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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 24.07.1979 - 10-VII-77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,20174
VerfGH Bayern, 24.07.1979 - 10-VII-77 (https://dejure.org/1979,20174)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.1979 - 10-VII-77 (https://dejure.org/1979,20174)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 1979 - 10-VII-77 (https://dejure.org/1979,20174)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VerfGH 32, 92
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 21.11.2013 - 14 BV 13.487

    Freier Weg für Tourengeher - außer bei Pistenpräparierung

    Dem könnte nicht nur der Wortlaut des Art. 33 BayNatSchG, sondern auch der Umstand entgegenstehen, dass die verschiedenen Arten der Erholung in der Natur grundsätzlich gleichwertig nebeneinander stehen, ohne dass eine bestimmte Rangordnung aufgestellt werden könnte (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.7.1979 - Vf. 10-VII-77 - VerfGHE 32, 92/98 f.).

    Es handelt sich dabei um für Erholungssuchende besonders reizvolle Landschaftsteile (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.7.1979 - Vf. 10-VII-77 - VerfGHE 32, 92/98 f.), die ihnen zudem die Ausübung beliebter Wintersportarten wie das Skifahren ermöglichen.

    Denn die verschiedenen Arten der Erholung in der Natur stehen, wie bereits ausgeführt, grundsätzlich gleichwertig nebeneinander, ohne dass eine bestimmte Rangordnung aufgestellt werden könnte; auch entsprechen Tourengeher, die ohne (technische) Aufstiegshilfen auskommen, dem Vorstellungsbild der Verfassung jedenfalls nicht weniger als die sonstigen Skifahrer (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.7.1979 - Vf. 10-VII-77 - VerfGHE 32, 92/98 f.).

  • VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21

    Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung

    Wegen der speziellen Regelung in Art. 103 Abs. 1 BV bedarf es insoweit aber keines Rückgriffs auf Art. 100 i. V. m. Art. 101 BV (vgl. VerfGH vom 24.7.1979 VerfGHE 32, 92/102; vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/46, jeweils m. w. N. zum Zurücktreten des Art. 101 BV als allgemeines Auffanggrundrecht gegenüber speziellen grundrechtlichen Sicherungen; vgl. auch BVerfG vom 14.2.1989 BVerfGE 79, 292/304 zu Art. 14 GG und Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG).

    Die Kriterien des Art. 103 Abs. 1 BV als speziellem Freiheitsrecht werden durch einen parallelen Bezug auf das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht berührt und bleiben diesem gegenüber vorrangig (VerfGHE 32, 92/102; 57, 39/46 m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 16.1.1957 BVerfGE 6, 32/37 zur Subsidiarität des Art. 2 Abs. 1 GG gegenüber spezielleren Freiheitsrechten;… Lindner in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 101 Rn. 12).

  • VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00

    Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen …

    Sofern das durch Art. 101 BV garantierte allgemeine Freiheitsgrundrecht als Auffanggrundrecht nicht ohnehin hinter das speziellere Freiheitsgrundrecht des Art. 170 Abs. 1 BV zurücktritt (vgl. VerfGH vom 20.3.1973 = VerfGH 26, 18/23; VerfGH vom 24.7.1979 = VerfGH 32, 92/102), hält sich Art. 3 Abs. 1 BayBauVG im Rahmen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts.
  • VerfGH Bayern, 30.06.1998 - 9-VII-94

    Die Einschränkung des Grundrechts auf Naturgenuß nach Art. 141 Abs. 3 S. 1 …

    Auch war der Normgeber nicht gehalten, Wanderwege oder (etwaige) Radwege allgemein auch für Reiter und Gespannfahrer zu öffnen; insoweit ist die Erwägung, daß es zu Beeinträchtigungen für Wanderer und Radfahrer kommen könnte, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VerfGH 32, 92/99).

    Die Verbote des Reitens und des Fahrens mit Pferdegespannen gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 2 der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald verstoßen nicht gegen das Grundrecht der Handlungsfreiheit ( Art. 101 Verf-BY ), weil im vorliegenden Zusammenhang - unbeschadet der Tatsache, daß Art. 101 Verf-BY als allgemeines Auffanggrundrecht gegenüber speziellen grundrechtlichen Sicherungen zurücktritt (vgl. VerfGH 32, 92/102) - die gleichen Grenzen wie bei Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Verf-BY gelten.

  • VG Augsburg, 01.04.2014 - Au 3 K 13.1358

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren

    Denn diese Nutzungsart ist näher am Vorstellungsbild des Art. 141 Abs. 3 BV (d.h. naturnäher) und nicht mit Gefährdungen anderer verbunden (vgl. BayVerfGH, E.v 24.7.1979 - Vf. 10-VII-77 - VerfGHE 32, 92 zu Windsurfern und Badegästen;… Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, Art. 141 Rn. 17).
  • BayObLG, 22.12.1992 - 3 ObOWi 99/92
    Deshalb müssen Beschränkungen zum Schutz der Natur erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein ( BayVerfGH 30, 152/161; 32, 92/98 und 130/138, 139; 43, 67/77).
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