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   VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06   

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VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06 (https://dejure.org/2010,6275)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 30.01.2010 - VerfGH 28/06 (https://dejure.org/2010,6275)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 (https://dejure.org/2010,6275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Rüge der Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf art 3 abs 2; ThürVerf art 42 abs 5 s 1; ThürVerf art 44 abs 1 s 2; ThürVerf art 80 abs 1 nr 1; ThürVerfGHG § 28 abs 1; ThürVerfGHG § 29 abs 1; ThürVerfGHG § 31 abs 1; Thür... VerfGHG § 31 abs 3 s 1; ThürVerfGHG § 32; ThürVerfGHG § 33 abs 1; ThürVerfGHG § 37 abs 1; GG art 2 abs 1; GG art 19 abs 4; GG art 20 abs 3
    Staats- und Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; überlange Verfahrensdauer; effektiver Rechtsschutz; Rechtsstaatsprinzip; Darlegungsanforderungen; Beschleunigungsmöglichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des effektiven Rechtsschutzes bei einer Klage auf Honorarleistungen aus einem Ingenieurvertrag über Grundleistungen der technischen Ausrüstung des Umbaus und Neubaus eines Pflegeheims; Anspruch auf Feststellung einer Verletzung des Rechts auf effektiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 53
  • DÖV 2011, 118
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 3171/08

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    Insoweit gilt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 22 ff. m.w.N.): Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) lässt sich die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes im materiellen Sinn für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten ableiten.

    Es hätte auch während der Bearbeitung durch zeitnahe Überwachung der gutachterlichen Tätigkeit und ggf. wiederholtes Setzen von Bearbeitungsfristen - wie es dies bei dem zweiten Ergänzungsgutachten gegenüber dem Sachverständigen schließlich getan hat -, ggf. auch unter Einsatz der nach der Zivilprozessordnung vorgesehenen Mittel zur Beschleunigung des Verfahrens (vgl. § 411 Abs. 2 ZPO) den Zeitfaktor im Blick behalten und auf eine raschere Fertigstellung des Gutachtens hinwirken können (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 - zitiert nach juris,.

    Angesichts der Verfahrensdauer waren der mit einer "Duploakte" verbundene organisatorische Aufwand und die Schwierigkeiten einer doppelten Aktenführung in Kauf zu nehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 32).

    Auch ein Bemühen um senatsinterne oder gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen hätte in Betracht gezogen werden können (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 32).

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 37 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    Soweit ein Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in Form einer Entscheidung des Rechtsstreits innerhalb angemessener Zeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG enthaltenen Rechtsstaatsprinzip herzuleiten ist (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 [269]; BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118 [124]), ergibt sich eine inhaltsgleiche Gewährleistung aus dem mit Art. 2 Abs. 1 GG nahezu identischen Art. 3 Abs. 2 ThürVerf in Verbindung mit dem in Art. 44 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf enthaltenen Rechtsstaatsprinzip (vgl. Linck, in: Linck/Jutzi/Hopfe, Die Verfassung des Freistaats Thüringen, 1994, zu Art. 44 Rdnr. 43 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    Soweit ein Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in Form einer Entscheidung des Rechtsstreits innerhalb angemessener Zeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG enthaltenen Rechtsstaatsprinzip herzuleiten ist (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 [269]; BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118 [124]), ergibt sich eine inhaltsgleiche Gewährleistung aus dem mit Art. 2 Abs. 1 GG nahezu identischen Art. 3 Abs. 2 ThürVerf in Verbindung mit dem in Art. 44 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf enthaltenen Rechtsstaatsprinzip (vgl. Linck, in: Linck/Jutzi/Hopfe, Die Verfassung des Freistaats Thüringen, 1994, zu Art. 44 Rdnr. 43 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 12.11.2002 - VerfGH 12/02

    Anforderungen an eine im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte Rüge in

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    Diese Befugnis besteht, soweit der Grundrechtsschutz in der Landesverfassung und im Grundgesetz inhaltsgleich gewährleistet ist (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 12. November 2002 - VerfGH 12/02 -).
  • VerfGH Thüringen, 15.03.2001 - VerfGH 1/00

    Unanfechtbarkeit eines Aussetzungsbeschlusses wegen eines wirksamen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    Das folgt schon aus der mit Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen Rechtsschutzgarantie des Art. 42 Abs. 5 Satz 1 ThürVerf (ThürVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 -).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    Grundrechte können auch durch das Unterlassen gerichtlicher Tätigkeit verletzt sein (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1960 - 1 BvR 526/53, 1 BvR 29/58 - BVerfGE 10, 302 [306]; BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1963 - 2 BvR 516/62 - BVerfGE 16, 119 [121]).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    Die von der Rechtsprechung teilweise für statthaft gehaltene (z.B. ThürOLG, Beschluss vom 2. Mai 2003 - 2 WF 118/03 - FamRZ 2003, 1673), gesetzlich bislang aber nicht ausdrücklich geregelte Untätigkeitsbeschwerde genügt dem Gebot der Rechtsmittelklarheit nicht (BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 [416f.]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 5; vgl. auch EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. Juni 2006 - 75529/01 - NJW 2006, 2389 [2392]).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    § 33 ThürVerfGHG sieht nur besondere Fristen bei Verfassungsbeschwerden gegen positive Akte der öffentlichen Gewalt vor (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 - NJW 1997, 2811, nach juris, Rdnr. 30 m.w.N. zum inhaltsgleichen § 93 BVerfGG).
  • VerfGH Thüringen, 12.04.2006 - VerfGH 11/06

