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| BGH, 06.10.1952 - VRG 10/52 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Das gilt umso mehr, als der Verfassungsgesetzgeber des Grundgesetzes den echten Grundrechten eindeutig einen übergesetzlichen Rang zuerkannt hat, der nicht nur den ordentlichen Gesetzgeber, sondern auch den Verfassungsgesetzgeber, ja selbst den künftigen Verfassungsgesetzgeber, derart bindet, daß er von ihnen entweder überhaupt nicht oder nur unter bestimmten strengen Ausnahmevoraussetzungen abweichen darf, und daß der abweichende Gesetzgeber dabei jeweils ausdrücklich angeben muß, inwiefern er von den Grundrechten abweicht (Art. 1 Abs. 3, 19 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 3 GrundG: vgl auch das Gutachten des I. Zivilsenats in der Vorlagesache Kittel - VRG 10/52 - BGHZ 11 Anhang S 2 [23 ff]). - BGH, 06.09.1953 - VRG 11/53 reichenden sachlichen-Grund und ohneausreichende Orientie rung an den Gedanken -der Gerechtigkeit .ungleich behandelt''.;, werden"".Dieser Rechtsauffassung hat sich 'der Senat, in' sei nen Gutachten zu den' ..verfassungsrechtlichen 'Vorlagesaeheft tme ingeschränkt ang esChios sen; ;(VRG/l/5r; VRG. 6 und 8/52; VRG 10/52).
- BFH, 28.11.1967 - II 72/63
Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht - …
Allerdings hat es das Gutachten des BGH VRG 10/52 vom 6. Oktober 1952 (BGHZ 11, Anhang S. 2 [74]) als "nicht ausgeschlossen" bezeichnet, auf dem von BGHZ 8, 249, beschrittenen Weg fortzuschreiten.
- BGH, 20.04.1955 - IV ZR 266/54
Rechtsmittel
Der Gleichheitsgrundsatz, der auf dem Begriff des Rechtsstaats fußt, besagt bezogen auf den Gesetzgeber (vgl BayVGH BayGVBl. 1949, 33[38]) und das Gutachten des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs - VRG 10/52, abgedruckt in BGHZ 11 Anhang unter A. S. 3 ff [27] folgendes: Der Gesetzgeber darf gleichliegende Tatbestände, die aus der Natur der Sache heraus und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Behandlung erfordern, nicht willkürlich, d.h. ohne zureichende sachliche Gründe und ohne Berücksichtigung der Erfordernisse der Gerechtigkeit, ungleich behandeln. - BGH, 11.07.1966 - II ZR 188/64
Heranziehung zu einer Vermögensabgabe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
Dies gilt auch für die Zeit vom 1. Januar 1958 bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes am 1. Juli 1958, da in diesem Zeitraum die Vorschriften über das eingebrachte Gut der Ehefrau als im Widerspruch mit dem Grundgesetz stehend bereits außer Kraft getreten waren, die Regelung in § 73 Abs. 1 LAG hinsichtlich des eingebrachten Gutes daher gegenstandslos geworden ist (vgl. BGHZ 10, 266, 281 [BGH 14.07.1953 - V ZR 97/52]; 11, 34 [BGH 06.10.1952 - VRG 10/52]*, 73*). - BGH, 20.04.1966 - VIII ZR 32/64
Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns - Verletzung von Rechten …
Der Rückerstattungsberechtigte tritt mit Rechtskraft der Rückerstattungsanordnung in die Rechte und Pflichten eines Mietvertrages in entsprechender Anwendung des § 571 BGB ein (BGHZ 11, 27, 34) [BGH 06.10.1952 - VRG 10/52].
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