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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.1984 - 1 Ss 914/83 - 14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5452
OLG Köln, 20.01.1984 - 1 Ss 914/83 - 14 (https://dejure.org/1984,5452)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.1984 - 1 Ss 914/83 - 14 (https://dejure.org/1984,5452)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 1 Ss 914/83 - 14 (https://dejure.org/1984,5452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VRS 67, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1984 - 1 Ss 914/83
    Auf diesen Zeitpunkt kommt es für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Rechtsmitteleinlegung an, nicht hingegen auf den - im übrigen ebenfalls nach Fristablauf liegenden -, vom 16.08.1983 erfolgten Eingang der dänischsprachigen Eingabe des Betroffenen (vgl. BGHSt 30, 182; BGH NStZ 1981, 487; KG JR 1977, 129).

    Denn mag die Rechtsmittelbelehrung aus diesem Grund auch nicht ordnungsgemäß gewesen ein (vgl. BGH NStZ 1981, 487; KG JR 1977, 129) und das Verschulden des Betroffenen insoweit entfallen, als die für die Übersetzung der Eingabe benötigten Zeit (16.08. - 26.09.1983) in Rede steht, so nötigt dies gleichwohl nicht zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil auch die dänischsprachige Eingabe des Betroffenen erst am 16.08.1983, mithin lange nach Ablauf der Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO, bei Gericht eingegangen ist.

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1984 - 1 Ss 914/83
    Allerdings verbieten es die Rechtsschutzgarantien der Artikel 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG, die Versäumung der einwöchigen Einspruchsfrist durch einen Ausländer, dem ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl mit deutschsprachiger Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, als verschuldet anzusehen, wenn die Versäumung der Frist auf dessen unzulänglichen Sprachkenntnissen beruht (vgl. BverfGE 40, 95 ff; 42, 120 ff).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen …

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1984 - 1 Ss 914/83
    Wenn er sich gleichwohl keine Gewißheit über den genauen Inhalt der Sendung verschafft hat, so ist ihm dies als Verschulden anzurechnen; denn unzureichende Sprachkenntnisse entheben Ausländer nicht jeglicher Sorgfaltspflicht in der Wahrnehmung ihrer Rechte (vgl. BverfGE 42, 120, 126 f).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85

    Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzungsantrag; Rechtsmittelbelehrung; Fristversäumung

    Die gesetzl. Vermutung des § 44 Satz 2 StPO erstreckt sich lediglich auf das in § 44 Satz 1 StPO angesprochene Schuldelement; sie läßt jedoch die Voraussetzung der Verhinderung unberührt, so daß zusätzlich zu der unterbliebenen Belehrung zwischen diesem Umstand und der Fristversäumnis ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muß (.. OLG Bremen, MDR 1977, 597, 598 [hier: IV (448) 113 c]; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 71 ; OLG Köln, VRS 67, 251).
  • OLG Köln, 16.06.1988 - Ss 168/88

    Wiedereinsetzung von Amts wegen

    Da fristgebundene Eingaben in fremder Sprache unwirksam sind (vgl. BGHSt 30, 182; OLG Köln VRS 67, 251; OLG Düsseldorf StV 1982, 359;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., § 184 GVG Rn. 2) und durch Beibringung einer deutschen Übersetzung nach Fristablauf auch nicht wirksam werden, ist die Antragsfrist nicht gewahrt.

    Das vermag jedoch (abweichend von der Fallgestaltung unter I) hier eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nicht zu begründen, weil das Fehlen einer Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache für die Fristversäumung, die auf dem verspäteten Eingang der Rechtsmittelschrift beim Amtsgericht beruht, nicht ursächlich geworden ist (…zur Notwendigkeit des Kausalzusammenhangs zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung: vgl. Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 44 Rn. 22 m.w.N.; OLG Köln VRS 67, 251).

  • AG Köln, 16.11.2023 - 582 OWi 65/23

    Zustellung, Zustellungsmangel, Aktenzeichen, Heilung

    Dies gilt ganz konkret unverändert auch dann, wenn - wie hier geltend gemacht - eine angeblich falsche bzw. unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung vorliegen soll: Die gesetzliche Vermutung der unverschuldeten Säumnis bei einem Belehrungsfehler (§ 44 S. 2 StPO) bezieht sich nur auf die Schuldfrage bei der Fristversäumung, nicht auf die Ursächlichkeit zwischen fehlender Belehrung und Fristversäumung; im Wiedereinsetzungsantrag muss daher dargelegt werden, dass die Frist gerade wegen der unrichtigen bzw. fehlenden Belehrung versäumt worden ist, es bedarf eines - worauf die Behörde bereits zutreffend hinwies - darzulegenden Kausalitäts- bzw. Ursachenzusammenhangs (s. nur OLG Köln, Beschluss vom 20.01.1984 - 1 Ss 914/83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1990 - 1 Ss 202/90; OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2013 - 1 RVs 85/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.12.1996 - 2 Ws 214/96;… Lampe, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Auflage 2018, § 52 Rn. 18;… Krenberger/Krumm, OWiG, 7. Auflage 2022, § 52 Rn. 10).
  • KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13

    Wiedereinsetzung bei fehlenden Sprachkenntnissen; Bestellung eines …

    Es kann dahinstehen, ob der Verurteilte, der sich als Ausländer, dem eine von ihm als belastend erkannte Entscheidung mit einer ihm nicht verständlichen Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, bemühen muss, alsbald ihren Inhalt zu erfahren (vgl. BVerfG StV 1995, 394 L; OLG Köln MDR 1979, 864; VRS 63, 457; VRS 67, 251), seiner diesbezüglichen Darlegungspflicht überhaupt in ausreichendem Maße nachgekommen ist.
  • KG, 30.12.1998 - 1 Ss 273/98
    Das würde auch dann gelten, wenn, worauf sich der Angeklagte ersichtlich nicht berufen will und dies den Umständen nach auch nicht anzunehmen ist, er als Ausländer wegen unzureichender Sprachkenntnisse die Rechtsmittelbelehrung nicht verstanden hat (vgl. BVerfG StV 1995, 394; OLG Köln VRS 67, 251).
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