrages nicht (positiv) die Verfahrensfortsetzung in einer bestimmten Weise, sondern (negativ) das Verbot eines konkreten Aktes der Fortsetzung des Konzessionierungsverfahrens erstrebt wird, ist der vorliegende Verfügungsantrag lediglich auf die Zustandssicherung gerichtet (vgl. Senat, Urteil vom 18.08.2020 - 17 U 1/19 Kart, BeckRS 2020, 22438, Rn. 95; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 28.08.2019 - 6 U 109/18 Kart, a.a.O., Rn. 69).
- OLG Düsseldorf, 24.06.2020 - 2 U 1/19
Verfahren zur Vergabe einer Gasnetzkonzession; Voraussetzungen eines …
Der zeitlich weit vorverlagerte, spezielle Eilrechtsschutz nach § 47 Abs. 5 Satz 2 EnWG i.V.m. §§ 935, 940 ZPO ist ausweislich von § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EnWG auf das Verfahren nach § 46 Abs. 1 bis 4 EnWG bezogen und lässt nur die Prüfung hierauf bezogener Rügen zu (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2019 - 6 U 109/18 Kart, zitiert nach juris, Tz. 109 f.; a.A. möglicherweise OLG Dresden, Urteil vom 18.09.2019 - U 1/19 Kart).Soweit sich die Antragstellerin für ihre Ansicht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (OLG Dresden, Urteil vom 18.09.2019 - U 1/19 Kart) beruft, lag dieser ein anderer Sachverhalt zugrunde.
- OLG Dresden, 11.05.2022 - U 30/21
Rüge per E-Mail: Zugang nur zu normalen Behördenöffnungszeiten!
Der Senat hat in seinem Urteil vom 18.09.2019, U 1/19 Kart, keine abweichende Auffassung vertreten wollen. - OLG Dresden, 07.10.2020 - U 1/20
- LG Düsseldorf, 23.04.2020 - 14d O 14/19
- LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
Akteneinsichtsrecht, Vergabe Stromkonzession
- LG Stuttgart, 17.10.2023 - 51 O 129/23
Nebenintervention in einem einstweiligen Verfügungsverfahren über die Vergabe …
- OLG Koblenz, 28.10.2021 - U 218/21
Versagung von Akteneinsicht = unbillige Behinderung!
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