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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Thüringen, 14.10.2020

Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19.VB-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46771
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,46771)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.12.2019 - VerfGH 45/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,46771)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,46771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen PDF

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem Masterstudium

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VwGO § 146 Abs. 4; VerfGHG § 18 Abs. 1 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 54

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung; Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten; Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Masterstudium Business Administration: Corporate Development

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 329
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Rn. 11 aa) Das in § 54 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGHG) vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 708, ber. 1993 S. 588), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 400), enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 18, …und vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28).

    Rn. 21 b) Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der Subsidiaritätsgrundsatz auch deshalb entgegensteht, weil der Beschwerdeführer zunächst auf die Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren zu verweisen wäre (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 19 f.; BVerfG…, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1645/14 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Rn. 12 Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im Instanzenzug des fachgerichtlichen Verfahrens deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, BVerfGE 107, 257 = juris, Rn. 37, m. w. N.).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16

    Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Er muss auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, NVwZ-RR 2018, 249 = juris, Rn. 16…, vom 23. August 2010 - 1 BvR 2002/10 -, NZS 2011, 382 = juris, Rn. 18…, vom 13. Oktober 2004 - 1 BvR 2303/00 -, BVerfGK 4, 102 = juris, Rn. 6, …und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.;… Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 150).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Rn. 11 aa) Das in § 54 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGHG) vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 708, ber. 1993 S. 588), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 400), enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 18, und vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Behindertenurteil"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Die Individualverfassungsbeschwerde ist "ultima ratio des Grundrechtsschutzes" (…vgl. Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2019, § 90 Rn. 377) und soll im Hinblick auf den umfassenden Rechtsschutz durch die Fachgerichtsbarkeit nicht einen wahlweisen Rechtsbehelf gewähren, sondern nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßigen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, NJW 1998, 2663 = juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Er muss auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, NVwZ-RR 2018, 249 = juris, Rn. 16…, vom 23. August 2010 - 1 BvR 2002/10 -, NZS 2011, 382 = juris, Rn. 18, vom 13. Oktober 2004 - 1 BvR 2303/00 -, BVerfGK 4, 102 = juris, Rn. 6, …und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.;… Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 150).
  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1645/14

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der gegen Versagung fachgerichtlichen …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Rn. 21 b) Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der Subsidiaritätsgrundsatz auch deshalb entgegensteht, weil der Beschwerdeführer zunächst auf die Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren zu verweisen wäre (vgl. dazu VerfGH NRW…, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 19 f.; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1645/14 -, juris, Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 38/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anwaltliche Bestimmung einer Rahmengebühr

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Rn. 19 Auch der Beschwerdeführer, der sich insoweit mit der angegriffenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts entgegen § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 VerfGHG nicht auseinandersetzt (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2 -, juris, Rn. 5, m. w. N.), zeigt nicht auf, dass seine verspätet erhobene Rüge ohnehin nicht zum Erfolg der Beschwerde hätte führen oder eine adäquate Verhinderung bzw. Beseitigung der mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzung hätte bewirken können.
  • BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 2002/10

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen § 130a Abs 1a SGB 5 …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Er muss auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, NVwZ-RR 2018, 249 = juris, Rn. 16, vom 23. August 2010 - 1 BvR 2002/10 -, NZS 2011, 382 = juris, Rn. 18…, vom 13. Oktober 2004 - 1 BvR 2303/00 -, BVerfGK 4, 102 = juris, Rn. 6, …und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.;… Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 150).
  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 620/19

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 620/19 -, juris, Rn. 2, m. w. N.).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 2488/95

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25

    Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten, reiseunfähigen und in Berlin …

    Ein Beschwerdeführer muss deshalb auch sämtliche behördliche oder gerichtliche Abhilfe- bzw. Rechtsschutzmöglichkeiten nutzen, mit denen (nur) mittelbar die gerügte Grundrechtsverletzung verhindert oder behoben werden kann (VerfGH NRW, Beschluss vom 20.12.2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, Juris Rn. 8 m.w.N.;… vgl. sinngemäß auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.8.2010 - 1 BvR 2002/10 -, Juris Rn. 8;… Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 9.11.2017 - 1 BvR 1489/16 -, Juris Rn. 16;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.10.2020 - 1 BvR 1070/19 -, Juris Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen …

    Rn. 4 a) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach eine Beschwerdeführerin alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28…, vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 18, und vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, juris, Rn. 8).

    Die Individualverfassungsbeschwerde soll im Hinblick auf den umfassenden Rechtsschutz durch die Fachgerichtsbarkeit nicht einen wahlweisen Rechtsbehelf gewähren, sondern nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßigen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich wird (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, juris, Rn. 8; BVerfG…, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, NJW 1998, 2663 = juris, Rn. 13).

    Rn. 5 Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im Instanzenzug des fachgerichtlichen Verfahrens deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, juris, Rn. 9; BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, BVerfGE 107, 257 = juris, Rn. 37, m. w. N.).