    Einstweilige Anordnung - Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    Es kann auch unentschieden bleiben, ob insoweit zumindest ein Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers fehlt, die landgerichtlichen Verfahrenshandlungen jenes Zeitraums einer (erneuten) verfassungsrechtlichen Überprüfung - diesmal durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof - zu unterziehen (ThürVerfGH, Beschluss vom 12. April 2006 - VerfGH 11/06 - Beschluss vom 10. Mai 2006 - VerfGH 10/06 - Beschluss vom 5. Dezember 2003 - VerfGH 10/02 -).
  • VerfGH Thüringen, 17.06.2004 - VerfGH 7/04

    Verfassungsbeschwerdebegründung, Verfahrenslänge - ThürVerf Art. 44 Abs. 1;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06
    Auch soweit sich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung einer Justizgewährleistung wie der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes richtet, bedarf es zu ihrer Zulässigkeit grundsätzlich ins Einzelne gehender Rügen, aus denen sich nachvollziehbar ergibt, worin eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung liegt (ThürVerfGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - VerfGH 7/04 - ThürVerfGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - VerfGH 50/08 -).
  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

  • OLG Jena, 09.09.2010 - 1 U 887/07

    Planungsvorgaben missachtet: Honorarverlust!

  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen

  • OLG Jena, 02.05.2003 - 2 WF 118/03

    Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei Verzögerung einer Entscheidung

  • VerfGH Thüringen, 10.05.2006 - VerfGH 10/06

    Verfassungsbeschwerde, Fortdauer der Untersuchungshaft

  • VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 40/16

    Verfassungsbeschwerde der Frau MdL Katharina König-Preuß

    Sie hat in ausreichendem Maße die Handlung der Behörde des Landes, durch die sie sich beschwert sieht, bezeichnet und einen Lebenssachverhalt nachvollziehbar dargestellt, der es möglich erscheinen lässt, dass das als verletzt gerügte Grundrecht, grundrechtsgleiche oder staatsbürgerliche Recht tatsächlich verletzt ist (st. Rspr. des ThürVerfGH, vgl. nur Beschluss vom 21. April 2010 - VerfGH 51/08 -, S. 6 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, juris Rn. 38).
  • VerfGH Thüringen, 15.01.2020 - VerfGH 12/18

    Verfassungsbeschwerde

    Er hat in ausreichendem Maße die Handlung der Behörde des Landes, durch die er sich beschwert sieht, bezeichnet und einen Lebenssachverhalt nachvollziehbar dargestellt, der es möglich erscheinen lässt, dass das als verletzt gerügte Grundrecht, grundrechtsgleiche oder staatsbürgerliche Recht tatsächlich verletzt ist (vgl. st. Rspr. des ThürVerfGH, vgl. nur Beschluss vom 21. April 2010 - VerfGH 51/08 -, S. 6 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, juris Rn. 38).
  • VerfGH Thüringen, 06.10.2021 - VerfGH 7/21

    Verfassungsbeschwerde

    Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 44 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf i. V. m. den Grundrechten und insbesondere Art. 3 Abs. 2 ThürVerf enthält eine mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG i. V. m. insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, juris Rn. 50 f.; vgl. auch: ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - VerfGH 40/16 -, juris Rn. 58; BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 -, juris Rn. 21 f.; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 (401) = juris Rn. 16 m. w. N.).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Länge nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, juris Rn. 50 f.).

    Je länger das Verfahren dauert, umso mehr verdichten sich die Beschleunigungspflichten (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, juris Rn. 61).

  • VerfGH Thüringen, 06.10.2021 - VerfGH 6 L 887/21
    Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 44 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf i. V. m. den Grundrechten und insbesondere Art. 3 Abs. 2 ThürVerf enthält eine mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG i. V. m. insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, juris Rn. 50 f.; vgl. auch: ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - VerfGH 40/16 -, juris Rn. 58; BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 -, juris Rn. 21 f.; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 (401) = juris Rn. 16 m. w. N.).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Länge nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, juris Rn. 50 f.).

    Je länger das Verfahren dauert, umso mehr verdichten sich die Beschleunigungspflichten (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, juris Rn. 61).

  • VerfGH Thüringen, 30.09.2015 - VerfGH 20/13

    Verfassungsbeschwerde, Thüringer Spielhallengesetz

    des ThürVerfGH, vgl. statt vieler: ThürVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, ThürVBl.
  • VerfGH Thüringen, 21.04.2010 - VerfGH 40/08

    Willkür, Verletzung rechtlichen Gehörs, Gleichheitssatz

    Die Angemessenheit der Verfahrensdauer hängt von einer Vielzahl von Kriterien ab, etwa der Natur des Verfahrens, der Bedeutung der Sache und den Auswirkungen auf die Beteiligten (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06).
  • VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Dabei muss er insgesamt einen Lebenssachverhalt nachvollziehbar darstellen, der es möglich erscheinen lässt, dass das als verletzt gerügte Grundrecht, grundrechtsgleiche oder staatsbürgerliche Recht tatsächlich verletzt ist (st. Rspr. des ThürVerfGH, vgl. Beschluss vom 30. Januar 2010 - VerfGH 28/06 -, ThürVBl. 2011, 58 [58]).
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