    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, juris, Rn. 9; BVerfG…, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 620/19 -, juris, Rn. 2, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Erstattung von …

    Rn. 15 a) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer gehalten ist, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).

    § 54 Satz 1 VerfGHG zielt darauf ab, eine ordnungsgemäße Vorprüfung der Beschwerdepunkte durch die zuständigen Fachgerichte zu gewährleisten, dadurch den Verfassungsgerichtshof zu entlasten und für seine eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes freizumachen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.) Mit diesem Zweck des dem Gebot der ordnungsgemäßen Rechtswegerschöpfung zugrunde liegenden Subsidiaritätsgrundsatzes vertrüge es sich nicht, unterschiedliche Gehörsverletzungen nur teilweise in der fachgerichtlichen Anhörungsrüge geltend zu machen und einen anderen Teil erst im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu rügen.

    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N., vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 11…, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 13, …und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 14).

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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 45/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31210
VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 45/19 (https://dejure.org/2020,31210)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14.10.2020 - VerfGH 45/19 (https://dejure.org/2020,31210)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 45/19 (https://dejure.org/2020,31210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Durch Thüringer Neugliederungsgesetz (FreiwGemNGl2019G TH) angeordneter Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit kommunalem Selbstverwaltungsrecht aus Art 91 Abs 2 ThürVerf (juris: Verf TH) vereinbar - Drei- Stufen-Modell

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wechsel der Stadt Kaltennordheim in Landkreis Schmalkalden-Meiningen rechtens - Wechsel der Stadt Kaltennordheim in Landkreis Schmalkalden-Meiningen rechtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Thüringen, 09.06.2017 - VerfGH 61/16

    Urteil zum Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 45/19
    Der Landesgesetzgeber hat bei der Bestimmung des Hoheitsgebiets von Landkreisen vergleichsweise größere Spielräume; die vom Gesetzgeber anzulegenden Maßstäbe für Landkreise und kreisangehörige Gemeinden unterscheiden sich wesentlich voneinander, da das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden an die örtliche Gemeinschaft anknüpft, während bei Landkreisen die Definition des Kreisgebiets, das den Bezugsraum der überörtlichen Selbstverwaltungsaufgaben bildet, dem Gesetzgeber im Rahmen des Art. 92 ThürVerf überlassen bleibt (Fortführung von: ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [540] = juris Rn. 176 ).

    Die Thüringer Verfassung erlaubt daher Eingriffe in die Gebietshoheit von Landkreisen bis hin zu ihrer Auflösung und Neubildung grundsätzlich auch dann, wenn diese gegen den Willen der betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [522] = juris Rn. 115 ;… Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Im Übrigen bildet das Kreisgebiet zugleich den Zuständigkeitsbereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde ( § 91 Satz 2 ThürKO ), soweit das Landratsamt in dieser Funktion zu handeln berufen ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [523] = juris Rn. 116 f.).

    Während räumlicher Bezugspunkt der gemeindlichen Selbstverwaltung die örtliche Gemeinschaft ist, bestimmt der Gesetzgeber das geographische Gebiet der Landkreise anhand überörtlicher Gesichtspunkte, zu denen vor allem größere geographische Zusammenhänge, landsmannschaftliche und historische Verbindungen und regionale wirtschaftliche Verflechtungen zählen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [523] = juris Rn. 118 f.).

    Insoweit schützt die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als einklagbare, beschränkt-individuelle Rechtssubjektgarantie auch die einzelnen Gemeinden und Landkreise in ihrem Bestand (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [524] = juris Rn. 120 ;… Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 25).

    Dieses Stufenmodell dient der besseren Strukturierung der verfassungsgerichtlichen Überprüfung auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (vgl. hierzu wie auch zum Folgenden ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [524] = juris Rn. 121 ff. m. w. N.).

    Das ergibt sich daraus, dass die Anforderungen an den Gesetzgeber aufgrund der durch Art. 92 Abs. 1 ThürVerf gebotenen Pflicht zur Gemeinwohlkonkretisierung für Gemeinden und Landkreise gleichermaßen gelten (Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [524] = juris Rn. 122 ).

    Durch freiwillige Zusammenschlüsse werden tendenziell die Belange der kommunalen Selbstverwaltung in weniger einschneidender Weise betroffen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [549] = juris Rn. 211 ).

    Der Landtag musste das Leitbild und die Leitlinien nicht als förmliches Gesetz verabschieden, sondern konnte sich, wie es der bisherigen parlamentarischen Praxis entspricht (vgl. etwa ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -,.

    LVerfGE 28, 499 [503] = juris Rn. 4 ), der Form eines Beschlusses bedienen.

    Ausreichend ist auf dieser zweiten Stufe eine parlamentarisch legitimierte Entscheidung (vgl. ThürVerfGH…, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95, 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [416] = juris Rn. 88; Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [535] = juris Rn. 163 ).

    Rn. 74 e) Der Landtag verfolgte dabei das legitime Ziel, leistungs- und verwaltungsstarke Gebietskörperschaften zu schaffen, die dauerhaft in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht, bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrzunehmen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [537] = juris Rn. 169 ).

    Die vom Gesetzgeber anzulegenden Maßstäbe für Landkreise und kreisangehörige Gemeinden unterscheiden sich wesentlich voneinander, da das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden an die örtliche Gemeinschaft anknüpft, während bei Landkreisen die Definition des Kreisgebiets, das den Bezugsraum der überörtlichen Selbstverwaltungsaufgaben bildet, dem Gesetzgeber im Rahmen des Art. 92 ThürVerf überlassen bleibt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [540] = juris Rn. 176 ).

    Der Gesetzgeber darf jedoch aus entsprechenden Sachgründen, insbesondere bei besonderen örtlichen Gegebenheiten, den Rahmen seiner allgemeinen Leitlinien, hier der Mindesteinwohnerzahlen, verlassen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [544] = juris Rn. 192 m. w. N.).

    Die Vielgestaltigkeit der verschiedenen Gesichtspunkte, die der Gesetzgeber in seine Abwägung einzustellen hat, verbietet es, in der Abwägung einem einzigen Kriterium automatisch den Vorrang einzuräumen oder die Abwägung anhand allein eines Kriteriums rein schematisch vorzunehmen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [541] = juris Rn. 181 ).

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 45/19
    Auch das Gebot der Systemgerechtigkeit und Folgerichtigkeit gilt bei Neugliederungen gleichermaßen für Gemeinden und Landkreise (dazu ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95, 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [422] = juris Rn. 103).

    Im nächsten Schritt kontrolliert er, ob der Gesetzgeber den für seine Regelung erheblichen Sachverhalt dem Gesetz auch zugrunde gelegt und ob er die im konkreten Fall angesprochenen Gemeinwohlgründe sowie die Vor- und Nachteile der beabsichtigten Regelung in die Abwägung eingestellt hat (ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95, 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [427] = juris Rn. 125 f.).

    Auch darf die Gewichtung und Bewertung der Gemeinwohlaspekte durch den Gesetzgeber nicht deutlich außer Verhältnis zu dem ihnen von Verfassungs wegen zukommenden Gewicht stehen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95, 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [428] = juris Rn. 127).

    Ausreichend ist auf dieser zweiten Stufe eine parlamentarisch legitimierte Entscheidung (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95, 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [416] = juris Rn. 88;… Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [535] = juris Rn. 163 ).

    Rn. 78 cc) Ausweislich der amtlichen Begründung des Gesetzesentwurfs (…LTDrucks 6/6060, S. 173 f.), die sich der Gesetzgeber zu eigen gemacht hat (vgl. dazu ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95, 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [420, 423, 433] = juris Rn. 97, 106 und 140), entsprechen die auf der Grundlage des Freiwilligkeitskonzepts erfolgten Eingemeindungen in die Stadt Kaltennordheim den engen historischen, landsmannschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.

  • VerfGH Thüringen, 21.12.2018 - VerfGH 32/18

    Entscheidung über Antrag des Wartburgkreises auf Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 45/19
    (ThürVerfGH, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - VerfGH 32/18 -).

    Sie lassen in besonderem Maße ein Zusammenwachsen der neuen Struktur erwarten, so dass ihnen der Gesetzgeber, wie im vorliegenden Fall (…vgl. LTDrucks 6/6060, S. 176), ein besonderes Gewicht zumessen kann (ThürVerfGH, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - VerfGH 32/18 -, juris Rn. 33).

  • VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01

    Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 45/19
    Die Thüringer Verfassung erlaubt daher Eingriffe in die Gebietshoheit von Landkreisen bis hin zu ihrer Auflösung und Neubildung grundsätzlich auch dann, wenn diese gegen den Willen der betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen (vgl. ThürVerfGH…, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [522] = juris Rn. 115 ; Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Insoweit schützt die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als einklagbare, beschränkt-individuelle Rechtssubjektgarantie auch die einzelnen Gemeinden und Landkreise in ihrem Bestand (vgl. ThürVerfGH…, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [524] = juris Rn. 120 ; Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 25).

  • VerfGH Thüringen, 31.01.2018 - VerfGH 26/15

    Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde ohne Ratsbeschluss; …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 45/19
    Unerheblich ist daher, ob sich der Landrat seinerseits auf einen wirksamen Beschluss des Landkreises berufen kann (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2018 - VerfGH 26/15 -, LVerfGE 29, 257 [268] = juris Rn. 50 ).
  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 45/19
    Erwägungen zur Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde stehen der Zulässigkeit nicht entgegen, da eine Anrufung der Fachgerichte mangels Bestehen eines verwaltungsrechtlichen Rechtsverhältnisses offensichtlich aussichtslos wäre und die Entscheidungsgrundlage des Verfassungsgerichtshofs nicht verbessern würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10 -, BVerfGE 150, 309 [326 ff.] = juris Rn. 40 ff.).
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